12 Juni 2021 22:07

Direktkredit

Straight Credit ist eine Form eines Akkreditivs. Banken können nur direkt an ihren Schaltern direkt Guthaben zahlen, oder eine benannte Bezogene Bank kann die Zahlung leisten, wenn sie die Berechtigung dazu hat.

Eine Bank darf nur an den im Akkreditiv genannten Begünstigten (nicht an eine Vermittler- oder Verhandlungsbank) zahlen. Der bei einem Direktkredit genannte Begünstigte muss am oder vor dem Ablaufdatum bei der auszahlenden Bank oder der benannten Bezogenen-Bank Dokumente vorlegen. Der Begriff „Straight Credit“ bedeutet, dass die Zahlung direkt oder direkt an den Begünstigten erfolgt.

Aufschlüsselung von Straight Credits

Der direkte Kredit unterscheidet sich von dem übertragbaren Kredit dadurch, dass er die Zahlung nur an den Begünstigten beschränkt.

Die zahlende Bank bei einem Direktkredit ist oft aber nicht immer auch die Bank, die das Akkreditiv ausgestellt hat. Als Bank des Käufers sichert die zahlende / ausstellende Bank die Zahlung an den Verkäufer im Rahmen des Akkreditivs zu. Dies folgt auf die Vorlage von Dokumenten des Verkäufers, die die vertragsgemäße Lieferung der Waren oder erbrachten Dienstleistungen belegen. Das Akkreditiv ersetzt damit die Käufer die Kreditwürdigkeit mit der der Bank.

Straight Credit und andere Arten von Akkreditiven

Der direkte Kreditprozess funktioniert ähnlich wie bei einem Standardakkreditiv. In beiden Fällen vereinbaren Käufer und Verkäufer eine Geschäftsabwicklung, aber um die Zahlung zu garantieren, kann der Verkäufer ein Akkreditiv verlangen. Der Käufer beantragt bei seiner Bank ein Akkreditiv, in dem der Verkäufer als Begünstigter genannt wird. Sobald die Bank die Kreditwürdigkeit des Käufers überprüft hat, stellt das Institut ein Akkreditiv aus und übermittelt es an eine Korrespondenzbank, die sich in der Gerichtsbarkeit des Verkäufers befindet. Bei der Übermittlung wird die Bank aufgefordert, die Gutschrift anzuzeigen oder zu bestätigen. Die Korrespondenzbank leitet das Akkreditiv an den Verkäufer weiter (und bestätigt es, wenn die ausstellende Bank dies verlangt).

Der Verkäufer versendet dann die Ware vertragsgemäß und erstellt die Versandpapiere genau nach Akkreditiv. Da es sich um eine reine Gutschrift handelt, legt der Verkäufer die Versandpapiere der zahlenden Bank oder einer anderen zur Zahlung berechtigten Bank vor. Die zahlende Bank prüft die Dokumente auf ihre vollständige Übereinstimmung mit den Akkreditivbedingungen und zahlt gegebenenfalls an den Begünstigten (Verkäufer).

Die zahlende Bank übermittelt die Dokumente dann an die ausstellende Bank mit der Bitte um Rückerstattung. Die ausstellende Bank prüft die Dokumente auf vollständige Einhaltung der Kreditbedingungen, belastet das Konto des Käufers und erstattet der zahlenden Bank den Betrag. Anschließend leitet es die Versandpapiere an den Käufer weiter, der diese zum Empfang der Ware verwendet und damit den Handelsvorgang abschließt.