SEC-Formular 424A
Was ist das SEC-Formular 424A?
SEC Form 424A ist ein Prospektformular, das ein Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission (SEC) einreichen muss, wenn es wesentliche Änderungen an einem zuvor eingereichten Prospekt vorgenommen hat, der als Teil seiner Registrierungserklärung eingereicht wurde.
Das Formular 424A bietet wesentliche Änderungen an den ursprünglichen S-1 oder S-2-Unterlageneines Unternehmens, dieüber das bloße Ausfüllen der auf dem S-1verbleibenden Lückenhinausgehen. Ein Unternehmen muss vor dem wirksamen Eintragungsdatum der Änderung fünf Kopien jedes Prospektformulars vorlegen.
Die zentralen Thesen:
- SEC Form 424A ist ein Prospektformular, das ein Unternehmen einreichen muss, wenn es wesentliche Änderungen an einem zuvor eingereichten Prospekt vornimmt, der als Teil seiner Registrierungserklärung eingereicht wurde.
- Das Formular 424A bietet wesentliche Änderungen an den ursprünglichen S-1- oder S-2-Einreichungen eines Unternehmens.
- Ein Unternehmen muss fünf Kopien jedes Prospektformulars vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen vorlegen.
Verständnis des SEC-Formulars 424A
Ein Prospekt ist ein gedrucktes Rechtsdokument, das Unternehmen vor dem Verkauf eines Wertpapiers veröffentlichen. Das Formular enthält Finanzinformationen über das Unternehmen und die zum Verkauf angebotenen Wertpapiere, einschließlich Angaben zu Anlagezielen, Risiken und Gebühren.
Prospekte sind wichtige Offenlegungsdokumente, die potentiellen Käufern und Anlegern wichtige Informationen über die finanzielle Sicherheit eines Unternehmens geben. Ihr Inhalt umfasst in der Regel Details zum Geschäft des Unternehmens, Biografien seiner Direktoren und leitenden Angestellten, deren Vergütung, Jahresabschlüsse, alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die das Unternehmen betreffen, und alle anderen relevanten wesentlichen Informationen, einschließlich einer Auflistung der wesentlichen Eigentumsbestände des Unternehmens. Prospekte können auch Informationen über Aktien, Anleihen, Investmentfonds und andere Beteiligungen eines Unternehmens enthalten.
Erstanmeldungen werden mit den Formularen S-1 und S-2 vorgenommen, und der Prospekt 424A wird verwendet, um diese Erstanmeldungen zu ändern. Laut SEC:
(a) Außer wie in Absatz (f) dieses Abschnitts vorgesehen, fünf Kopien jedes Prospektformulars, das vor dem Datum des Inkrafttretens der Registrierungserklärung an eine Person gesendet oder ausgehändigt wurde, die von dem Prospektformular oder den Prospektformularen in der Registrierung abweicht Die gemäß § 230.402(a) dieses Kapitels eingereichte Erklärung muss als Teil der Registrierungserklärung spätestens an dem Tag eingereicht werden, an dem ein solches Prospektformular erstmals an eine Person gesendet oder ausgehändigt wird: Vorausgesetzt jedoch, dass nur ein Formular von Prospekte, die wesentliche Änderungen oder Ergänzungen zu einem Prospekt enthalten, der zuvor bei der Kommission als Teil einer Registrierungserklärung eingereicht wurde, müssen gemäß diesem Absatz (a) eingereicht werden.
Der vorstehende Absatz f legt fest, dass diese Vorschriften nicht für Prospekte einer gemäß dem Investment Company Act von 1940 registrierten Investmentgesellschaft gelten, mit Ausnahmeeiner registrierten geschlossenen Investmentgesellschaft. Ähnliche Dokumente wie SEC-Formular 424A umfassen SEC-Formular 424B1, das neue Informationen enthält, die in früheren Einreichungen nicht enthalten waren, und SEC-Formular 424B3, das verwendet wird, um wesentliche Tatsachen oder Ereignisse offenzulegen, die nach der vorherigen Einreichung ohne Änderung des Prospekts in Originalform.
Besondere Überlegungen
In den Vereinigten Staaten muss jedes Unternehmen, das Wertpapiere zum Verkauf anbieten möchte, einen Prospekt bei der SEC einreichen. Die SEC muss diese Registrierungserklärung dann für wirksam erklären, damit der Wertpapieremittent sie zum Abschluss des Verkaufs seiner Angebote verwenden kann.
Ein Underwriter hilft in der Regel bei der Erstellung der Prospekte und kann als deren Emissionsmanager fungieren und den Prospekt an Aktionäre und interessierte Anleger verteilen. Seit 1996 verlangt die SEC, dass Prospekte im SGML-codierten Format eingereicht werden, damit sie leicht in die Datenbank für elektronische Datenerfassung, Analyse und Abruf (EDGAR)hochgeladenwerden können, wo sie der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt werden.
Die EDGAR-Datenbank und ähnliche Datenbanken, die in anderen Ländern verwendet werden, ermöglichen die weit verbreitete Verbreitung von Prospekten und anderen SEC-Einreichungsdokumenten.