1 Mai 2022 16:06

Steuerliche Abschreibung für die Spende eines Wandgemäldes

Wie viel kann ich bei einer Spende von der Steuer absetzen?

Gut zu wissen: Spenden bis 200 Euro (ab Steuerjahr 2021 bis 300 Euro) kannst du besonders unkompliziert von der Steuer absetzen. Hier reicht ein sogenannter „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking.

Wie wirkt sich eine Spende auf die Steuererklärung aus?

Wer zum Beispiel ledig ist und einen Betrag von 3.200 Euro für eine politische Partei spendet, mindert die eigene Steuerschuld um 825 Euro und kann zusätzlich noch 1.550 Euro als Sonderausgaben in der Einkommensteuer angeben (3.200 Euro – 1.650 Euro = 1.550 Euro).

Wie viel Geld bekommt man von einer Spende zurück?

D.h. bis zu einer Höhe von 1.650 Euro (Ehepaare 3.300 Euro) erhalten Sie den halben Betrag der Parteispende von der Steuer zurück. Der Anteil der Parteispenden, der über diese 1.650 Euro (3.300 Euro) hinaus geht, kann wiederum bis zu diesem Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Wie viel Spenden kann man absetzen ohne Beleg?

Grundsätzlich gilt: Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Bei Spenden bis 300 Euro geht das sogar ohne offizielle Spendenbescheinigung.

Was bringt mir eine Spendenquittung?

Mit einer Spendenbescheinigung können Zuwendungen an gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte in der Steuererklärung noch im gleichen Jahr geltend gemacht werden.

Was kann ich alles von der Steuer absetzen ohne Belege?

Arbeitsmittel, wie Schreibwaren, Computer, Arbeitskleidung oder Fachliteratur können bis zu einem Wert von 110 Euro ohne Beleg als Werbungskosten eingetragen werden. Arbeitsmittel sind ein Klassiker der Nichtbeanstandungsgrenzen und werden daher von den meisten Finanzämtern ohne Probleme anerkannt.

Was zählt alles zu Sonderausgaben?

Zu den Sonderausgaben gehören Kosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind und nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hierunter fallen insbesondere Beiträge zu Versicherungen, gezahlte Kirchensteuer und Spenden oder Mitgliedsbeiträge.