Was die Befreiung von ‚de minimis‘ bedeutet
Die Ausnahmeregelung „De Minimis“ bedeutet, dass ein Anlageberater von der Registrierung befreit ist, wenn er über einen Zeitraum von 12 Monaten fünf oder weniger Kunden mit einer physischen Adresse hat.
In Abschnitt 403 des Uniform Securities Act heißt es ausdrücklich: „Eine Person ohne Geschäftssitz in diesem Staat, wenn die Person in den letzten 12 Monaten nicht mehr als fünf Kunden hatte, die in diesem Staat ansässig sind.“ Darüber hinaus heißt es im Kommentarteil des Gesetzes: „Abschnitt 403 (b) (2) steht im Einklang mit dem National Securities Markets Improvement Act von 1996, der es einem Staat verbietet, einen Anlageberater zu regulieren, der keinen Sitz hat Unternehmen in diesem Bundesstaat und hatte weniger als sechs Kunden, die in den letzten 12 Monaten Staatsbürger waren. “ In jedem Fall heißt es in der Tat FÜNF Kunden oder WENIGER. Hinweis: In der Prüfung kann der Ausdruck „fünf oder weniger“ verwendet werden.