Gegenseitiger Versicherungsaustausch
Was ist eine gegenseitige Versicherungsbörse?
Der gegenseitige Versicherungsaustausch ist eine Form der Versicherungsorganisation, bei der Einzelpersonen und Unternehmen Versicherungsverträge austauschen und die mit diesen Verträgen verbundenen Risiken untereinander verteilen. Versicherungsnehmer einer gegenseitigen Versicherungsbörse werden als Zeichner bezeichnet.
Die zentralen Thesen
- Ein gegenseitiger Versicherungsaustausch ist eine Art von Organisation, bei der Einzelpersonen und Unternehmen Versicherungsverträge austauschen.
- Dieser Austausch, der zwei separate Einheiten umfasst – einen Attorney-in-Fact (AIF) und einen gegenseitigen Austausch zwischen Versicherungen – wird verwendet, um das Risiko von Versicherungsverträgen zu verringern.
- Abonnenten verwenden den AIF, um Richtlinien auszutauschen, die auch die täglichen Vorgänge des Austauschs ausführen.
- Der gegenseitige Versicherungsaustausch wird von einem Gouverneursrat geleitet, der unter anderem für die Überwachung des AIF und die Genehmigung der Tarife zuständig ist.
- Gegenseitige Versicherungsgesellschaften können sowohl bewertbare als auch nicht bewertbare Policen ausstellen.
So funktioniert ein gegenseitiger Versicherungsaustausch
Ein gegenseitiger Versicherungsaustausch wird gebildet, indem zwei getrennte Einheiten zusammengeführt werden – ein gegenseitiger Austausch zwischen Versicherungen und ein tatsächlicher Anwalt (AIF). Der gegenseitige Versicherungsaustausch wird verwendet, um es den Abonnenten zu ermöglichen, Policen über den Bevollmächtigten auszutauschen, was ihnen eine Risikostreuung ermöglicht.
Der Bevollmächtigte ist ermächtigt, Geschäfte im Namen eines anderen Rechtsträgers, in diesem Fall der Gegenseitigkeitsversicherung, durchzuführen. Der AIF führt die laufenden Geschäfte der Gegenseitigkeit und wird von der Gegenseitigkeit mit einer Vollmacht versehen. Der AIF kann Eigentum der Gegenseitigkeit sein (sogenannte proprietäre Gegenseitigkeit), oder er kann von einem Dritten (sogenannter nicht-proprietärer Gegenseitiger) vertraglich gebunden sein.
Besondere Überlegungen
Ein Verwaltungsrat verwaltet eine gegenseitige Versicherungsgesellschaft. Der Vorstand ist verantwortlich für die Auswahl und Überwachung des Bevollmächtigten, die Genehmigung der Tarife und die Aufsicht über die Tätigkeit des Gegenseitigkeitsunternehmens. Prämienüberschüsse werden auf separaten Überschusskonten für einen bestimmten Zweck gehalten, obwohl die Konten zusammengelegt und zur Begleichung von Ansprüchen aus den Policen verwendet werden können.
Gegenseitige Versicherungsgesellschaften können sowohl bewertbare als auch nicht bewertbare Policen ausstellen, wobei letztere die am häufigsten ausgestellte Police ist. Eine nicht anrechenbare Police verhindert, dass dem Versicherungsnehmer ein zusätzlicher Geldbetrag in Rechnung gestellt wird, wenn die Kosten für den Betrieb der Gegenseitigkeit höher sind als erwartet. Dies bedeutet, dass die finanziellen Verbindlichkeiten des Versicherungsnehmers auf die Kosten der Police beschränkt sind.
Ein gegenseitiger Versicherungsaustausch unterscheidet sich von einem Versicherungsunternehmen auf Gegenseitigkeit, bei dem Einzelpersonen und Unternehmen mit ähnlichen Versicherungsbedürfnissen wie Ärzte zusammenkommen, um Risiken zu bündeln und bessere Tarife zu erzielen.
Beispiel für einen gegenseitigen Versicherungsaustausch
Der gegenseitige Versicherungsaustausch begann 1881, als sechs Trockenwarenhändler in New York vereinbarten, sich wegen ihrer gemeinsamen Unzufriedenheit mit Versicherungsgesellschaften gegenseitig zu entschädigen.
Die Mitglieder dieser Gruppe verfügten alle über Gebäude von gehobener Bauart und wurden gut unterhalten, jedoch wurden ihnen alle Prämien in Rechnung gestellt, die nicht den potenziellen Verlusten für ähnliche Geschäftsgebäude entsprachen.
Damals legten die Versicherungsunternehmen bei der Risikoklassifizierung grobe Züge an; moderne Rateneinstellungstechniken waren noch nicht ganz entwickelt. In der Lage, bestimmte Verluste aufzufangen, hatten die Händler den Anreiz und die Möglichkeit, sich selbst zu versichern, um ihre Kosten zu senken.