Recht auf Erstangebot
Was ist ein Erstangebotsrecht?
Ein Vorkaufsrecht ist eine vertragliche Verpflichtung, die es dem Rechteinhaber ermöglicht, einenVermögenswert zu erwerben,bevor der Eigentümer versucht, ihn an eine andere Person zu verkaufen. Ist der Rechteinhaber nicht mehr an der Immobilie interessiert, kann der Verkäufer diese an einen Dritten verkaufen. Vorkaufsrechte werden am häufigsten in der Immobilienwirtschaft und beim Verkauf von Unternehmen genutzt.
Die zentralen Thesen
- Ein Erstangebotsrecht besagt, dass ein Rechteinhaber einen Vermögenswert kaufen oder bieten kann, bevor der Eigentümer versucht, ihn an einen Dritten zu verkaufen.
- Diese Rechte sind bei Immobilien- und Unternehmensverkäufen üblich und werden oft in den Mietvertrag oder die Geschäftspartnerschaft aufgenommen.
- Rechteinhaber sind somit in der Regel Mieter oder Investoren.
- Ein vom Vorkaufsrecht abweichendes Vorkaufsrecht gibt dem Rechteinhaber die Möglichkeit, ein bereits beim Verkäufer eingegangenes Angebot abzugleichen.
- Ein Vorkaufsrecht begünstigt den Verkäufer, während ein Vorkaufsrecht den Käufer begünstigt.
Das Recht auf Vorkaufsrecht verstehen
Ein Vorkaufsrecht wird in der Regel in einem Vertrag wie einem Mietvertrag oder einer Unternehmenspartnerschaft festgehalten. Sie wird ausgelöst, wenn der Eigentümer den Vermögenswert oder die Immobilie verkaufen möchte. Gemäß den Vertragsbedingungen ist der Eigentümer verpflichtet, dem Inhaber des Erstangebots die erste Chance zum Kauf der Immobilie zu geben. Dem Rechteinhaber steht eine bestimmte Frist zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung, bevor das Recht erlischt. Dem Verkäufer steht es frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Lehnt der Verkäufer das Angebot ab, kann der Eigentümer es dann ohne Einschränkungen an einen Dritten verkaufen. Bei erfolglosen Verkaufsversuchen an Dritte kann sich der Verkäufer für ein neues Angebot an den Rechteinhaber wenden. An dieser Stelle ist der Rechteinhaber nicht an sein ursprüngliches Angebot gebunden und kann es daher herabsetzen. Zu wissen, dass es dem Verkäufer nicht gelungen ist, einen Drittkäufer zu finden, bringt den Rechteinhaber in eine stärkere Position. Verkäufer sind in der Regel Vermieter und Geschäftsinhaber, während Rechteinhaber in der Regel Mieter und Investoren sind.
Das Vorkaufsrecht ist in der Regel ein schneller Prozess.
Besondere Überlegungen
Die häufigste Situation, in der von einem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, ist bei Immobilien zwischen Vermieter und Mieter. Der Mieter kann ein Vorkaufsrecht des Vermieters verlangen, um bei einem Verkauf der Immobilie nicht zum Umzug gezwungen zu werden. Der Mieter kann ein angemessenes Angebot über die Immobilie machen. In der Zwischenzeit kann der Vermieter das Angebot in Betracht ziehen, um einen schnellen Verkauf zu tätigen und die Rechts- und Maklergebühren zu minimieren.
Das Vorkaufsrecht wird auch beim Verkauf eines Unternehmens ausgeübt. Ein Geschäftsinhaber kann Partnern oder Investoren das Recht auf ein Erstangebot einräumen, bevor er es auf dem allgemeinen Markt zum Verkauf an einen Dritten anbietet.
Vorkaufsrecht vs. Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht steht in engem Zusammenhang mit einem Vorkaufsrecht, wobei ersteres den Verkäufer begünstigt, während letzteres den potenziellen Käufer begünstigt. Ein Vorkaufsrecht gibt dem Inhaber des Rechts die Möglichkeit, ein Angebot abzugleichen, das von jemandem eingegangen ist, der einen Vermögenswert verkaufen möchte. Vermögenswerte mit einem Vorkaufsrecht können schwieriger zu verkaufen sein, da potenzielle Käufer sich nicht die Mühe machen wollen, ein Geschäft auszuhandeln, das zuerst einer anderen Partei angeboten werden muss.