Patent angemeldet
Was ist zum Patent angemeldet?
Ein angemeldetes Patent wird von Erfindern verwendet, um der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass sie eine Patentanmeldung bei der zuständigen Patent- und Markenbehörde eingereicht haben. Patent angemeldet ist eine gesetzliche Bezeichnung, die bei jeder Art von patentierbaren Verfahren oder Produkten verwendet werden kann, um anzuzeigen, dass ein Patent angemeldet, aber noch nicht erteilt wurde.
Eine solche Bezeichnung dient dazu, die Öffentlichkeit und andere Unternehmen oder Erfinder – insbesondere mögliche Patent- oder Markenverletzer – darauf hinzuweisen, dass sie nach Erteilung eines Patents schadensersatzpflichtig werden könnten. Diese Offenlegungsformulierung kann je nach Gerichtsbarkeit variieren und kann „Patent beantragt“, „Patent angemeldet“ oder „Patent angemeldet“ umfassen.
Die zentralen Thesen
- Erfinder verwenden eine zum Patent angemeldete Mitteilung, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass sie eine Patentanmeldung für ihre Innovation eingereicht haben.
- Der Hauptvorteil einer zum Patent angemeldeten Offenbarung besteht darin, dass sie ein Prioritätsdatum für die Erfindung festlegt und dem Erfinder einen Rechtsweg bietet.
- Verletzer oder Kopierer von anhängigen Patenten können wegen Patentverletzung verklagt werden und haften für Schäden, wie zum Beispiel rückwirkende Lizenzgebühren und einstweilige Verfügungen oder eine Beschlagnahme der Gegenstände, die ihre vorläufigen Patente kopiert haben.
Verständnis für anhängige Patente
Für den Fall, dass ihre ursprüngliche Patentanmeldung erteilt wird, bietet eine zum Patent angemeldete Offenlegung einem Erfinder einen Rechtsweg, wenn ein Wettbewerber versucht, seine Erfindung nachzuahmen. Eine zum Patent angemeldete Mitteilung legt ein Prioritätsdatum für das Patent fest, d. h. der erste, der eine Anmeldung einreicht, erhält das Patent. Der Patentinhaber kann jedoch einen potenziellen Verletzer nicht verklagen, bis ein Patent tatsächlich erteilt wurde.
Wenn ein Patent tatsächlich erteilt wird, kann ein Inhaber möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen, z ihrer Patentanmeldung.
Erfinder können den Begriff „Patent angemeldet“ in Marketingmaterialien, auf Produktverpackungen und auf dem Produkt selbst verwenden. Eine Patentanmeldung muss nicht auf eine bestimmte Weise erfolgen, und einige Erfinder verwenden Variationen des Begriffs, wie zum Beispiel „Pat. Ausstehend.“ Manchmal enthält die Bekanntmachung auch die ihr erteilte vorläufige Patentnummer.
Sobald ein Patent erteilt oder abgelehnt wurde, darf der Erfinder die Worte „Patent angemeldet“ nicht mehr verwenden. Viele Gerichtsbarkeiten erlauben die Einreichung einer vorläufigen Patentanmeldung, ein einfacherer und kostengünstigerer Prozess als die Einreichung einer regulären Patentanmeldung. Eine vorläufige Patentanmeldung kann eine attraktive Alternative für Erfinder sein, die so schnell wie möglich mit der Nutzung des Begriffs „Patent angemeldet“ beginnen möchten.
Besondere Überlegungen
Das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) erlaubt es einem Erfinder nicht, die Worte „Patent angemeldet“ auf eine Erfindung anzuwenden, es sei denn, dies geschieht in gutem Glauben. Tatsächlich verhängt es Geldstrafen von bis zu 500 US-Dollar für Verstöße, die als falsches Marketing angesehen werden. Das Patentgenehmigungsverfahren ist sehr langwierig – es dauert in der Regel ein bis drei Jahre, kann aber auch bis zu fünf Jahre oder länger dauern – daher ist die Verwendung von „Patent angemeldet“ für Marketingbemühungen während dieses Zeitraums sehr nützlich, solange es ist rechtmäßig.
Eine Erfindung kann auch nach Erteilung oder Aufhebung des Patents noch als „Patent angemeldet“ angesehen werden. Solche Fälle treten auf, wenn die Patentanmeldung nach Erteilung oder Zurückweisung eines Patents erneut eingereicht wird. Ein durch ein vorläufiges Patent erteilter Patentanhängigkeitsstatus gilt für ein Jahr. In anderen Fällen kann ein Patent angemeldeter Status durchschnittlich zwischen drei und fünf Jahren dauern. Durch kontinuierliche Wiedereinreichungen kann ein Patent angemeldeter Status jedoch bis zu 21 Jahre dauern.
Ein einmal erteiltes Patent gilt für Gebrauchs und Pflanzenpatente nur bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung und für Geschmacksmuster bis zu 14 Jahre ab dem Datum der Patenterteilung. Angesichts der begrenzten Zeit, die eine Erfindung durch ein Patent schützen kann, ist es sinnvoll, die Vorteile eines möglichen Patents so früh wie möglich zu nutzen.
Beispiel für ein angemeldetes Patent
Joe hat eine Idee für ein neues Produkt. Er führt eine Patentrecherche durch und stellt fest, dass einem anderen Anmelder bereits ein vorläufiges Patent für die Verbesserung erteilt wurde. Nach einem Jahr durchsucht Joe die Patentdatenbank erneut und stellt fest, dass das Patent nicht erneuert wurde. Er stellt sofort einen Patentanwalt ein und meldet ein vorläufiges Patent an. Nachdem ihm ein Patent erteilt wurde, fertigt Joe einen Prototyp seines neuen Produkts und vermarktet es mit einem „Patent angemeldet“-Aufkleber. Nachdem das Produkt auf den Markt gekommen ist, stellt Joe fest, dass die regulatorischen und Kapitalverbesserungen, die für die Massenproduktion seines Produkts erforderlich sind, ziemlich hoch sind. Joe gibt das Patent nach einem Jahr auf und es steht dem Markt wieder zur Verfügung.