Mein früherer Arbeitgeber hat mir zu viel gezahlt, und jetzt will er das Geld zurück. - KamilTaylan.blog
27 April 2022 18:19

Mein früherer Arbeitgeber hat mir zu viel gezahlt, und jetzt will er das Geld zurück.

Kann der Arbeitgeber Geld zurück verlangen?

Darf ein Arbeitgeber zu viel gezahlten Lohn zurückverlangen? Ja, er darf grundsätzlich zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern.

Was passiert wenn mein Arbeitgeber mir zu viel Geld überweist?

Grundsätzlich gilt aber: Erhält jemand etwas zu Unrecht, muss er das in der Regel zurückgeben oder, wie in diesem Fall, zurückzahlen. So zumindest sieht es der Paragraf 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Das heißt, zahlt der Arbeitgeber versehentlich mehr Gehalt aus, muss der Mitarbeiter diese Summe zurückzahlen.

Wie lange kann man zu viel gezahlten Lohn zurückfordern?

Eine Rückforderung ist demnach innerhalb von drei Jahren möglich. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Arbeitgeber Kenntnis von den Umständen erlangt. Häufig enthalten Arbeitsverträge oder Tarifverträge kürzere sogenannte Ausschlussfristen, meistens von drei bis sechs Monaten.

Kann man zuviel gezahlten Lohn zurückfordern?

„Geld hat man zu haben“

Oder wenn die zu viel gezahlte Summe so hoch ist, dass er etwas hätte merken müssen. Dann muss er das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten. Und zwar auch dann, wann er das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausgegeben hat, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten.

Wie lange kann man zu wenig gezahlten Lohn nachfordern?

Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Damit hat der Arbeitnehmer grundsätzlich drei Jahre lang Zeit, gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung Einspruch einzulegen.

Wie viel Geld darf der Arbeitgeber einbehalten?

Ein Arbeitgeber hat generell die Hauptpflicht, seinen Mitarbeitern Lohn zu zahlen. Grundsätzlich darf der also nicht einseitig das Gehalt kürzen oder einbehalten. Es gibt dennoch Gründe, bei denen der Chef berechtigt ist, den Lohn eines Arbeitnehmers einzubehalten beziehungsweise nur zum Teil auszubezahlen.