17 März 2022 16:46

Sollte ich die Nebenkosten bezahlen, wenn ich ausgezogen bin?

Nebenkosten sind unabhängig vom Auszug. Grundsätzlich sind die monatlichen Nebenkosten entsprechend der Nebenkostenvereinbarung im Mietvertrag zu zahlen. Die Zahlungspflicht für die Nebenkosten erstreckt sich dabei immer auf die gesamte Dauer des Mietverhältnisses.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung da sein bei Auszug?

Ist als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr vereinbart, so muss der Vermieter also die Betriebskostenabrechnung dem Mieter bis spätestens 31.12. … Daran ändern auch der Auszug des Mieters aus der Wohnung und die Kündigung des Mietvertrags nichts. Die Abrechnungsperiode und die Abrechnungsfrist bleiben gleich.

Wer zahlt Nebenkosten bei Trennung?

Dabei ist die Rechtslage ganz einfach: Derjenige der im Mietvertrag als Mieter genannt ist haftet auch für die Miete samt Nebenkosten und die Nebenkostennachzahlung — und zwar in voller Höhe, selbst nach dem Auszug wegen einer Trennung.

Welche Nebenkosten nach Auszug?

Zieht der Mieter Laufe des Jahres aus der Wohnung aus, endet trotz seinem Auszug der Abrechnungszeitraum immer erst zum Jahresende oder zum Ende der vereinbarten Abrechnungsperiode mit einer Abrechnungsfrist von weiteren zwölf Monaten. Vorher kann der Mieter keine Abrechnung der Nebenkosten verlangen.

Wie werden Nebenkosten bei vorzeitigem Auszug berechnet?

Grundsätzlich ist das nicht möglich. Wie die Kaltmiete müssen auch die Nebenkosten in voller Höhe bis zum Ablauf des Vertrags gezahlt werden. Da sich nur einzelne Posten der Nebenkosten durch den vorzeitigen Auszug ändern, die Anderen aber unverändert bestehen bleiben, gibt es keinen Grund für eine Minderung.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung da sein?

Für die Erteilung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter ein Jahr Zeit, gerechnet vom Ende des Abrechnungszeitraums an. Beispiel: Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2018 muss der Vermieter bis zum 31.12.2019 erstellen.

Wer muss bei einer Scheidung das Haus verlassen?

Grundsatz: Bei einer Trennung kann kein Ehegatte den anderen zum Auszug aus der Wohnung zwingen! Grundsätzlich hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, wie der andere Ehegatte.

Wer bekommt die Nebenkosten?

Nebenkosten sind alle Kosten, die dem Vermieter durch den Besitz, die Instandhaltung und die Verwaltung seines Wohneigentums entstehen. Dazu zählen Gebühren für Versicherung, Steuern, Kosten für Reparaturen, den Hausmeister, die Wartung der Heizung und vieles mehr.