8 März 2022 19:50

Müssen allen Arbeitnehmern die gleichen Leistungen angeboten werden?

Was ist eine Sachzuwendung?

Als Sachzuwendungen bzw. -bezüge gelten alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, die „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ vom Arbeitgeber gewährt werden und keine Entgeltumwandlung darstellen.

Was zählt alles zu den Sachbezügen?

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Sie von Ihrem Arbeitgeber für Ihre Arbeitsleistung erhalten. Sachbezüge sind z.B. Vergünstigungen, Beteiligung des Arbeitgebers an Unterkunftskosten, Mahlzeiten, Arbeitskleidung, Benzingutscheine, Eintrittskarten.

Welche sachzuwendungen gibt es?

Als Sachzuwendungen werden nicht finanzielle Leistungen bezeichnet, die Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber bekommen.
Typische Beispiele für Sachzuwendungen sind:

  • Tankgutscheine.
  • Restaurantgutscheine.
  • Eintrittskarten.
  • Beiträge für ein Fitnessstudio.
  • Jobticket.

Wie hoch darf Sachbezug sein?

Verankert ist die Regelung im § 37b EStG. Sachbezüge, die sich innerhalb der monatlich verfügbaren 44-Euro-Freigrenze bewegen, sind für das Unternehmen und den Mitarbeiter abgabenfrei. Dies gilt ebenfalls für anlassbezogene persönliche Zuwendungen bis zu maximal 60 Euro pro Anlass.

Was fällt unter 44 Euro Sachbezug?

Die 44Euro-Freigrenze besagt, dass Sachbezüge nur dann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sind, wenn der Wert in Summe 44 Euro pro Monat nicht übersteigt. Diese Form des geldwerten Vorteils bleibt also immer dann steuerfrei, wenn die 44Euro-Freigrenze exakt eingehalten wird.