Omnibus-Klausel
Was ist eine Omnibus-Klausel?
Eine Omnibus-Klausel ist eine Klausel in einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsschutz auf Personen ausdehnt, die in der Police nicht genannt werden. Die Omnibusklausel gilt für Personen, die berechtigt sind, ein versichertes Fahrzeug zu benutzen.
Omnibus-Klauseln verstehen
Eine Sammelklausel in einer Kfz-Versicherungspolice erweitert die Zahl der Personen, die versichert werden können, aber wie weit diese Deckung reicht, hängt von der rechtlichen Auslegung der Befugnisse ab. Sobald die in der Police genannte Person der ersten nicht namentlich genannten Person, dem ersten Bevollmächtigten, die Erlaubnis erteilt hat, kann diese Person einer anderen Partei, dem zweiten Bevollmächtigten, die Nutzung des Fahrzeugs gestatten. Dies kann der Fall sein, wenn ein Elternteil seinem Kind erlaubt, das Familienauto auszuleihen, und das Kind dann einem Freund erlaubt, das Fahrzeug zu fahren.
Die Gerichte können sich darin unterscheiden, ob der genannte Versicherungsnehmer jeder Partei ausdrücklich die Erlaubnis erteilen muss, damit sie unter eine Police fallen. In einigen Fällen können Gerichte entscheiden, dass die uneingeschränkte Nutzung eines Fahrzeugs durch den genannten Versicherten ein Indikator dafür ist, dass der Berechtigte die Erlaubnis anschließend anderen Personen erteilen kann. Wenn der genannte Versicherte dem ersten Berechtigungsschein ausdrücklich untersagt, anderen die Nutzung des Fahrzeugs zu gestatten, kann dem zweiten Berechtigten der Versicherungsschutz verweigert werden.
Es ist wichtig festzustellen, wer zum Fahren berechtigt ist. Beispielsweise erlaubt ein Immobilienunternehmen einem Makler, potenzielle Kunden zur Besichtigung zu einer Immobilie zu fahren. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass nur der Vermittler das Firmenfahrzeug führen darf. Im Laufe des Tages lässt der Agent jedoch einen der Kunden fahren und es kommt zu einem Unfall. Eine Omnibusklausel, die die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Versicherten erfordert, würde in diesem Fall den Versicherungsschutz verweigern, da der Versicherte offen erklärte, dass der erste Bevollmächtigte das Fahrzeug nicht durch andere Personen führen darf.
Sammelklauseln und stellvertretende Haftung
Die Omnibus-Klausel deckt automatisch jeden ab, der für Ihre Fahrlässigkeit oder für die Fahrlässigkeit eines nachlässigen Benutzers haftbar gemacht werden könnte – im Wesentlichen jeder, der stellvertretend für Fahrlässigkeit von Ihnen (dem genannten Versicherten) oder einem autorisierten Fahrer haftet. Die Ersatzhaftung bezieht sich auf eine Haftung, die jemandem zugeschrieben wird, obwohl diese Partei keine fahrlässige Handlung direkt begangen hat. Eine Person oder ein Unternehmen kann aufgrund eines Rechtsverhältnisses stellvertretend für die Fahrlässigkeit eines anderen haftbar gemacht werden. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber stellvertretend für einen Autounfall haftbar gemacht werden, der von einem fahrlässigen Arbeitnehmer verursacht wurde.