19 Juni 2021 21:01

SEC-Formular 15-12G

Was ist das SEC-Formular 15-12G?

SEC Form 15-12G ist ein Formular, das die Bescheinigung der Beendigung der Registrierung einer Wertpapierklasse gemäß Abschnitt 12(g) oder die Mitteilung über die Aussetzung der Meldepflicht gemäß den Abschnitten 13 und 15(d) des Securities Exchange Act ermöglicht von 1934.

Die zentralen Thesen

  • SEC Form 15-12G ist die Bescheinigung und Mitteilung über die Beendigung der Registrierung einer Wertpapierklasse gemäß Abschnitt 12(g) des Securities Exchange Act von 1934.
  • Das Formular wird auch verwendet, um die Aussetzung der Pflicht zur Einreichung von Berichten gemäß den Abschnitten 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act anzuzeigen.
  • Wenn ein Unternehmen Wertpapiere registriert, ist es gesetzlich verpflichtet, der SEC regelmäßige und aktuelle Berichte vorzulegen. Das Formular 15-12G kann diese Verpflichtungen beenden, wenn Wertpapiere nicht mehr ausgegeben werden.

Verständnis des SEC-Formulars 15-12G

Das SEC-Formular 15-12G wird von der Securities and Exchange Commission (SEC) unter Bezugnahme auf die Abschnitte 12 (g), 13 und 15 (d) des Securities Exchange Act von 1934 bereitgestellt. Das Formular ermöglicht es Emittenten, die Auflösung einer registrierten Wertpapierklasse oder die Aussetzung der Pflicht zur Einreichung von SEC-mandatierten Berichten zu beantragen.

SEC Form 15-12G gibt Unternehmen einige ihrer Meldepflichten gemäß den Abschnitten 12(g), 12(h), 13 und 15(d) des Securities Exchange Act von 1934 frei. Unternehmen können dieses Formular verwenden, wenn sie beabsichtigen, die Notierung einer Wertpapierklasse zu beenden. SEC Form 15-12G kann Unternehmen auch dabei helfen, von bestimmten Meldepflichten befreit zu werden. Beim Ausfüllen des SEC-Formulars 15-12G haben Emittenten die Möglichkeit, die Meldung gemäß den folgenden Bestimmungen zu beenden oder auszusetzen: Regel 12g-4(a)(1), Regel 12g-4(a)(2), Regel 12h-3(b ) (1) (i), Regel 12h-3 (b) (1) (ii), Regel 15d-6 und Regel 15d-22 (b).2

Abschnitt 12(g)

SEC Form 15-12G ermöglicht es Unternehmen, ihre Registrierung gemäß den in Abschnitt 12(g) erforderlichen Bestimmungen zu beenden. Abschnitt 12 des Securities Exchange Act von 1934 beschreibt die Registrierungsanforderungen für alle Arten von Wertpapieren. In Abschnitt 12 (g) werden speziell die Registrierungsanforderungen für Unternehmen erörtert, die am zwischenstaatlichen Handel beteiligt sind. Abschnitt 12(h) umreißt die Befugnis der SEC, Ausnahmen von der Berichterstattung für Abschnitt 12(g) bereitzustellen.

§§ 13 und 15(d)

SEC Form 15-12G ermöglicht es Unternehmen, die Aussetzung der Meldepflichten gemäß den Abschnitten 13 und 15(d) zu beantragen. Abschnitt 13 umreißt die vollständigen Meldepflichten, die Unternehmen gemäß Abschnitt 12 einhalten müssen. Abschnitt 15(d) beschreibt den Meldeprozess von Wertpapieranalysten und potenzielle Interessenkonflikte, die aus Analysten- und Researchberichten von Wertpapieranalysten auftreten können.

Das Wertpapierbörsengesetz von 1934

Der Securities Exchange Act von 1934 war Teil einer Gesetzesbewegung, die nach dem Marktcrash von 1929 die Transparenz und die Effizienz der Finanzmarkt-Handelsinfrastruktur erhöhen wollte. Mit dem Securities Exchange Act von 1934 wurde die Securities and Exchange Commission gegründet und ihr umfassende Befugnisse zur Überwachung aller Arten von Transaktionen in der gesamten Investmentbranche in den Vereinigten Staaten übertragen.

Alle Wertpapiere, die an offenen Börsen öffentlich gehandelt werden sollen, müssen sich bei der SEC registrieren lassen. Detaillierte Registrierungsanforderungen für Unternehmen und verwaltete Fonds sind im Securities Act von 1933, dem Securities Exchange Act von 1934 und dem Investment Company Act von 1940 beschrieben. Diese drei Gesetze bilden den Rahmen für die Unternehmensregistrierung, die Wertpapierregistrierung, die Wertpapieremission öffentlich gehandelter und privater Anlageangebote sowie den Wertpapierhandel.