19 Juni 2021 21:18

Was die „De-Minimis“-Ausnahme bedeutet

Die „De-Minimis“-Ausnahme bedeutet, dass ein Anlageberater von der Registrierung befreit ist, wenn er über einen Zeitraum von 12 Monaten fünf oder weniger Kunden mit einer physischen Adresse hat.

In Abschnitt 403 des Uniform Securities Act heißt es ausdrücklich: „Eine Person ohne Geschäftssitz in diesem Staat, wenn die Person in den letzten 12 Monaten nicht mehr als fünf Kunden hatte, die in diesem Staat ansässig sind“. Darüber hinaus heißt es in den Kommentaren des Gesetzes: „Section 403(b)(2) steht im Einklang mit dem National Securities Markets Improvement Act von 1996, der es einem Staat verbietet, einen Anlageberater zu regulieren, der keinen Sitz von Unternehmen in diesem Bundesstaat und hatte weniger als sechs Kunden, die in den letzten 12 Monaten im Bundesstaat ansässig waren.“ Wie auch immer, das Gesetz sagt FÜNF Kunden oder WENIGER. Hinweis: In der Prüfung kann der Ausdruck „fünf oder weniger“ verwendet werden.