5 November 2021 4:23
Kuba gibt grünes Licht für 92 neue KKMU, womit sich die Gesamtzahl auf über 400 erhöht

Kuba gibt grünes Licht für 92 neue KKMU, womit sich die Gesamtzahl auf über 400 erhöht

Havanna, 4. November – Das kubanische Ministerium für Wirtschaft und Planung (MEP) hat 92 neuen Anträgen auf Gründung von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen (KKMU) sowie einer nichtlandwirtschaftlichen Genossenschaft (CNA) grünes Licht gegeben, womit die Zahl der seit September auf der Insel genehmigten Unternehmen auf 416 gestiegen ist.

Staatliche Medien berichteten am Donnerstag, dass von den 416 von der MEP zugelassenen Wirtschaftsakteuren 397 private KKMU und neun staatliche Unternehmen sowie 10 Genossenschaften sind.

Nach ihrer Herkunft handelt es sich bei 57 % um Umstrukturierungen bestehender Unternehmen und bei 43 % um Neugründungen.

Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums werden sie voraussichtlich 5.893 neue Arbeitsplätze schaffen, d.h. im Durchschnitt etwa 14 Beschäftigte in jedem dieser Unternehmen.

Er führte weiter aus, dass sie über alle 15 Provinzen Kubas verteilt sind, wobei 27 von ihnen Teil lokaler Entwicklungsprojekte sind, 18 bereits Exportgeschäfte getätigt haben und fünf im Wissenschafts- und Technologiepark von Havanna angesiedelt sind.

Die bisher zugelassenen KKMU umfassen Sektoren wie Lebensmittelproduktion, verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Baumaterialien, Möbeln, Textilbekleidung, Schuhen, Kunststoffen sowie Reinigungs- und Sanitärprodukten.

Außerdem sind sie unter anderem in den Bereichen Computerprogrammierung, Materialrückgewinnung und Recycling sowie technische Dienstleistungen tätig.

Im August verabschiedete die kubanische Regierung acht Gesetzesdekrete, die die Verwaltung von KKMU, nicht-landwirtschaftlichen Genossenschaften und Selbstständigen als Wirtschaftsakteure anerkennen und erweitern.

Kubanische KKMU können in staatlichem, privatem oder gemischtem Besitz sein; nach den Vorschriften, die ihre Gründung und ihren Betrieb regeln, sind sie als wirtschaftliche Einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Merkmalen anerkannt, deren Zweck es ist, die Produktion von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zu entwickeln.

Sie können aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen, sind als Handelsgesellschaften konstituiert und werden nach der Zahl der Beschäftigten wie folgt eingeteilt: Kleinstunternehmen mit einer bis 10 Beschäftigten, kleine Unternehmen mit 11 bis 35 Beschäftigten und mittlere Unternehmen mit 36 bis 100 Beschäftigten.

Sie gehören zu den anerkannten Wirtschaftsakteuren des Landes, zusammen mit dem sozialistischen Staatsunternehmen (dem wichtigsten), den nichtlandwirtschaftlichen Genossenschaften und den (privaten) Selbständigen.