Tesla am Boden: Musk-Gehaltsprozess im April; Gewerkschaft entlastet
Die Aktien von Tesla (NASDAQ:TSLA) wurden am Donnerstag vorbörslich um 0,4 % niedriger gehandelt, nachdem CEO Elon Musk erklärt hatte, er sei offen dafür, dass die Gewerkschaft United Auto Workers eine Abstimmung über die Arbeitnehmerorganisation im Unternehmen durchführt, ein Schritt, dem er sich lange widersetzt hat.
„Ich möchte die UAW hiermit auffordern, eine Gewerkschaftsabstimmung nach eigenem Ermessen durchzuführen. Tesla wird nichts tun, um das zu verhindern“, twitterte Musk am späten Mittwochabend.
Er hat die UAW bereits mehrfach ins Visier genommen.
„Die Entlohnung der Arbeiter in der Tesla-Fabrik ist die höchste in der Autoindustrie“, zitierte das Wall Street Journal Musk in einem früheren Kommentar.
Die Beschäftigten von Tesla, dem nach Marktkapitalisierung größten US-Automobilhersteller, sind derzeit nicht gewerkschaftlich organisiert, und der Elektrofahrzeughersteller wurde in den Erklärungen von Präsident Joe Biden nur selten erwähnt, der stattdessen bei Bedarf auf General Motors (NYSE:GM) und Ford (NYSE:F) verwies. Vor allem Elektrofahrzeuge machen nur einen Bruchteil des Umsatzes der beiden traditionellen Automobilhersteller aus.
Die Tesla-Aktie steht heute auch aus einem anderen Grund unter Druck. Dem Unternehmen und dem CEO droht ein Prozess, in dem ihnen vorgeworfen wird, dass das Gehaltspaket von Musk für 2018 überhöht war und die Genehmigung des Vorstands eine Verletzung seiner Treuepflicht darstellte. Das Verfahren wird am 18. April vor dem Delaware Chancery Court beginnen.
Eine weitere positive Entwicklung ist, dass das Land Brandenburg für Freitag eine Pressekonferenz einberufen hat, um die Genehmigung für die geplante Gigafabrik von Tesla in der Nähe von Berlin bekannt zu geben.
Zuvor hatte das Handelsblatt berichtet, das Unternehmen habe die Genehmigung für die Gigafactory erhalten.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Tesla sofort mit der Autoproduktion beginnen kann, so die Wirtschaftszeitung, die sich auf eine jüngste Erklärung des staatlichen Umweltministeriums beruft, wonach der Entwickler weitere Anforderungen erfüllen muss, bevor das Werk in Betrieb genommen werden kann.