Ist es möglich, eine Lebensversicherung als Begünstigter zu erhalten, bevor die versicherte Person stirbt? - KamilTaylan.blog
29 April 2022 11:43

Ist es möglich, eine Lebensversicherung als Begünstigter zu erhalten, bevor die versicherte Person stirbt?

In der Versicherungspolice zum Lebensversicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer einen Begünstigten für den Todesfall vorgeben. Die Zahlung der Lebensversicherung an den Begünstigten gehört nicht zum Nachlass, denn die Lebensversicherung ist im Todesfall zur direkten Leistung an diesen Begünstigten verpflichtet.

Wem steht die Lebensversicherung zu versicherte Person?

Beim Abschluss der Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Person bestimmen – den sogenannten Begünstigten oder auch Bezugsberechtigten – der die Versicherungsleistung im Versicherungsfall erhält. In vielen Fällen sind die Erben des Versicherungsnehmers gleichzeitig die Bezugsberechtigten.

Wer bekommt die Lebensversicherung ausgezahlt Versicherungsnehmer oder versicherte Person?

Die versicherte Person ist die, auf deren Leben der Vertrag abgeschlossen wurde. Verstirbt diese, wird die Versicherungssumme fällig. Der Bezugsberechtigte im Todesfall ist dann die Person, die im Falle des Todes der versicherten Person das Geld bekommt.

Was passiert wenn der Bezugsberechtigte stirbt?

Stirbt der Bezugsberechtigte vor Eintritt des Versicherungsfalls, fällt das Bezugsrecht bei einem widerruflichen Bezugsrecht an den Versicherungsnehmer zurück, bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht geht der Bezugsrechtsanspruch an die Erben des Bezugsberechtigten über (§ 168).

Was passiert wenn der Versicherungsnehmer stirbt?

Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht maximal zwei Monate weiterhin Versicherungsschutz. Der bereits gezahlte Jahresbeitrag wird anteilig zurückgezahlt. Der Vertrag läuft nur dann weiter, wenn einer der Erben die Wohnung oder das Haus übernimmt. Er wird dann Versicherungsnehmer.

Kann ich eine Lebensversicherung an eine andere Person umschreiben?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27.06.2018 entschieden, dass zur Übertragung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung nur dann die Einwilligung der versicherten Person vonnöten sei, wenn es sich um die Bezugsberechtigung im Todesfall handele (Az.: IV ZR 222/16).

Kann der Versicherungsnehmer die versicherte Person ändern?

Wird eine Lebensversicherung auf den Tod einer anderen Person abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer oder der Bezugsberechtigte im Erlebensfall geändert werden. Dazu bedarf es keiner Einwilligung der versicherten Person wie bei Änderung des im Todesfall Begünstigten.

Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?

Bezugsberechtigt ist bei seinem Tod eine andere Person: Die Lebensversicherung zahlt die Versicherungssumme beim Tod des Erblassers an diese Person aus, und zwar unabhängig davon, ob sie auch Erbe ist. Die Zahlung kann auch an eine Bank gehen, wenn die Versicherung ein von der Bank gewährtes Darlehen absichern sollte.

Wer hat Anspruch auf Versicherungsleistung?

Ist eine Eigentumswohnung nach Eintritt eines Versicherungsfalls veräußert worden, steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung grundsätzlich dem Veräußerer und nicht dem Erwerber zu.

Kann versicherte Person Lebensversicherung kündigen?

Eine Kündigung für versicherte Personen ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, daß die versicherte Person davon Kenntnis erlangt hat (z.B. durch Unterschrift der versicherten Person auf der Kündigungserklärung).

Kann man Versicherungen von Verstorbenen übernehmen?

Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung enden mit dem Tod der versicherten Person. Sind mitversicherte Personen wie z.B. Kinder oder Ehefrau vorhanden in der privaten Krankenversicherung, können diese den Vertrag übernehmen.

Wie erfährt die Versicherung vom Tod?

Informieren Sie den Versicherer

zwischen 24 und 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigen. Stehen Ihnen Auszahlungen der Todesfallleistung einer Unfallversicherung zu, müssen Sie den Todesfall innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden. Innerhalb dieser Frist prüft der Versicherer die Todesursache.