Steuerliche Auswirkungen der Vermietung einer Immobilie
Auch Privatpersonen, die eine Immobilie vermieten oder verpachten, müssen die Einnahmen daraus als Einkommen in der Anlage V der Steuererklärung versteuern. Vermieter müssen aber nicht die kompletten Mieteinnahmen versteuern, sie können vorher noch laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen.
Wie wirken sich Mieteinnahmen auf die Steuer aus?
Wer Gewinne aus der Vermietung seiner Immobilie erzielt, ist laut § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerpflichtig. Die Mieteinnahmen zählen als zu versteuerndes Einkommen des Vermieters und müssen dementsprechend in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Wie viel Steuern auf Mieteinnahmen?
Bei Einkünften aus Vermietung gilt der persönliche Steuersatz, den Du auch auf andere Einkünfte zahlst. Der niedrigste Einkommensteuersatz liegt aktuell bei 14 Prozent. Der Steuersatz auf Mieteinnahmen und andere Einkünfte steigt dann progressiv bis auf maximal 42 Prozent an.
Was kann ich bei einer vermieteten Immobilie steuerlich absetzen?
Was können Vermieter von der Steuer absetzen?
- Abfindungskosten (für Auszug des Mieters)
- Anschaffungskosten (Abschreibung von 2% / Jahr für 50 Jahre bei einem Bau nach 1924)
- Anwaltskosten (für die Immobilie)
- Energiepasskosten.
- Fahrtkosten (im Zusammenhang mit der Immobilie)
- Fachliteratur (für die Immobilie)
Wann müssen Mieteinnahmen versteuert werden?
Mieteinnahmen versteuern: Gibt es einen Freibetrag? Mieteinnahmen müssen Sie erst dann versteuern, wenn diese zusammen mit Ihren sonstigen Einnahmen den Grundfreibetrag von 8.500 Euro übersteigen.
Kann ich die Miete von der Steuer absetzen?
Die Miete können Sie als Student, Azubi und Lehrling in Form von Werbungskosten absetzen, wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung nachweisen können. Das bedeutet, dass Sie eine Zweitwohnung am Studienort haben und an Ihrem Hauptwohnsitz wenigstens 10% der laufenden Kosten bezahlen.
Wie gebe ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung an?
Zu versteuernde Mieteinnahmen sind in die Anlage V der Einkommensteuererklärung einzutragen. Es ist möglich, andere Einkünfte wie zum Beispiel ein zu versteuerndes Gehalt mit Verlusten, die sich aus der Vermietung ergeben, auszugleichen. So senken Sie als Vermieter Ihre persönliche Steuerbelastung.
Wird die Kaltmiete oder Warmmiete versteuert?
Versteuert wird die Kaltmiete. Als Vermieter müssen Sie jedoch sämtliche Zuflüsse und Abflüsse in der Anlage V angeben. Bei den Zuflüssen wird getrennt nach der Kaltmiete (Zeile 9) und erhaltenen Nebenkosten / Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt wurden (Zeile 13).