Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum – SEPA - KamilTaylan.blog
17 Juni 2021 21:16

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum – SEPA

Was ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum – SEPA?

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ist ein von der Europäischen Union  (EU) geschaffenes Transaktionssystem. Der SEPA harmonisiert den bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen den Euro-Ländern. Europäische Verbraucher, Unternehmen und Regierungsvertreter, die Zahlungen per Lastschrift, Sofortüberweisung und Überweisung vornehmen, verwenden die SEPA-Architektur. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird von der Europäischen Kommission genehmigt und reguliert.

SEPA-Zweck und Mitglieder

Ziel der Initiative des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) ist es, grenzüberschreitende elektronische Zahlungen so günstig und einfach wie Zahlungen innerhalb eines Landes zu machen. Außerdem bringt das System mehr Wettbewerb in die Zahlungsverkehrsbranche, indem es einen Binnenmarkt für Zahlungsdienste schafft und damit die Preise senkt. Mehr als 520 Millionen Menschen leben in Ländern, die unter das SEPA fallen, und diese Kunden leisten mehr als 122 Milliarden elektronische Zahlungen pro Jahr.

SEPA umfasst derzeit 36 ​​Mitglieder. Es umfasst die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz, Andorra, Vatikanstadt, Monaco und San Marino. Der einheitliche Euro-Zahlungsraum bleibt ein fortlaufender, kooperativer Prozess zwischen diesen Parteien. SEPA ist dabei, die Regeln für mobile und Online-Zahlungen zu harmonisieren.

SEPA wird von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank  (EZB) gemeinsam über das European Payments Board verwaltet. Den Vorsitz des Gremiums führt die Europäische Zentralbank, die zusammen mit Vertretern von Regierungen und Verbrauchergruppen den Vorstand leitet und seine Agenda steuert.

Geschichte des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums

Die Geschichte von SEPA begann 1999, als die Bankenbranche über die Eurol Bank argumentierte, dass eine Währungsunion auch einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum haben sollte. Die Ansicht war, dass dies zu einer weiteren Integration der EU-Volkswirtschaften führen würde. Allerdings hat die Europäische Union erst 2007 die Zahlungsdiensterichtlinie verabschiedet. Die Richtlinie bildete die Rechtsgrundlage für die Einrichtung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.

2011 ersetzten SEPA-Zahlungen nationale Zahlungen. Später, im Jahr 2017, stellte SEPA ein Programm vor, mit dem die teilnehmenden Banken in zehn Sekunden bis zu 15.000 Euro überweisen würden.

Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Regeln auszuweiten, die es Banken untersagen, zusätzliche Gebühren für grenzüberschreitende Transaktionen auch von Nicht-EU-Ländern zu erheben. Dieser Vorschlag schreibt vor, dass alle Menschen in der EU das Recht haben, Euro zu den gleichen Kosten grenzüberschreitend zu überweisen, die sie für eine inländische Transaktion bezahlen würden. Die neuen Regeln verlangen auch, dass Verbraucher über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine Zahlung im Ausland in einer anderen Währung als ihrer Heimatwährung leisten.

2019 treten Vatikanstadt und Andorra SEPA bei.