2 Juni 2021 16:20

IRS-Publikation 78

Was ist die IRS-Publikation 78?

IRS Publication 78 ist ein vom Internal Revenue Service (IRS) veröffentlichtes Dokument, das Organisationen auflistet, die steuerabzugsberechtigt sind, wie in Abschnitt 170(c) des Internal Revenue Code von 1986 beschrieben.

Einzelpersonen können bei qualifizierten Organisationen sowohl Bar- als auch Barabzüge geltend machen, wobei die Abzüge in der Regel 60 % des bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) des Steuerzahlers nicht überschreiten.

Die zentralen Thesen

  • IRS Publication 78 ist eine Reihe von Steuerrichtlinien, die darlegen, welche Arten von Organisationen steuerlich absetzbare Beiträge erhalten können.
  • Beispiele sind unter anderem Wohltätigkeitsorganisationen, Gemeindestiftungen, Kirchen oder Synagogen und bestimmte Bruderschaften.
  • Wohltätigkeitsspenden sind für amerikanische Steuerzahler ein wichtiger und beträchtlicher Einkommensteuerabzug, daher sind diese Richtlinien hilfreich, um die Berechtigung zu bestimmen.

Verstehen der IRS-Publikation 78

Der IRS bietet auf seiner Website eine Online-Version der IRS-Publikation 78 an, die es Steuerzahlern ermöglicht, schnell zu überprüfen, ob eine gemeinnützige Organisation für steuerlich absetzbare Beiträge qualifiziert ist. Die Liste ist nicht vollständig und zeigt möglicherweise nicht jede qualifizierende Organisation. Daher sollte ein einzelner Steuerpflichtiger prüfen, ob eine Organisation über einen Bescheid oder ein Feststellungsschreiben verfügt, aus dem hervorgeht, dass Beiträge dazu als steuerlich absetzbar gelten.

Die IRS-Publikation 78 sollte in Verbindung mit der IRS-Publikation 561 und der IRS-Publikation 526 eingesehen werden. Die Publikation 526 enthält Anweisungen, wie ein Abzug für Spenden für wohltätige Zwecke geltend gemacht werden kann. Die IRS-Publikation 561 soll Spendern dabei helfen, den Wert von Vermögen (außer Bargeld) zu ermitteln, das qualifizierten Organisationen zur Verfügung gestellt wird, und welche Art von Informationen sie bereitstellen müssen, um den Abzug von Spenden für wohltätige Zwecke zu überprüfen, den sie in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Publikationsarten 78 Organisationen

Bestimmte andere berechtigte Beschenkte (dh Kirchen, untergeordnete Gruppen und Regierungseinheiten) sind gemäß dem IRS nicht in dieser Datenbank aufgeführt folgende Organisationen, die ansonsten gemäß Abschnitt 170(c) des Internal Revenue Code qualifiziert sind:

  • Ein Staat oder Besitz der Vereinigten Staaten (oder eine politische Unterteilung davon) oder die Vereinigten Staaten oder der District of Columbia, wenn sie ausschließlich für öffentliche Zwecke erstellt wurden
  • Eine Gemeindekasse, Körperschaft, Treuhand, Fonds oder Stiftung, die in den Vereinigten Staaten oder ihren Besitzungen oder nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates, des District of Columbia oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten organisiert oder gegründet wurde, und ausschließlich für wohltätige, religiöse, pädagogische, wissenschaftliche oder literarische Zwecke oder zur Verhütung von Grausamkeiten gegenüber Kindern oder Tieren organisiert und betrieben werden
  • Eine Kirche, Synagoge oder eine andere religiöse Organisation
  • Eine Organisation von Kriegsveteranen oder ihre Posten, Hilfsorganisationen, Trusts oder Stiftungen, die in den Vereinigten Staaten oder ihren Besitzungen organisiert sind
  • Eine gemeinnützige freiwillige Feuerwehr
  • Eine nach Bundes, Landes- oder Kommunalrecht gegründete Zivilschutzorganisation (dazu gehören auch nicht erstattete Ausgaben von Freiwilligen des Zivilschutzes, die in direktem Zusammenhang mit ihrem Freiwilligendienst stehen und diesen ausschließlich zuzuordnen sind)
  • Eine inländische Bruderschaft, die nach dem Logensystem arbeitet, jedoch nur, wenn der Beitrag ausschließlich für wohltätige Zwecke verwendet werden soll
  • Eine gemeinnützige Friedhofsgesellschaft, wenn die Gelder unwiderruflich der dauerhaften Pflege des Friedhofs als Ganzem gewidmet sind und nicht einem bestimmten Grundstück oder einer Mausoleumskrypta

Ab dem Steuerjahr 2019 können Steuerpflichtige bis zu 60 % ihres bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) an gemeinnützigen Beiträgen abziehen.