Manifestationsauslöser
Was ist ein Manifestationstrigger?
In der Versicherungswirtschaft bezeichnet der Begriff „Manifestationsauslöser“ den Zeitpunkt, in dem dem Versicherungsnehmer ein Anlass zur Schadensmeldung bekannt wird. Im Falle einer Hausratversicherung kann der Manifestationsauslöser beispielsweise sein, wenn der Versicherungsnehmer entdeckt, dass sein Eigentum beschädigt wurde.
Oft ist der Auslöser der Manifestation später als das Datum, an dem das Ereignis eingetreten ist, da es für Versicherungsnehmer einige Zeit dauern kann, die Ursache des Schadens zu ermitteln.
Die zentralen Thesen
- Der Manifestationsauslöser ist das Datum, an dem ein Versicherungsnehmer einen Schaden entdeckt, der zu einem Versicherungsfall führt.
- Es ist eine von vielen Arten von Daten, die in der Versicherungsbranche verwendet werden.
- Diese Bedingungen können erforderlich werden, wenn Versicherungsnehmer und Versicherer sich nicht darüber einig sind, wer für die Erfüllung bestimmter Ansprüche verantwortlich ist.
Wie Manifestationsauslöser funktionieren
Obwohl es wie ein einfaches Konzept erscheinen mag, kann die Bestimmung des genauen Datums, an dem ein abgedecktes Ereignis eingetreten ist, kompliziert sein. Zum Beispiel könnte ein Hausbesitzer feststellen, dass sein Eigentum erst nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub von Schimmel befallen ist. In diesem Fall wäre der Manifestationsauslöser das Datum, an dem sie den Schimmel entdeckt haben, selbst wenn sich der Schimmel viele Tage oder sogar Wochen zuvor ansammelt.
Diese Nuancen sind für Versicherungsunternehmen wichtig, weil sie feststellen können, ob sie für die Deckung des Versicherungsnehmers verantwortlich sind. Abhängig von der Art der Police gilt die Verantwortung eines Versicherers möglicherweise nicht, wenn der Manifestationsauslöser nach dem Ende der Deckungsdauer aufgetreten ist. Andererseits kann ein Versicherungsnehmer, der ein solches Ereignis nach Ablauf seiner Versicherung entdeckt, möglicherweise argumentieren, dass der Versicherer weiterhin verantwortlich ist. In diesem Fall müssten sie nachweisen, dass das Problem tatsächlich aufgetreten ist, während sie noch versichert waren.
Um bei solchen Argumenten zurechtzukommen, verwendet die Versicherungsbranche Fachbegriffe wie „Auslöser für Manifestationen“, um auf einige der verschiedenen Arten von Daten und Entdeckungen zu verweisen, die auftreten können. Ein Expositionsauslöser ist beispielsweise das Datum, an dem ein Versicherungsnehmer erstmals einem Schaden ausgesetzt wurde, während ein tatsächlicher Schadensauslöser das Datum ist, an dem die Verletzung oder Krankheit bekannt wurde. Kontinuierliche Trigger hingegen sind Zeitbereiche, die gelten, wenn sich die Schäden allmählich aufbauen.
Diese Art von Sprache kann in Situationen besonders kompliziert werden, in denen der Versicherungsnehmer die Policen während des relevanten Zeitraums mehrmals geändert hat. In diesen Situationen kann es sehr schwierig werden, genau zu bestimmen, wer für die Erfüllung der verschiedenen Ansprüche verantwortlich ist.
Praxisbeispiel für einen Manifestationsauslöser
Betrachten wir zur Veranschaulichung den Fall von Don’s Building Supply, einem texanischen Großhändler für Außendämmungs- und Verkleidungssysteme, der an verschiedenen Häusern installiert wurde, die zwischen Ende 1993 und Ende 1996 gebaut wurden. Während des Baus der Häuser war Don’s durch drei aufeinanderfolgende Haftpflichtpolicen versichert herausgegeben von OneBeacon. Zwischen 2003 und 2005 reichten verschiedene Hausbesitzer Klage gegen Don’s ein und behaupteten, die Isolierung sei defekt und habe Feuchtigkeit in die Häuser eindringen lassen, was zu Fäulnis und anderen Schäden geführt habe.
Die Hausbesitzer argumentierten, dass der Schaden sechs Monate bis ein Jahr nach der Installation eingetreten sei, während die Versicherungspolicen in Kraft waren. Der Schaden war jedoch unsichtbar und wurde erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit sichtbar. Letztendlich wurde diese Debatte erst beigelegt, als sie den Obersten Gerichtshof von Texas erreichte. Die vom Obersten Gerichtshof umschriebene Frage lautete, ob „die Verteidigungspflicht eines Versicherers ausgelöst wird, wenn ein Schaden angeblich während der Vertragslaufzeit eingetreten ist, aber von Natur aus bis nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht auffindbar war?“
Letztlich hat das Gericht diese Frage mit „ja“ beantwortet und entschieden, dass der maßgebliche Zeitpunkt, an dem die Versicherung auslöste, der Eintritt der Verletzung war und nicht der Zeitpunkt, an dem der Hausbesitzer ihn entdeckte. Der Manifestationsauslöser erwies sich in diesem Fall also als der entscheidende Moment.