Spanien lässt Passagiere aus dem Vereinigten Königreich nur mit Impfbescheinigung zu
Madrid, 27. November – Ab dem 1. Dezember wird Spanien die Einreise von Personen aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland nur noch mit einer Impfbescheinigung zulassen und nicht wie bisher mit einem negativen diagnostischen Test auf Covid oder einer überwundenen Krankheit.
Dies geht aus einer allgemeinen Vorschrift des Innenministeriums hervor, mit der die Kriterien für die Anwendung der vorübergehenden Beschränkung nicht wesentlicher Reisen aus Drittländern in die Europäische Union und die assoziierten Schengen-Länder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit aufgrund der Gesundheitskrise geändert werden und die an diesem Samstag im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht worden ist.
In der Entschließung wird Namibia von der Liste der Drittländer, Sonderverwaltungsregionen und anderen Gebietskörperschaften gestrichen, deren Einwohner von diesen Beschränkungen ausgenommen sind, „da es zu den Ländern gehört, gegenüber denen die Mitgliedstaaten eine Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen für angebracht halten“.
Die Liste der Länder, die nicht von diesen Beschränkungen betroffen sind, umfasst Argentinien, Australien, Bahrain, Kanada, Chile, Kolumbien, Indonesien, Jordanien, Kuwait, Neuseeland, Peru, Katar, Ruanda, Saudi-Arabien, Südkorea, die Vereinigten Arabischen Emirate, Uruguay und China sowie die Regionen Hongkong und Macao und Taiwan.
„Das Auftreten neuer Varianten des Erregers der Krankheit macht es derzeit notwendig, die Reisebeschränkungen zu verschärfen“, argumentiert die von Fernando Grande-Marlaska geleitete Abteilung in der Anordnung, in der er negative Diagnosetests oder Wiederherstellungstests als gültige Dokumente für den Zugang nach Spanien für Personen aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland aufhebt.
Auf diese Weise kann Spanien Reisenden aus diesen Ländern die Einreise verweigern, die nicht „im Besitz einer Impfbescheinigung sind, die das Gesundheitsministerium nach Überprüfung durch die Gesundheitsbehörden zu diesem Zweck anerkennt, sowie minderjährigen Begleitpersonen, auf die das Gesundheitsministerium die Wirkung erstreckt“.
Die allgemeine Bestimmung der Innenverordnung, die seit ihrem Inkrafttreten im Juli letzten Jahres mehrfach geändert wurde, gilt bis zum 31. Dezember 2021 um Mitternacht, mit Ausnahme des Ausschlusses von Namibia von der Liste der Drittländer, der seit heute in Kraft ist.