8 November 2021 6:52
Regierung billigt heute neue Kapitalertragssteuer mit 2 Berechnungsmethoden

Regierung billigt heute neue Kapitalertragssteuer mit 2 Berechnungsmethoden

Madrid, 8. November – Der Ministerrat wird am heutigen Montag das königliche Gesetzesdekret verabschieden, das die kommunale Kapitalertragssteuer an das Urteil des Verfassungsgerichts anpasst und den Steuerzahlern die Möglichkeit gibt, zwischen zwei Berechnungsmethoden zu wählen, die für sie am vorteilhaftesten ist, bestätigten Quellen aus dem Finanzministerium gegenüber Efe.

Mit der neuen Steuer wird „sichergestellt, dass niemand, der mit Verlust verkauft, sie zahlen muss“, so das Ministerium.

Die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke, eine lokale Steuer, die als plusvalia municipal bekannt ist, besteuert die Neubewertung von Immobilien auf der Grundlage einer Methode, die der Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt hat.

In seinem Urteil vom 26. Oktober hob der Oberste Gerichtshof mehrere Aspekte der Steuer auf, die bei Verkauf, Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie zu entrichten ist und nach der sie immer zu zahlen war, unabhängig davon, ob eine tatsächliche Wertsteigerung vorlag und die Gebühr möglicherweise überhöht war.

Mit den Änderungen, die morgen genehmigt werden, wird die Steuer auf der Grundlage des Katasterwertes zum Zeitpunkt der Übertragung berechnet, mit neuen Koeffizienten, die vom Ministerium festgelegt werden und die die Immobiliensituation widerspiegeln, oder mit einer anderen Option, die darin besteht, die Differenz zwischen dem Kaufwert und dem Verkaufswert zu bewerten, wie El País berichtet und vom Finanzministerium bestätigt wurde.

„Es geht darum, eine Lösung zu finden, die es ermöglicht, dass die Steuer verfassungskonform ist und dass die Gemeinden sie weiterhin erheben können. Das war die Verpflichtung, die wir eingegangen sind und die wir auch einhalten werden“, betonte das Ministerium.

Finanzministerin María Jesús Montero kündigte bereits in dieser Woche an, dass sie dem Ministerrat „einen Gesetzestext zur Korrektur der für verfassungswidrig erklärten Elemente“ vorlegen werde, um den Steuerzahlern „Ruhe und Sicherheit“ zu geben und die Finanzierung der lokalen Gebietskörperschaften, die die Mittel aus dieser Steuer erhalten, zu gewährleisten.