27 Juni 2021 17:59

Kommunale Anleihe-Arbitrage

Was ist Municipal Bond Arbitrage?

Kommunalanleihe-Arbitrage bezieht sich auf die Strategie, die ein Anleger verfolgt, wenn er die Steuerbefreiung von Kommunalanleihen nutzt, um das Durationsrisiko seines Portfolios abzusichern.

Die zentralen Thesen

  • Kommunalanleihe-Arbitrage bezieht sich auf die Strategie, die ein Anleger verfolgt, wenn er die Steuerbefreiung von Kommunalanleihen nutzt, um das Durationsrisiko seines Portfolios abzusichern.
  • Bei der Arbitrage von Kommunalanleihen wird ein Portfolio steuerfreier Kommunalanleihen abgesichert, indem gleichzeitig gleichwertige steuerpflichtige Unternehmensanleihen gleicher Laufzeit gekürzt werden.
  • Kommunale Anleihen-Arbitrage-Strategien können für einige Anleger in hohen Einkommensteuerklassen eine besonders attraktive Option sein.

Das Verständnis von Kommunalanleihe-Arbitrage

Municipal Bond Arbitrage beinhaltet, indem gleichzeitig ein Portfolio von steuerfreien Kommunalanleihen Absicherung Kurzschluss gleichwertig zu versteuernden Unternehmensanleihen gleicher Laufzeit. Arbitrage von Kommunalanleihen wird im Allgemeinen auch als Arbitrage von Relativwerten von Kommunalanleihen, Arbitrage von Kommunalanleihen oder einfach als „Muni-Arb“ bezeichnet.

Das Durationsrisiko ist das Risiko, dem ein Anleger, insbesondere ein Anleihegläubiger, aus Zinsänderungen ausgesetzt ist, die sich negativ auf den Marktwert seiner festverzinslichen Anlagen auswirken können. Die Kommunalanleihe-Arbitragestrategie zielt darauf ab, das Kredit- und Durationsrisiko durch den Einsatz von Kommunalanleihen und Zinsswaps ähnlicher Qualität und Laufzeit zu minimieren. Die implizite Annahme bei dieser Methode sind die Kommunalanleihen, und Zinsswaps werden weiterhin eine enge Korrelation aufweisen.

Da Zinszahlungen aus Kommunalanleihen von der Bundeseinkommensteuer befreit sind, kann ein Arbitrageur  aus dem Kommunalanleihe-Portfolio einen Nachsteuerertrag erhalten,  der höher ist als die Zinsen für den Zinsswap. Diese Strategie kann für einige Anleger in hohen Einkommensteuerklassen eine besonders attraktive Option sein. Arbitragemöglichkeiten werden oft als risikoarm angesehen, da sie in der Regel nur sehr wenig oder keinen negativen Cashflow beinhalten.

Inhaber von Kommunalobligationen kaufen beispielsweise häufig ein Portfolio steuerfreier, qualitativ hochwertiger Kommunalanleihen. Gleichzeitig werden sie eine Sammlung gleichwertiger steuerpflichtiger Unternehmensanleihen verkaufen, um vom Steuersatz zu profitieren. Positive, steuerfreie Renditen aus der Arbitrage von Kommunalanleihen können zweistellig sein.

Die Berechnung der Arbitrage von Kommunalobligationen erfordert zahlreiche komplexe Faktoren und Berechnungen. Die Berechnungen umfassen die Ermittlung der tatsächlichen Rendite einer Kommunalanleihe und die Berechnung der tatsächlichen zulässigen Erträge anhand dieser tatsächlichen Rendite. Der Anleger würde dann zukünftige Wertberechnungen für die Differenz zwischen dem Eingangsdatum der Kapitalerträge und dem Berechnungsdatum verwenden.

Compliance bei Kommunalanleihen-Arbitrage

Die steuerfreien kommunalen Anleiheemittenten unterliegen strengen Bundes Arbitrage Compliance – Regeln als Bedingung für die Ausgabe – Anforderungen, wie Bond Covenants. Alle berechneten Gewinne, die als Rabatte bezeichnet werden, müssen an die Bundesregierung gezahlt werden. Bundesarbitrageregeln sollen verhindern, dass Emittenten von steuerbefreiten Anleihen eine übermäßige oder vorzeitige Verschuldung eingehen und somit von der Anlage der Anleiheerlöse in einkommensschaffende Anlagen profitieren.

Bundeseinkommensteuergesetze schränken die Möglichkeit ein, Arbitrage in Verbindung mit steuerbefreiten Anleihen oder anderen steuerbegünstigten Bundesanleihen zu erzielen. Die Arbitrage muss sorgfältig berechnet und dokumentiert werden, um einer möglichen IRS-Arbitrage-Rabatt-Prüfung zu entsprechen. Gewinne müssen auf dem IRS-Formular 8038-T gemeldet und mindestens alle fünf Jahre eingereicht werden. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zu Geldbußen oder zum Verlust der Steuerbefreiung der Anleihen führen.