24 Juni 2021 23:31

SEC Form 15-12G

Was ist das SEC-Formular 15-12G?

Das SEC-Formular 15-12G ist ein Formular, das die Bescheinigung über die Beendigung der Registrierung einer Wertpapierklasse gemäß Abschnitt 12 (g) oder die Mitteilung über die Aussetzung der Pflicht zur Einreichung von Berichten gemäß den Abschnitten 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act ermöglicht von 1934.

Die zentralen Thesen

  • Das SEC-Formular 15-12G ist die Zertifizierung und Mitteilung über die Beendigung der Registrierung einer Wertpapierklasse gemäß Abschnitt 12 (g) des Securities Exchange Act von 1934.
  • Das Formular wird auch verwendet, um die Aussetzung der Pflicht zur Einreichung von Berichten gemäß den Abschnitten 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act anzuzeigen.
  • Wenn ein Unternehmen Wertpapiere registriert, ist es gesetzlich verpflichtet, regelmäßige und aktuelle Berichte bei der SEC einzureichen. Das Formular 15-12G kann diese Verpflichtungen beenden, wenn Wertpapiere nicht mehr ausgegeben werden.

Grundlegendes zum SEC-Formular 15-12G

Das SEC-Formular 15-12G wird von der Securities and Exchange Commission (SEC) unter Bezugnahme auf die Abschnitte 12 (g), 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act von 1934 bereitgestellt. Das Formular ermöglicht es Emittenten, die Kündigung einer registrierten Sicherheitsklasse oder die Aussetzung des Dienstes für die Einreichung von SEC-Mandatsberichten zu beantragen.

Das SEC-Formular 15-12G befreit Unternehmen von einigen ihrer Berichtspflichten gemäß den Abschnitten 12 (g), 12 (h), 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act von 1934. Unternehmen können dieses Formular verwenden, wenn sie eine Auflistung von Sicherheitsklassen beenden möchten. Das SEC-Formular 15-12G kann Unternehmen auch dabei helfen, bestimmte Berichtspflichten zu erfüllen. Beim Ausfüllen des SEC-Formulars 15-12G haben Emittenten die Möglichkeit, die Berichterstattung gemäß den folgenden Bestimmungen zu beenden oder auszusetzen: Regel 12g-4 (a) (1), Regel 12g-4 (a) (2), Regel 12h-3 (b) ) (1) (i), Regel 12h-3 (b) (1) (ii), Regel 15d-6 und Regel 15d-22 (b).2

Abschnitt 12 (g)

Mit dem SEC-Formular 15-12G können Unternehmen ihre Registrierung gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 12 (g) kündigen. In Abschnitt 12 des Securities Exchange Act von 1934 sind die Registrierungsanforderungen für alle Arten von Wertpapieren aufgeführt. In Abschnitt 12 (g) werden speziell die Registrierungsanforderungen für Unternehmen erörtert, die am zwischenstaatlichen Handel beteiligt sind. Abschnitt 12 (h) beschreibt die Befugnis der SEC, Ausnahmeregelungen für die Berichterstattung für Abschnitt 12 (g) vorzusehen.

Abschnitte 13 und 15 (d)

Mit dem SEC-Formular 15-12G können Unternehmen die Aussetzung der Berichtspflichten gemäß den Abschnitten 13 und 15 (d) beantragen. In Abschnitt 13 werden die vollständigen Berichtspflichten beschrieben, die Unternehmen gemäß Abschnitt 12 einhalten müssen. In Abschnitt 15 (d) werden der Berichterstattungsprozess für Wertpapieranalysten und mögliche Interessenkonflikte beschrieben, die sich aus Analysten- und Researchberichten von Sicherheitsanalysten ergeben können.

Das Securities Exchange Act von 1934

Das Securities Exchange Act von 1934 war Teil einer Gesetzgebungsbewegung, die nach dem Marktcrash von 1929 die Transparenz und die Effizienz der Finanzmarkthandelsinfrastruktur verbessern wollte. Mit dem Securities Exchange Act von 1934 wurde die Securities and Exchange Commission gegründet und ihr umfassende Befugnisse zur Überwachung aller Arten von Transaktionen in der gesamten Investmentbranche in den Vereinigten Staaten übertragen.

Alle Wertpapiere, die an offenen Börsen öffentlich gehandelt werden sollen, müssen sich bei der SEC registrieren lassen. Detaillierte Registrierungsanforderungen für Unternehmen und verwaltete Fonds sind im Securities Act von 1933, im Securities Exchange Act von 1934 und im Investment Company Act von 1940 festgelegt. Diese drei Gesetze bilden den Rahmen für die Registrierung von Unternehmen, die Registrierung von Wertpapieren, die Ausgabe von Wertpapieren aus öffentlich gehandelten und privaten Investmentangeboten sowie den Handel mit Wertpapieren.