Sonderveranlagungssteuer
Was ist eine besondere Veranlagungssteuer?
Eine besondere Veranlagungssteuer ist ein Zuschlag, der von Grundstückseigentümern erhoben wird, um bestimmte lokale Infrastrukturprojekte wie den Bau oder die Instandhaltung von Straßen oder Abwasserleitungen zu bezahlen. Die Steuer wird nur von den Eigentümern von Grundstücken in der Nachbarschaft erhoben, die von dem Projekt profitieren. Diese Nachbarschaft wird als Sonderbewertungsbezirk bezeichnet.
Potenzielle Eigenheimkäufer sollten sich der besonderen Veranlagungssteuer für eine Immobilie bewusst sein, die sie in Betracht ziehen. Spezielle Veranlagungen können für eine festgelegte Anzahl von Jahren erhoben werden und sind häufig nicht steuerlich absetzbar.
Wie Grundsteuern werden spezielle Beurteilung Steuern basierend auf dem Schätzwert des Hauses.
Die zentralen Thesen
- Eine besondere Veranlagungssteuer ist eine lokale Steuer zusätzlich zur Grundsteuer, die von Hauseigentümern erhoben wird, um ein bestimmtes Projekt zu finanzieren.
- Die Umlage wird für eine voreingestellte Anzahl von Jahren erhoben und dann eingestellt.
- Potenzielle Eigenheimkäufer können spezielle Gutachten zu einer Immobilie beim Landratsamt einholen.
Beispiele für besondere Veranlagungssteuern
Sonderveranlagungsbezirke können geschaffen werden, weil die regelmäßig erhobenen Grundsteuern nicht ausreichen, um eine Gemeinde vollständig zu finanzieren. Wenn beispielsweise die Einwohnerzahl einer Kleinstadt dramatisch zurückgegangen ist, kann für den Weiterbetrieb von Schulen, der Polizei oder einer Bibliothek eine Sonderveranlagungssteuer erforderlich sein.
Sonderbewertungen werden in der Regel für die außergewöhnlichen Kosten eines Projekts verwendet, das der Gemeinschaft zugute kommt. Zum Beispiel kann eine Stadt eine besondere Veranlagungssteuer erheben, um ein öffentliches Erholungszentrum oder einen Park zu bauen. Die Steuer soll eine bestimmte Anzahl von Jahren dauern. Sobald das Projekt bezahlt ist, wird die Steuer eingestellt.
Der Sonderbewertungsbezirk
Auf eine ganze Gemeinde darf jedoch keine besondere Veranlagungssteuer erhoben werden. Wenn zum Beispiel eine große Unterteilung in einem zuvor nicht entwickelten Teil der Stadt gebaut ist, kann die Gemeinde, dass die neue Nachbarschaft als ein besondere Beurteilung Bezirk bezeichnen. Mit den eingenommenen Steuereinnahmen sollen notwendige Infrastrukturprojekte wie Zufahrtsstraßen und Abwasserleitungen bezahlt werden, die weder die Gemeinde noch der Bauträger bezahlen wollen.
Besondere Veranlagungssteuern für eine Immobilie und wofür sie verwendet werden, können durch eine Suche in den Aufzeichnungen des örtlichen Bezirksbeisitzers gefunden werden.
Eine Sonderveranlagung ist nicht von den Bundessteuern abzugsfähig, wenn sie nur einem bestimmten Gebiet und nicht einer ganzen Gemeinde zugute kommt.
Besondere Überlegungen
Ob eine Sonderveranlagungssteuer von der Bundessteuer abzugsfähig ist, hängt von den Grenzen des Sonderveranlagungsbezirks und der Art des geförderten Vorhabens ab.
Wenn ein Projekt als Nutzen für eine ganze Gemeinschaft angesehen wird, ist es abzugsfähig. Wird davon ausgegangen, dass nur ein Teil der Gemeinschaft abgezogen wird, ist es nicht abzugsfähig. Wird eine Sondersteuer zur Finanzierung von Wartungen oder Reparaturen verwendet, ist diese abzugsfähig. Wenn das Geld für andere Zwecke verwendet wird, ist dies nicht der Fall.
Von den oben genannten Beispielen wäre also die Sonderbemessung für Infrastruktur in einer neuen Unterteilung wahrscheinlich nicht abzugsfähig.