24 Juni 2021 21:23

Listed Property

Was ist eine gelistete Immobilie?

Der Begriff börsennotierte Immobilie bezieht sich auf eine bestimmte Art von abschreibungsfähiger Immobilie, die hauptsächlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden kann. Um als börsennotiertes Eigentum zu gelten, muss ein Gegenstand zu mehr als 50% für das Geschäft eines Unternehmens verwendet werden. Dies bedeutet, dass Vermögenswerte für den Rest der Zeit für persönliche Zwecke verwendet werden können. Das börsennotierte Eigentum unterliegt besonderen Steuerregeln für den Steuerzahler.

Die zentralen Thesen

  • Börsennotierte Immobilien sind alle abschreibungsfähigen Vermögenswerte, die besonderen Steuervorschriften unterliegen, wenn sie überwiegend für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
  • Um als börsennotiertes Eigentum zu gelten, muss ein Vermögenswert mindestens 50% der Zeit für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
  • Das gelistete Eigentum kann für den Rest der Zeit auch für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.
  • Beispiele für aufgelistete Objekte sind Fahrzeuge, Computer und Aufzeichnungsgeräte.

Grundlegendes zu aufgelisteten Eigenschaften

Börsennotiertes Eigentum ist ein Vermögenswert, den ein Unternehmen mehr als 50% der Zeit für geschäftliche Zwecke nutzt. Diese Vermögenswerte verlieren im Laufe der Zeit ebenfalls an Wert und können für persönliche Zwecke verwendet werden, wenn sie nicht für den täglichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. In einfachen Worten, das börsennotierte Eigentum eines Unternehmens ist ein Vermögenswert, der sowohl für geschäftliche als auch für persönliche Zwecke verwendet wird und mit der Zeit an Wert verliert, solange er überwiegend zur Führung des Geschäfts verwendet wird.

Nach dem aufgeführtes Eigentum umfasst:

  • Autos mit einem Gewicht von weniger als 6.000 Pfund, ausgenommen Krankenwagen, Leichenwagen und Lastwagen oder Lieferwagen, die nicht für den persönlichen Gebrauch geeignet sind.
  • Sonstiges für Transportzwecke verwendetes Eigentum, einschließlich Lastkraftwagen, Busse, Boote, Flugzeuge, Motorräder und andere Fahrzeuge, die zum Transport von Personen oder Gütern verwendet werden.
  • Eigenschaften für Unterhaltung, Erholung oder Unterhaltung.
  • Computer und zugehörige Peripheriegeräte, die vor dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, sofern sie nicht nur in einem regulären Geschäftsbetrieb verwendet werden und Eigentum oder Leasing der Person sind, die den Betrieb betreibt.

Die aufgeführten Eigentumsregeln wurden als Teil der US-amerikanischen Steuergesetzgebung eingeführt, um zu verhindern, dass Personen Steuerabzüge für den persönlichen Gebrauch von Immobilien unter dem Deckmantel geltend machen, dass sie in einem Unternehmen oder Gewerbe verwendet wurden. Beispielsweise müssen Unternehmen detaillierte Aufzeichnungen über alle Vermögenswerte führen, die sie als börsennotierte Immobilien verwenden. Dies beinhaltet den für jedes Grundstück gezahlten Betrag, einschließlich der ursprünglichen Kosten, etwaiger Reparaturen, Versicherungen und sonstiger damit verbundener Kosten.

Börsennotierte Immobilien – manchmal auch als gemischt genutzte Immobilien bezeichnet , die hauptsächlich aus geschäftlichen Gründen verwendet werden, unterliegen der gesetzlichen prozentualen Abschreibungsmethode, da sie als Wirtschaftsgut betrachtet werden. Gelistete Immobilien, die höchstens die Hälfte der Zeit für geschäftliche Zwecke verwendet werden und den vorherrschenden Nutzungstest bestehen, können weiterhin eine Abschreibung auf der Grundlage des darauf beanspruchten Prozentsatzes der geschäftlichen Nutzung aufweisen. In diesem Fall muss es jedoch linear abgeschrieben werden. Autos, die ausschließlich zur Beförderung von Passagieren verwendet werden, unterliegen zusätzlichen Abschreibungsbeschränkungen. Gelistete Immobilien, die den vorherrschenden Verwendungstest nicht erfüllen, können nicht gemäß Abschnitt 179 – dem maximal zulässigen Abschreibungsbetrag – oder anderen beschleunigten Abschreibungsmethoden abgeschrieben werden.

Besondere Überlegungen

Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von denkmalgeschützten Immobilien sind nicht als Geschäftskosten abzugsfähig. Mit anderen Worten, ein steuerzahlendes Unternehmen muss die geschäftliche Nutzung einer Immobilie nachweisen, wenn es diese Immobilie abschreiben oder Kosten abziehen möchte. Der vorherrschende Verwendungstest muss auf jedes Objekt der aufgelisteten Immobilie angewendet werden. Dieser Test sieht vor, dass die geschäftliche Nutzung der aufgelisteten Immobilie mehr als 50% betragen muss. Dies muss für jeden Vermögenswert erfolgen, den ein Unternehmen als börsennotiertes Eigentum beansprucht, um:

Eine wiedererlangte Abschreibung kannin jedem Jahr nach dem ersten Nutzungsjahr, in dem die Nutzung des börsennotierten Immobiliengeschäfts unter 50% fällt,wieder zu den Erträgen hinzugerechnet werden. Das heißt, der Steuerzahler muss möglicherweise einen Teil der geltend gemachten überschüssigen Abschreibungen zurückzahlen. Der Betrag der wiedererlangten Abschreibungen ist die beschleunigte Abschreibung, die für die Jahre vor dem Rückerfassungsjahr zulässig ist, einschließlich aller Aufwendungen gemäß Abschnitt 179, abzüglich des Abschreibungsbetrags des alternativen MACRS- Abschreibungssystems (ADS), der für denselben Zeitraum zulässig gewesen wäre.

Beispiele für aufgelistete Eigenschaften

Hier ist eine Liste von Vermögenswerten, die im Allgemeinen als gelistete Immobilien gelten:

  • Personenkraftwagen, Flugzeuge, Boote und andere für den Transport verwendete Fahrzeuge
  • Computer und andere Bürogeräte
  • Aufnahmegeräte wie Kameras und Audiogeräte


Ab dem 1. Januar 2010 können Mobiltelefone nicht mehr als unter der US-Steuerkennziffer aufgeführtes Eigentum beansprucht werden.

Handys wurden einst als Kategorie der gelisteten Immobilien aufgenommen. Es wurden jedoch Änderungen vorgenommen, um zu verhindern, dass Steuerzahler das System missbrauchen, und um die Anzahl der Personen zu verringern, die ihre persönlichen Kommunikationsgeräte als Geräte zur gewerblichen Nutzung beanspruchen. Aus diesem Grund hat das Small Business Jobs Actzum 1. Januar 2010Mobiltelefone und andere ähnliche persönlicheTelekommunikationsgeräte aus der Liste der akzeptablen gelisteten Immobilien gestrichen. Mobiltelefone und andere Geräte können jedoch noch für Steuerjahre vor 2010 beansprucht werden.