13 Juni 2021 22:14

Ersatzprüfung

Was sind Ersatzprüfungen?

Ersatzschecks sind Kopien von Schecks, die von Banken anstelle des Originals verwendet werden. Diese Praxis wurde durch das Check Clearing für das 21st Century Act im Jahr 2003, besser bekannt als Check 21 Act, legalisiert.

Sofern die Kopie sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Originalschecks enthält, steht es den Banken frei, beim Zahlungseingang Ersatzschecks zu verwenden, was den Scheckverrechnungsprozess erheblich beschleunigt.

Die zentralen Thesen

  • Ersatzschecks sind Kopien eines Originalschecks, die von Banken als rechtsgültig anerkannt werden.
  • Sie wurden 2003 durch das Scheck-21-Gesetz legalisiert und werden heute allgemein für Scheck-Clearing-Zwecke verwendet.
  • Banken können Fotos oder Fotokopien eines Originalschecks verwenden, um einen Ersatz zu erstellen. Diese Nachbildungen müssen jedoch von der Bank selbst erstellt werden, um gültig zu sein.

Informationen zu Ersatzprüfungen

Die Verwendung von Ersatzschecks im Scheckverrechnungsprozess wird als Scheckkürzung bezeichnet. Dies ermöglicht eine erhebliche Zeitersparnis, da Banken die physischen Originalkopien von Schecks, die leicht verloren oder beschädigt werden könnten, nicht mehr aufbewahren und übermitteln müssen. Von Banken erstellte Ersatzschecks gelten heute als rechtsgültige Zahlungsmittel.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nur Banken Ersatzschecks erstellen können, nicht Einzelpersonen. Wenn eine Person oder ein Unternehmen ein Bild eines Papierschecks erstellt, um eine Ferneinzahlung abzuschließen, empfängt die Bank dieses Bild technisch und wandelt es mit ihrer Softwareplattform für die Einlösung von Schecks in einen Ersatzscheck um. Die Abbildung des Schecks selbst gilt jedoch technisch nicht als Scheckersatz, es sei denn, er wurde von der Bank als solcher angenommen und verarbeitet.

Ebenso wird zwischen Ersatzschecks und sogenannten konvertierten Schecks unterschieden. Letztere sind physische Schecks, die verwendet werden, um elektronische Zahlungen zu veranlassen. Während für Ersatzschecks der Gesetzgeber und der Uniform Commercial Code (UCC) gelten, gelten für umgewandelte Schecks die Regelungen der Automated Clearing House (ACH)-Plattform.

Verständlicherweise hat die Akzeptanz von Ersatzschecks die Bearbeitungszeit von Schecks im gesamten Bankensystem erheblich verbessert. Eine relativ kleine Unannehmlichkeit, die durch diese Änderung verursacht wird, besteht jedoch darin, dass Banken ihren Einlegern keine physischen Schecks mehr zurückgeben dürfen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Schließlich können Banken heute physische Schecks nicht mehr so ​​lange aufbewahren wie früher, da der ursprüngliche Scheck irrelevant ist, sobald ein legitimer Ersatzscheck erstellt wurde.

In einigen Fällen kann sich dies negativ auf einige Kunden auswirken, die Aufzeichnungen ihrer Originalschecks wünschen, z. B. als Zahlungsnachweis oder aus steuerlichen Gründen. Andererseits kann es möglich sein, digitale Kopien dieser Dokumente zu erhalten, die als Zahlungsnachweis ebenso wie ein physischer Scheck akzeptiert werden sollten.

Beispiel aus der Praxis für Ersatzprüfungen

Emma ist eine häufige Nutzerin von Mobile- und Online-Banking. Früher musste sie ihre Schecks physisch bei der Bank abgeben, damit sie eingelöst werden konnten. Heute kann sie ihre Schecks jedoch elektronisch über ihr Mobiltelefon einlösen.

Dabei scannt Emma mit der mobilen Anwendung der Bank Vorder- und Rückseite ihres Schecks. Die Anwendung überprüft dann die Echtheit des Schecks und speichert das Bild auf den Servern der Bank. Diese digitale Kopie wird zu einer Ersatzkopie für den Originalscheck, was bedeutet, dass Emma ihr Geld einzahlen kann, ohne jemals den Originalscheck ihrer Bank vorzulegen.

Trotzdem ermutigt Emmas Bank sie, ihre physische Kopie des Schecks für eine bestimmte Anzahl von Werktagen aufzubewahren, falls es Probleme mit der von der Bank erstellten Ersatzkopie gibt. In den meisten Fällen verläuft die Scheckabrechnung jedoch reibungslos und die Gelder werden ihr schneller zur Verfügung gestellt, als dies vor Verabschiedung des Scheck-21-Gesetzes möglich wäre.