Huckepack-Registrierungsrechte
Was sind Piggyback-Registrierungsrechte?
Piggyback-Registrierungsrechte sind eine Form von Registrierungsrechten, die dem Anleger das Recht einräumen, seine nicht registrierten Aktien zu registrieren, wenn entweder das Unternehmen oder ein anderer Investor eine Registrierung initiiert. Diese Art des Registrierungsrechts wird als minderwertig gegenüber dem Forderungsregistrierungsrecht angesehen, da diese Klasse von Rechteinhabern den Registrierungsprozess nicht einleiten kann.
Die zentralen Thesen
- Piggyback-Registrierungsrechte sind eine Form von Registrierungsrechten, die es Anlegern ermöglichen, ihre Aktien während eines öffentlichen Angebots zu registrieren.
- Sie können von einem Konsortialführer von einem öffentlichen Angebot ausgeschlossen werden, es ist jedoch einfacher, sie einzubeziehen, da das Hinzufügen von Aktien mit Huckepackrechten relativ billiger ist.
Verständnis der Piggyback-Registrierungsrechte
Da Huckepack-Registrierungsrechte als nachrangige Registrierungsrechte gelten, werden sie manchmal zugunsten von Anlegern mit Bedarfsregistrierungsrechten von Registrierungen ausgeschlossen. Dies könnte der Fall sein, wenn der Konsortialführer der Registrierung feststellt, dass der Markt nicht in der Lage ist, alle Aktien, die Teil der Registrierung sind, zu verarbeiten. Anleger mit Huckepack-Registrierungsrechten dürfen jedoch in der Regel an einer unbegrenzten Anzahl von Registrierungen teilnehmen, im Vergleich zu Investoren, die Registrierungsrechte verlangt haben.
Was die Huckepack-Registrierungsrechte beinhalten könnten
- Das Recht, Anlegeranteile bei einem Angebot zu kürzen. Die Bestimmungen für Huckepack-Registrierungsrechte ermöglichen es Underwritern in der Regel, Anleger als verkaufende Aktionäre bei einem Börsengang vollständig zu eliminieren. Bei nachfolgenden Angeboten werden die Anleger in der Regel verhandeln, dass sie nicht auf weniger als 25 % oder 30 % des Angebots reduziert werden können.
- Die Priorität von Anlegeraktien, die in ein Angebot aufgenommen werden sollen. Einige Venture-Fonds verhandeln aggressiv die Priorität von Aktien, deren Eintragung von den Konsortialbanken in eine vom Unternehmen initiierte Registrierung gestatten. Ein späterer Anleger kann auch verlangen, dass seine Aktien vor Aktien außerhalb des Unternehmens in eine Registrierung aufgenommen werden.
- Huckepack-Registrierungsrechte für Gründer und Management. Gründer möchten in der Regel Huckepack-Registrierungsrechte aus demselben Grund, aus dem Risikofonds sie wünschen. Ohne Registrierung müssen Gründer, die verbundene Unternehmen sind, die Volumenbeschränkungen gemäß Rule 144 einhalten. Ein registriertes öffentliches Angebot kann eine der wenigen geordneten Möglichkeiten sein, mit denen ein Gründer eine große Anzahl von Aktien verkaufen kann.
Registrierungsrechte verlangen vs. Piggyback-Registrierungsrechte
Anders als bei der Demand Registration, bei der Aktionäre berechtigt sind, einen Börsengang eines Unternehmens zu verlangen, haben Anleger, die sich zum Verkauf ihrer Aktien auf die Huckepack-Registrierung verlassen, kein Recht, einen Börsengang zu erzwingen. Stattdessen müssen sie darauf warten, dass der Börsengang von anderen Investoren gefordert wird, und die Registrierungsrechte anderer Investoren effektiv „huckepack nehmen“.
Die Inhaber von Huckepack-Registrierungsrechten können auch einen großen Einfluss auf die Unternehmensführung haben, wenn es um den Zeitpunkt der Registrierung geht. Huckepack-Registrierungsrechte werden auch viel häufiger ausgeübt als Nachfrage-Registrierungsrechte, da das Hinzufügen von Anteilen, die mit Huckepack-Registrierungsrechten verbunden sind, relativ kostengünstiger (in Bezug auf die Grenzkosten) bei einem laufenden Registrierungsprozess ist.