28 April 2022 16:24

Kann ein auf eine US-Bank gezogener Wechsel auch im Ausland verwendet werden?

Ist ein Wechsel noch gültig?

Wurde nur die Verfallzeit nicht angegeben, ist der Wechsel dennoch gültig – wird dann jedoch als Sichtwechsel bezeichnet. In diesem Fall kann eine Bestimmung enthalten sein, dass die Wechselsumme verzinst werden muss. Der Zinsfuß muss jedoch angegeben werden.

Was ist ein Wechsel im Zahlungsverkehr?

Ein Kunde einer Bank besitzt eine grössere Forderung gegenüber einer Drittpartei, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden muss. Benötigt der Kunde aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Zahlung seiner Forderung, kann er einen Wechsel ausstellen, welcher von der Drittpartei unterschrieben wird.

Wer darf einen Wechsel ausstellen?

Dabei stellt der Lieferant den Wechsel aus und lässt diesen vom Käufer unterschreiben, d.h. der Lieferant zieht eine Tratte auf den Bezogenen, der den Wechsel akzeptiert. Der Aussteller kann den Wechsel bis zum Einlösetag als Sicherheit aufbewahren und ihn dann dem Käufer zur Bezahlung vorlegen.

Was muss ein Wechsel enthalten?

Der eigene Wechsel enthält: 1. die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist; 2. das unbedingte Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; 3. die Angabe der Verfallzeit; 4.

Was war früher ein Wechsel?

Allgemeines. Der Wechsel ist wie der Scheck zunächst ein Zahlungsmittel, aber – anders als der Scheck – zusätzlich auch ein Kreditmittel. Beteiligte beim Wechsel sind der Aussteller als Gläubiger, der Bezogene als Schuldner und gegebenenfalls noch ein weiterer Zahlungsempfänger (Wechselnehmer, Remittent).

Wie lange gilt ein Wechsel?

(1) Ein Wechsel, der auf einen oder mehrere Monate nach der Ausstellung oder nach Sicht lautet, verfällt an dem entsprechenden Tag des Zahlungsmonats. Fehlt dieser Tag, so ist der Wechsel am letzten Tag des Monats fällig.

Was ist ein Wechsel einfach erklärt?

Der Wechsel ähnelt darin einem Scheck; der ist jedoch eine direkte Zahlungsanweisung an die Bank des Ausstellers, einen Betrag an einen Dritten zu zahlen. Im Kreditgeschäft können Wechsel auch an eine Bank gegeben werden.