Vorschrift 9
Was ist Regel 9?
Regel 9 ist eine Richtlinie, die es den nationalen Banken ermöglicht , Treuhandabteilungen intern zu eröffnen und zu betreiben und als Treuhänder zu fungieren . Gemäß Vorschrift 9 können die Nationalbanken investitionsbezogene Aktivitäten verwalten und verwalten.
Die zentralen Thesen
- Regel 9 ist eine Richtlinie, die es den nationalen Banken ermöglicht, Treuhandabteilungen intern zu eröffnen und zu betreiben und als Treuhänder zu fungieren.
- Wenn eine Bank im Namen anderer investieren möchte, müssen gemäß Vorschrift 9 Richtlinien vorhanden sein, um die Einhaltung sicherzustellen.
- Regel 9 verhindert Eigengeschäfte und Interessenkonflikte.
Regel 9 verstehen
Gemäß Vorschrift 9 können Banken Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere registrieren und als Treuhänder für sie fungieren. Obwohl die Verordnung 9 den Banken die Erlaubnis gibt, auf Bundesebene vertrauensbezogene Tätigkeiten auszuüben, müssen die Banken auch weiterhin die staatlichen Gesetze einhalten.
Die Vorschrift 9 wurde vom Amt des Währungsprüfers (OCC)erlassen und gilt nur für nationale Banken und nicht für regionale oder lokale Einheiten. Nationalbanken dürfen in mehreren Staaten tätig sein und in jedem Staat treuhänderisch tätig sein, es sei denn, dieser Staat verbietet seinen eigenen lokalen Banken diese besonderen Aktivitäten.
Eine Nationalbank, die Treuhandfunktionen und -befugnisse gemäß Vorschrift 9 ausüben möchte, die es der Bank ermöglicht, im Namen anderer zu investieren, muss schriftliche Richtlinien einhalten, die sicherstellen, dass ihre Aktivitäten als Treuhänder den Vorschriften entsprechen. Die geltenden Richtlinien sollten die Vermittlungspraktiken der Bank für Maklergeschäfte sowie Möglichkeiten abdecken, um sicherzustellen, dass die Treuhänder und Mitarbeiter der Bank keine Insiderinformationen bei ihren Entscheidungen oder Empfehlungen zum Verkauf oder Kauf von Wertpapieren verwenden. Die Politik der Banken muss auch Methoden festlegen, um Eigengeschäfte und Interessenkonflikte zu verhindern.
Jährliche Investitionsberichte
Mindestens einmal im Jahr müssen die Banken eine offizielle Überprüfung aller auf Treuhandkonten gehaltenen Vermögenswerte durchführen, über die die Bank über einen Ermessensspielraum bei der Anlage verfügt. Diese als jährliche Anlageprüfungen bezeichneten Überprüfungen sollen klären, ob die von den Treuhändern der Bank getroffenen Anlageentscheidungen angemessen und im besten Interesse der Kunden sind.
Ein effektiver jährlicher Überprüfungsprozess stellt sicher, dass:
- Anlageobjekte sind angemessen und aktuell und werden im Einklang mit diesen Zielen gemacht
- Jedes Portfolio wird vollständig überprüft
- Ausnahmen werden genau verfolgt
- Jeder Vermögenswert wird angemessen bewertet
- Die Leistung wird genau verfolgt und es gibt einen Prozess zur Behandlung von Leistungsausreißern
Diese Banken sollten auch einen Rechtsbeistand beauftragen, der die Bank, ihre leitenden Angestellten und Mitarbeiter in Treuhandangelegenheiten beraten kann.
Besondere Überlegungen
In Regel 9 gibt es weitere Beschränkungen für die Anlage von Geldern durch Banken. Sofern ein zuständiger Beauftragter solche Maßnahmen nicht genehmigt, können nationale Banken keine Mittel von einem Treuhandkonto, über das die Banken über ein Ermessensspielraum verfügen, in Aktien, Verpflichtungen oder Vermögenswerte aus bestimmten Quellen investieren. Zu diesen Quellen gehören die Bank selbst, ihre Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter. Dies gilt auch für Organisationen und Einzelpersonen, die Interessen haben, die das Urteil der Bank beeinflussen könnten. Mit anderen Worten, diejenigen, die eine treuhänderische Funktion ausüben, können diese Mittel von investierenden Kunden nicht verwenden, um in Vermögenswerte zu investieren, die unter ihrer eigenen Kontrolle oder ihrem eigenen Einfluss stehen.
Diese Bestimmungen gelten auch für die Ausleihe, den Verkauf oder die Übertragung von Vermögenswerten von Treuhandkonten, über die die Banken nach eigenem Ermessen investieren. Dies soll sicherstellen, dass die Handlungen der Bank nicht im Widerspruch zu den besten Interessen der Kunden stehen, denen sie dienen.