22 Juni 2021 21:04

SEC-Formular N-54C

Was ist das SEC-Formular N-54C?

SEC Form N-54C ist ein Formular, das von einer Investmentgesellschaft ausgefüllt und bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wird, um die freiwillige Wahl zur Regulierung als Business Development Company (BDC) zurückzuziehen.

Der vollständige Titel des Formulars ist als Formular N-54C Benachrichtigung über die Zurückziehung der Wahl, die den Abschnitten 55 bis 65 des Investment Company Act von 1940 unterliegt, angegeben gemäß Abschnitt 54(C) des Investment Company Act von 1940.

Verständnis des SEC-Formulars N-54C

Der Investment Company Act von 1940 bietet mehrere regulatorische Optionen für Investmentgesellschaften. Abschnitt 54 des Gesetzes von 1940 ermöglicht es Unternehmen, sich als Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu registrieren, wenn sie die in den Abschnitten 55 bis 65 aufgeführten Bestimmungen erfüllen.

Unternehmensentwicklungsgesellschaften wurden 1980 gegründet, um die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen in den USA zu unterstützen. BDCs werden gegründet, um Mittel für den Markt für kleine und mittlere Unternehmen durch verschiedene Arten von Finanzierungen bereitzustellen, einschließlich Eigenkapital, Fremdkapital und alternativen Finanzinstrumente.

Um den BDC-Status zu erhalten, müssen 70% des Vermögens eines Unternehmens in US-Firmen mit Marktwerten von 250 Mio. USD oder weniger investiert werden. Unternehmen, die sich als BDC registrieren möchten, müssen das Formular N-54A Benachrichtigung über die Wahl ausfüllen, um den Abschnitten 55 bis 65 des Investment Company Act von 1940 zu unterliegen, das gemäß Abschnitt 54(A) des Gesetzes eingereicht wurde, und möglicherweise das Formular N-6F Mitteilung über Absicht, sich den Abschnitten 55 bis 65 des Investment Company Act von 1940 zu unterwerfen.

Wenn sich ein Unternehmen für die Regulierung als BDC entschieden hat und diese Wahl zurückzieht, muss es das SEC-Formular N-54C einreichen. Abschnitt 54(c) des Gesetzes von 1940 erörtert, wie ein Unternehmen seine Wahl zur Regulierung als Geschäftsentwicklungsunternehmen zurückziehen kann. Unternehmen können auch ihren BDC-Status widerrufen.

Richtlinien für die Einreichung des SEC-Formulars N-54C

Um den BDC-Status zu entziehen, muss ein Unternehmen das Original-N-54C-Formular und drei Kopien einreichen. Für das Einreichen des Formulars N-54C wird keine Gebühr erhoben. Abhängig von der Art des Austritts des Unternehmens müssen möglicherweise die Unterschriften des Direktors, des Vorstandsmitglieds, des Vorstandstreuhänders und/oder eines Komplementärs des Unternehmens enthalten sein.

Vorlagen für Form N-54A, Form N-6F und Form N-54C finden Sie auf der „Forms List“-Webseite der  SEC. Die Vorlage für das Formular N-54C dient in erster Linie als Deckblatt und bietet eine Gliederung für grundlegende Informationen und Unterschriften. Neben der Deckblattvorlage müssen Unternehmen auch eine Widerrufsgrundlage bereitstellen. Das Formular N-54C enthält sechs Optionen für  die Auszahlungsbasis, die im Folgenden kurz zusammengefasst werden:

  1. Es wurde nie ein öffentliches Angebot von Wertpapieren durchgeführt. Nicht mehr als 100 angegebene Wertpapierinhaber. Kein vorgeschlagenes öffentliches Angebot.
  2. Das Vermögen wurde deutlich verteilt. Im Zuge der Geschäftsauflösung. Nicht an einer Fusion beteiligt.
  3. Vermögenswerte verkauft oder fusioniert. Muss Einzelheiten zum Erwerb / zur Fusion eines Unternehmens offenlegen.
  4. Geschäftsänderung mit einer Abstimmung. Muss Angaben zur Abstimmung und Reorganisation machen.
  5. Das Unternehmen hat das Formular N-8A eingereicht.
  6. Andere. Muss eine Erklärung liefern.

Nach dem Rückzug der Wahl als BDC

Unternehmen können ihre Wahl als BDC aus mehreren Gründen zurückziehen. Die Rücknahme der Wahl wird wirksam, sobald sie bei der SEC eingegangen ist. Unternehmen haben in der Regel einen spezifischen Aktionsplan für die Zeit nach dem Austritt. Sobald der Rückzug eines Unternehmens wirksam ist, kann es den Abschnitten 1 bis 53 des Gesetzes von 1940 unterliegen, sofern es keine anderen organisatorischen Schritte unternommen hat.