28 Juni 2021 19:15

Plansponsor

Was ist ein Plan-Sponsor?

Ein Plansponsor ist eine designierte Partei – in der Regel ein Unternehmen oder ein Arbeitgeber –, die einen Gesundheits- oder Rentenplan, wie z. B. einen 401(k)-Plan zugunsten der Mitarbeiter der Organisation aufstellt. Zu den Verantwortlichkeiten des Plansponsors gehören die Festlegung von Mitgliedschaftsparametern, Anlageentscheidungen und in einigen Fällen die Bereitstellung von Beitragszahlungen in Form von Bargeld und/oder Aktien.

So funktioniert ein Plan-Sponsor

Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Altersvorsorgepläne, Pensionspläne oder Krankenversicherungspläne im Rahmen ihres Personalvorsorgeprogramms an. Diese Unternehmen werden als Plansponsoren bezeichnet. Arbeitgeber sind in der Regel Plan-Sponsoren, aber Gewerkschaften und Berufsverbände können auch Plan-Sponsoren sein.

Die zentralen Thesen

  • Ein Plansponsor sollte über alle jährlichen Änderungen von Renten- oder Gesundheitsplänen, einschließlich Anpassungen der Lebenshaltungskosten, auf dem Laufenden sein.
  • Plansponsoren beauftragen normalerweise Anlageberater, um eine Investition oder Vorgehensweise für einen oder mehrere Altersvorsorgepläne zu empfehlen.
  • Plansponsoren können einige Aufgaben an Planverwalter, Treuhandgesellschaften und Anlageberater auslagern.
  • Ein Planadministrator ist für die Verwaltung der täglichen Angelegenheiten und die strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Ruhestandsplan einer Gruppe verantwortlich.
  • Eine Treuhandgesellschaft oder ein Treuhänder erbringt Verwahrdienste und hält das eigentliche Anlagevermögen in einem Treuhandfonds für die Mitarbeiter.

Der Planträger implementiert und erstellt einen Plan, legt das Pensions oder Krankenversicherungsplans, der den Mitarbeitern zur Verfügung steht, können sowohl der Planträger als auch die Mitarbeiter, der Planträger allein oder der Mitarbeiter allein Beiträge zum Plan leisten.



Einzelpersonen und Organisationen, die Teilnehmern und Sponsoren von Altersversorgungsplänen Anlageberatung anbieten, unterliegen den Treuhandstandards des Employee Retirement Income Security Act (ERISA).

Der Planträger ist dafür verantwortlich, den Arbeitnehmern das ihnen aus dem Plan zustehende Alterseinkommen zu zahlen. Das Ruhestandseinkommen kann auf der Wertentwicklung der Anlagen innerhalb des Plans basieren, oder es kann ein vorab festgelegter Betrag sein, der auf der Höhe des Beitrags des Arbeitnehmers basiert. Ein Mitarbeiter, der vor Ablauf der Unverfallbarkeitsfrist ausscheidet, kann nur den Betrag erhalten, den er in den Plan eingezahlt hat, wodurch alle Leistungen des Alters- oder Gesundheitsplans verfallen.

Während einige Planträger die Sache selbst in die Hand nehmen und alle Anlageentscheidungen für Altersvorsorgepläne treffen, lagern die meisten die treuhänderische Verwaltung der Vermögenswerte des Plans an einen oder mehrere Dritte aus. Auf diese Weise können mehrere Anlageoptionen von verschiedenen Vermögensverwaltern angeboten werden, um den unterschiedlichen Risikoprofilen der Mitarbeiter des Unternehmens gerecht zu werden.

Besondere Überlegungen

Plan-Sponsoren müssen sicherstellen, dass die Anlageberater, die die Plan-Anlagen verwalten, die BICE-Regeln ( Best-Interest Contract Exemption ) von ERISA einhalten. Dazu gehört, dass sie Anlageberatung geben, die im besten Interesse der Plan-Teilnehmer liegt und nur eine angemessene Entschädigung verlangt. faire Offenlegung von Gebühren, Entschädigungen und wesentlichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit ihren Anlageempfehlungen usw.

In Betrieben, in denen der Planträger auch als Planverwalter tätig ist, wird der Planträger als Treuhänder bezeichnet. Ein Treuhänder ist erforderlich, um die Anlagen zu diversifizieren, um das Risiko großer Verluste zu minimieren; in Übereinstimmung mit den Regeln für den Plan zu handeln, es sei denn, die Regeln stehen im Widerspruch zu ERISA; ausschließlich im Interesse der Planteilnehmer und ihrer Begünstigten zu handeln; und mit der Umsicht, Geschicklichkeit und Sorgfalt einer umsichtigen Person zu handeln, die in ähnlicher Eigenschaft handelt.