Umkehrung der Rentenanpassung (PAR)
Was ist die Umkehrung der Rentenanpassung?
Die Umkehrung der Rentenanpassung (PAR) ist eine Option für Arbeitnehmer, bei der sie die Altersrente anpassen können, indem sie einen registrierten Altersvorsorgeplan (RRSP) und einen gepoolten registrierten Pensionsplan ergänzen, nachdem sie vorzeitig von einem aufgeschobenen Gewinnbeteiligungsplan (DPSP) oder einem registrierten Pensionsplan zurückgetreten sind (RPP) mit einem Arbeitgeber.
Grundlegendes zur Umkehrung der Rentenanpassung (PAR)
In Kanada wird ein PAR verwendet, um den registrierten Altersvorsorgeplan oder den Pooled Registered Pension Plan einer Person zu ergänzen, wenn sie als Mitarbeiter einen DPSP oder einen RPP verlässt.
Der PAR reduziert den Geldbetrag, der in einem bestimmten Jahr für einen Mitarbeiter in den Pensionsplan eingezahlt wurde, wodurch das RRSP-Abzugslimit erhöht wird.
Ein PAR kann beispielsweise auftreten, wenn ein Mitarbeiter ein Unternehmen nach kurzer Zeit verlässt und bevor dieser Mitarbeiter unverfallbar ist. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber möglicherweise noch keinen Beitrag zur Pensionskasse des Arbeitnehmers geleistet. In diesem Fall setzt sich die Rente nur aus dem Arbeitnehmerbeitrag zusammen, und die Arbeitgeberbeiträge werden nicht berücksichtigt.
Anspruch auf Umkehrung der Rentenanpassung
Um für einen PAR in Frage zu kommen, muss der Mitarbeiter nicht unbedingt die Beschäftigung bei einem Unternehmen beenden. Mitarbeiter können eine Umkehrung der Rentenanpassung einleiten, indem sie die Mitgliedschaft im Pensionsplan beenden und die Leistungen an einen RRSP übertragen.
Sobald ein Plan-Teilnehmer unverfallbar ist oder konkrete Leistungen einschließlich Arbeitgeber-Matching-Fonds erhalten hat, hat er keinen Anspruch mehr auf einen PAR. Darüber hinaus hat ein Mitarbeiter, der ein Unternehmen verlässt, aber weiterhin Mitglied des Pensionsplans ist, keinen Anspruch auf den PAR.
Berechnung der Umkehrung der Rentenanpassung für einen DPSP
Ein DPSP ist eine Vereinbarung, nach der ein Arbeitgeber Gewinne aus seinem Geschäft mit allen oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern teilen kann, um Leistungen zu erbringen. Beiträge werden in der Regel als Prozentsatz des Gewinns des Arbeitgebers oder des Einkommens des Arbeitnehmers angegeben. Mitglieder können nicht zu einem DPSP beitragen. Diese Pläne unterliegen dem Gesetz und den Verordnungen und unterliegen nicht der Landesrentengesetzgebung.
Im Rahmen eines DPSP muss ein PAR für eine Person berechnet werden, die die Mitgliedschaft nach 1996 aus einem anderen Grund als dem Tod gekündigt hat und keine Ratenzahlungen im Rahmen des Plans erhalten hat.
Der PAR wird berechnet als die Summe aller Beträge, die bis zum Datum der Kündigung in ihren Pensionsgutschriften enthalten waren und auf die der Kontoinhaber zum Zeitpunkt der Kündigung keinen Anspruch hatte. Einnahmen aus Zuweisungen oder Beiträgen sind nicht im PAR enthalten.
Die Summe der Rentengutschriften einer Person enthält die Rentengutschrift für das Jahr der Kündigung, obwohl diese Rentengutschrift möglicherweise erst nach der Meldung des PAR gemeldet wird. Daher muss eine Person bei der Berechnung des PAR alle nicht übertragenen Beträge berücksichtigen, einschließlich der einer Person im Jahr der Kündigung zugewiesenen Verluste.
Berechnung der Rentenanpassungsumkehr für RPP
Ein RPP ist eine Vereinbarung eines Arbeitgebers, Personen nach der Pensionierung und bis zum Tod regelmäßige Zahlungen für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer zu gewähren. Ein RPP unterliegt dem Gesetz und den Vorschriften und kann auch durch die Rentengesetzgebung der Provinzen und des Bundes geregelt werden (z. B. das Gesetz über Standards für Rentenleistungen).
Im Rahmen eines RPP muss ein PAR für eine Person berechnet werden, die die Mitgliedschaft nach 1996 aus einem anderen Grund als dem Tod gekündigt hat und im Rahmen des Plans keine Altersrente erhalten hat. Sie wird auf die gleiche Weise wie im Rahmen des DPSP berechnet, und für nicht übertragene Beträge gelten die gleichen Bedingungen.
Alle Beträge, die nach Beendigung des Plans zugewiesen werden, werden zu diesem Zeitpunkt in eine Pensionsgutschrift einbezogen, haben jedoch keinen Einfluss auf den bereits berechneten PAR.