Ombudsmann für Langzeitpflege - KamilTaylan.blog
21 Juni 2021 17:05

Ombudsmann für Langzeitpflege

Was ist ein Ombudsmann für die Langzeitpflege?

Ein Ombudsmann für Langzeitpflege ist ein Regierungsbeamter, der Pflegeheime und Einrichtungen des betreuten Wohnens beaufsichtigt. Der Ombudsmann ist Experte für die fürdiese Wohnformen geltenden Gesetze und Vorschriften. Ein Ombudsmann für Langzeitpflege besucht regelmäßig lokale Einrichtungen, untersucht Beschwerden, hilft Verbrauchern bei der Auswahl von Pflegeheimen und Einrichtungen für betreutes Wohnen und setzt sich für ihre Bewohner ein. Das Bundesgesetz verlangt von den Staaten, dieses Aufsichts- und Verbraucherschutzprogramm zu haben.

Die zentralen Thesen

  • Ein Ombudsmann für Langzeitpflege ist ein Regierungsbeamter, der Pflegeheime und Einrichtungen des betreuten Wohnens beaufsichtigt.
  • Diese Regierungsbeamten besuchen Einrichtungen, untersuchen Beschwerden und treten im Namen der Bewohner ein.
  • Auch Pflegeombudsleute stehen den Familien bei der Auswahl von Pflegeeinrichtungen zur Seite.

Einen Ombudsmann für die Langzeitpflege verstehen

Da die Ombudsleute der Langzeitpflege mit den von ihnen besuchten Einrichtungen Erfahrungen aus erster Hand haben, sind diese Beamten eine ausgezeichnete Informationsquelle für Verbraucher, die ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen auswählen möchten. Die Ombudsleute können dabei helfen, eine Liste von Einrichtungen mit hervorragenden Bewertungen einzugrenzen und eine kurze Liste von Heimen zu erstellen, die Sie persönlich besuchen können. Daten für das Bundesfinanzjahr 2017 besagen, dass nach Angaben der Administration for Community Living mehr als 1.300 Vollzeitkräfte und 6.625 Freiwillige Dienstleistungen für die Bewohner erbrachten.

Ombudsleute informieren Bewohner und ihre Familien über ihre Rechte als Pflegebedürftige. Neben der Untersuchung und Klärung konkreter Beschwerden setzen sich die Pflegeombudsleute auch für eine Verbesserung der Pflege und der Bedingungen ein. Diese Beamten helfen auch bei der Bildung von Bewohnerräten in Einrichtungen, die die Bewohner befähigen und ihnen ermöglichen, ihre eigenen Pflege- und Lebensbedingungen zu beeinflussen.

Zu den Arten von Beschwerden, die Langzeitpflege-Ombudsmänner möglicherweise behandeln müssen, gehören unwürdige Behandlung, Missbrauch, Vernachlässigung, unzureichende Pflege und unangemessene Entlassung. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben die gleichen Rechte wie selbstständig lebende Personen. Wie zahlreiche Fälle von Missbrauch älterer Menschen gezeigt haben, respektieren Pflegeheime und Einrichtungen für betreutes Wohnen diese Rechte leider nicht immer. Nach Angaben der Administration for Community Living sind die fünf häufigsten Beschwerden, die von einem Ombudsmann für Pflegeheime bearbeitet werden:

  • Unsachgemäße Räumung oder unzureichende Entlassung / Planung
  • Nicht erfüllte Hilfeanfragen
  • Mangelnder Respekt gegenüber den Bewohnern und schlechte Einstellung des Personals
  • Verabreichung und Organisation von Medikamenten
  • Lebensqualität, z. B. Konflikte mit anderen Bewohnern


Menschen verlieren keine Rechte, wenn sie Bewohner einer Pflegeeinrichtung werden.

Verbraucherrechte

Personen verlieren ihre Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Information und Einwilligung in die medizinische Versorgung oder sonstige Rechte nicht, wenn sie eine Langzeitpflegeeinrichtung betreten. Viele Bewohner dieser Einrichtungen sind jedoch arbeitsunfähig, behindert oder haben eingeschränkte geistige oder körperliche Fähigkeiten, was sie anfällig für Misshandlungen macht. Das Ombudsmann-Programm ist erforderlich, um diese Missbräuche einzudämmen.