11 Juni 2021 21:08

Abschnitt 16

Was ist Abschnitt 16?

Abschnitt 16 ist eine Regel innerhalb des Securities Exchange Act von 1934 (SEA), die die aufsichtsrechtlichen Hinterlegungspflichten formuliert, die Direktoren, leitende Angestellte und Hauptaktionäre gesetzlich einhalten müssen. Der Securities and Exchange Act von 1934 ist ein Gesetz, das den Sekundärhandel von Wertpapieren in den USA regelt. Dieses weitreichende Gesetz wurde 1934 als Teil des Bemühens erlassen, mehr Transparenz und weniger Betrug bei Finanzgeschäften zu gewährleisten. Der Securities and Exchange Act von 1934 kann mit dem Securities Act von 1933 verglichen werden, der die ursprünglichen Emissionen von Wertpapieren regelt.

Gemäß Abschnitt 16 muss jeder, der direkt oder indirekt ein wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 10 % eines Unternehmens ist, oder ein Direktor oder leitender Angestellter des Emittenten eines solchen Wertpapiers die nach Abschnitt 16 erforderlichen Erklärungen abgeben.

Die zentralen Thesen

  • Abschnitt 16 ist eine Regel im Securities Exchange Act von 1934 (SEA), die die aufsichtsrechtlichen Hinterlegungspflichten formuliert, die Direktoren, leitende Angestellte und Hauptaktionäre gesetzlich einhalten müssen.
  • Abschnitt 16 legt Standards für die Einreichung von „Insidern“ fest und definiert Insider als alle leitenden Angestellten, Direktoren oder Aktionäre, die Aktien besitzen, die direkt oder indirekt zu einem wirtschaftlichen Eigentum von mehr als 10 % der Stammaktien des Unternehmens oder einer anderen Aktienklasse führen.

Abschnitt 16 verstehen

Abschnitt 16 legt Anmeldestandards für „Insider“ fest. Insider sind alle leitenden Angestellten, Direktoren oder Aktionäre, die Aktien besitzen, die direkt oder indirekt zu einem wirtschaftlichen Eigentum von mehr als 10 % der Stammaktien des Unternehmens oder einer anderen Aktienklasse führen.

Abschnitt 16 gilt auch für Anleger in Aktiengesellschaften, die festverzinsliche Wertpapiere (dh Anleihen) besitzen, die an nationalen Börsen gehandelt werden. Jeder, der als Insider eingestuft werden kann, muss bei der SEC spezielle Formulare einreichen, die seine Beteiligungen offenlegen. Diese Dokumente beschreiben auch, wie sich ihre Anlagepositionen im Laufe der Zeit im Lichte früherer Transaktionen verändert haben.

Gemäß § 16 gilt eine Person als wirtschaftlich Berechtigter, auch wenn diese Person keine direkte Beteiligung an einem bestimmten Unternehmen hält. Wenn beispielsweise eine Person Teil eines gemeinsamen Haushaltes ist, in dem ein unmittelbarer Familienangehöriger wirtschaftlich beteiligt ist an einem abgedeckten Unternehmen, unterliegt diese Person ebenfalls den Anmeldepflichten nach Abschnitt 16.

Ein finanzielles Interesse an einem Unternehmen kann auch mittelbar bestehen, wenn mehrere Personen als Gruppe gemeinsam Wertpapiere eines gedeckten Unternehmens erwerben, besitzen und verkaufen. Darüber hinaus betrachtet Abschnitt 16 diejenigen, die Eigenkapitalderivate besitzen, die bei ihrer Ausübung Beteiligungen liefern, als wirtschaftliche Eigentümer.

§ 16 Einreichungspflichten

Abschnitt 16 verlangt von Insidern, die Formulare 3, 4 und 5 einzureichen. Diese Formulare können elektronisch eingereicht werden. Die SEC verlangt Formular 3, das eine erste Erklärung des wirtschaftlichen Eigentums darstellt, wenn es einen Börsengang (IPO) von Eigenkapital- oder Schuldtiteln gibt oder wenn eine Person Direktor, leitender Angestellter oder Inhaber von mindestens 10 % der Anteile wird die Aktien eines Unternehmens.

Neue Direktoren, neue leitende Angestellte und neue bedeutende Anteilseigner müssen das Formular 3 innerhalb von 10 Tagen nach Erwerb solcher Anlagevermögen einreichen. Wenn sich die Bestände von Insidern eines Unternehmens wesentlich ändern, müssen diese das Formular 4 bei der SEC einreichen. Darüber hinaus verlangt Abschnitt 16 von Insidern, die in einem bestimmten Jahr Aktientransaktionen durchführen, auch Formular 5 einzureichen,  wenn die Transaktionen nicht bereits auf Formular 4 gemeldet wurden.