Erstangebotsrecht - KamilTaylan.blog
5 Juni 2021 23:22

Erstangebotsrecht

Was ist ein Erstangebotsrecht?

Ein Erstangebotsrecht ist eine vertragliche Verpflichtung, die es dem Rechteinhaber ermöglicht, einenVermögenswert zu kaufen,bevor der Eigentümer versucht, ihn an eine andere Person zu verkaufen. Wenn der Rechteinhaber nicht mehr an der Immobilie interessiert ist, kann der Verkäufer sie an Dritte verkaufen. Erstangebotsrechte werden am häufigsten in der Immobilienbranche und beim Verkauf von Unternehmen genutzt.

Die zentralen Thesen

  • Ein Erstangebotsrecht besagt, dass ein Rechteinhaber einen Vermögenswert kaufen oder bieten kann, bevor der Eigentümer versucht, ihn an einen Dritten zu verkaufen.
  • Diese Rechte sind bei Immobilien- und Geschäftsverkäufen üblich und werden häufig in den Mietvertrag oder die Geschäftspartnerschaft aufgenommen.
  • Rechteinhaber sind also in der Regel entweder Mieter oder Investoren.
  • Ein von einem Erstangebotsrecht abweichendes Vorkaufsrecht gibt dem Rechteinhaber die Möglichkeit, einem bereits beim Verkäufer eingegangenen Angebot zu entsprechen.
  • Ein Erstangebotsrecht soll den Verkäufer begünstigen, während ein Vorkaufsrecht den Käufer begünstigt.

Grundlegendes zum Erstangebot

Ein Erstangebotsrecht wird in der Regel in einen Vertrag wie einen Mietvertrag oder eine Geschäftspartnerschaft aufgenommen. Es wird ausgelöst, wenn der Eigentümer den Vermögenswert oder die Immobilie verkaufen möchte. Gemäß den Vertragsbedingungen ist der Eigentümer verpflichtet, dem Inhaber des Erstangebots die erste Chance zum Kauf der Immobilie zu geben. Der Rechteinhaber hat eine bestimmte Zeit, um ein Angebot abzugeben, bevor das Recht abläuft. Dem Verkäufer steht es frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Wenn der Verkäufer das Angebot ablehnt, kann der Eigentümer es ohne Einschränkungen an Dritte verkaufen. Wenn die Versuche, an Dritte zu verkaufen, erfolglos sind, kann der Verkäufer für ein neues Angebot zum richtigen Inhaber zurückkehren. Zu diesem Zeitpunkt ist der Rechteinhaber nicht an sein ursprüngliches Angebot gebunden und kann es daher senken. Das Wissen, dass es dem Verkäufer nicht gelungen ist, einen Drittkäufer zu finden, bringt den Rechtsinhaber in eine stärkere Position. Zu den Verkäufern zählen in der Regel Vermieter und Geschäftsinhaber, während Rechteinhaber in der Regel Mieter und Investoren sind.



Das Erstangebotsrecht ist in der Regel ein schneller Vorgang.

Besondere Überlegungen

Die häufigste Situation, in der ein Erstangebotsrecht genutzt wird, besteht in Immobilien zwischen einem Vermieter und einem Mieter. Der Mieter kann vom Vermieter ein Erstangebotsrecht verlangen, um zu vermeiden, dass er im Falle eines Verkaufs der Immobilie zum Umzug gezwungen wird. Der Mieter möchte möglicherweise ein angemessenes Angebot für die Immobilie machen. In der Zwischenzeit kann der Vermieter das Angebot prüfen, einen schnellen Verkauf zu tätigen und die Rechts- und Maklergebühren zu minimieren.

Das Erstangebotsrecht wird auch genutzt, wenn ein Unternehmen verkauft wird. Ein Geschäftsinhaber kann Partnern oder Anlegern das Erstangebotsrecht einräumen, bevor er es auf den allgemeinen Markt bringt, um es an Dritte zu verkaufen.

Erstangebotsrecht vs. Vorkaufsrecht

Ein Erstangebotsrecht ist eng mit einem Vorkaufsrecht verbunden, wobei das erstere den Verkäufer begünstigt, während das letztere den potenziellen Käufer begünstigt. Ein Vorkaufsrecht gibt dem Inhaber des Rechts die Möglichkeit, einem Angebot zu entsprechen, das von jemandem erhalten wurde, der einen Vermögenswert verkaufen möchte. Vermögenswerte mit einem Vorkaufsrecht können schwieriger zu verkaufen sein, da potenzielle Käufer möglicherweise nicht die Mühe machen möchten, ein Geschäft auszuhandeln, das zuerst einer anderen Partei angeboten werden muss.