22 Juni 2021 23:31

SEC Form 424A

Was ist das SEC-Formular 424A?

Das SEC-Formular 424A ist ein Prospektformular, das ein Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission (SEC) einreichen muss, wenn es wesentliche Änderungen an einem zuvor eingereichten Prospekt vorgenommen hat, der im Rahmen seiner Registrierungserklärung eingereicht wurde.

Das Formular 424A bietet wesentliche Änderungen an den ursprünglichen S-1 oder S-2-Unterlageneines Unternehmens, dieüber das bloße Ausfüllen der auf dem S-1verbleibenden Lückenhinausgehen. Ein Unternehmen muss vor dem effektiven Registrierungsdatum der Änderung fünf Kopien jedes Prospektformulars vorlegen.

Die zentralen Thesen:

  • Das SEC-Formular 424A ist ein Prospektformular, das ein Unternehmen einreichen muss, wenn es wesentliche Änderungen an einem zuvor eingereichten Prospekt vornimmt, der im Rahmen seiner Registrierungserklärung eingereicht wurde.
  • Das Formular 424A bietet wesentliche Änderungen an den ursprünglichen S-1- oder S-2-Unterlagen eines Unternehmens.
  • Ein Unternehmen muss vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung fünf Kopien jedes Prospektformulars vorlegen.

Grundlegendes zum SEC-Formular 424A

Ein Prospekt ist ein gedrucktes Rechtsdokument, das Unternehmen vor dem Verkauf eines Wertpapiers veröffentlichen. Das Formular enthält Finanzinformationen über das Unternehmen und die Wertpapiere, die es zum Verkauf anbietet, einschließlich Einzelheiten zu Anlagezielen, Risiken und Gebühren.

Prospekte sind wichtige Offenlegungsdokumente, die potenziellen Käufern und Investoren wichtige Informationen über die finanzielle Sicherheit eines Unternehmens geben. Ihr Inhalt umfasst in der Regel Einzelheiten zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens, Biografien seiner Direktoren und leitenden Angestellten, deren Vergütung, Finanzberichte, anhängige Rechtsstreitigkeiten, an denen das Unternehmen beteiligt ist, und andere relevante wesentliche Informationen, einschließlich einer Auflistung der wesentlichen Eigentumsbestände des Unternehmens. Prospekte können auch Informationen über Aktien, Anleihen, Investmentfonds und andere Beteiligungen eines Unternehmens enthalten.

Erstanmeldungen erfolgen mit den Formularen S-1 und S-2, und der 424A-Prospekt wird zur Änderung dieser Erstanmeldungen verwendet. Nach Angaben der SEC:

(a) Sofern in Absatz (f) dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist, fünf Kopien jeder Art von Prospekt, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Registrierungserklärung an eine Person gesendet oder übergeben wurden und von der Form oder den Formen des Prospekts abweichen, die in der Registrierung enthalten sind Die gemäß § 230.402 (a) dieses Kapitels eingereichte Erklärung ist als Teil der Registrierungserklärung spätestens an dem Tag einzureichen, an dem eine solche Form des Prospekts zum ersten Mal an eine Person gesendet oder gegeben wird Ein Prospekt, der wesentliche Änderungen oder Ergänzungen eines Prospekts enthält, der zuvor bei der Kommission als Teil einer Registrierungserklärung eingereicht wurde, muss gemäß diesem Absatz (a) eingereicht werden.

Der vorgenannte Absatz f sieht vor, dass diese Regeln nicht für Prospekte einer nach dem Investment Company Act von 1940 registrierten Investmentgesellschaft gelten, außer für eine eingetragene geschlossene Investmentgesellschaft. Ähnliche Dokumente wie das SEC-Formular 424A umfassen das SEC-Formular 424B1, das neue Informationen abdeckt, die nicht in früheren Einreichungen enthalten waren, und das SEC-Formular 424B3, mit dem wesentliche Tatsachen oder Ereignisse offengelegt werden, die nach der vorherigen Einreichung ohne aufgetreten sind Änderung des Prospekts in Originalform.

Besondere Überlegungen

In den USA muss jedes Unternehmen, das Wertpapiere zum Verkauf anbieten möchte, einen Prospekt bei der SEC einreichen. Die SEC muss diese Registrierungserklärung dann für wirksam erklären, damit der Wertpapieremittent sie zum Abschluss des Verkaufs seiner Angebote verwenden kann.

Ein Underwriter hilft in der Regel bei der Erstellung der Prospekte und kann als deren Emissionsmanager fungieren und den Prospekt an Aktionäre und interessierte Anleger verteilen. Seit 1996 verlangt die SEC, dass Prospekte im SGML-codierten Format eingereicht werden, damit sie problemlos in dieEDGAR-Datenbank ( Electronic Data Gathering, Analysis and Retrieval )hochgeladenwerden können, wo sie der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt werden.

Die EDGAR-Datenbank und ähnliche Datenbanken, die in anderen Ländern verwendet werden, ermöglichen die weit verbreitete Verbreitung von Prospekten und anderen SEC-Anmeldedokumenten.