Interessenbekundung (IOI) - KamilTaylan.blog
15 Juni 2021 15:17

Interessenbekundung (IOI)

Was ist ein Hinweis auf Interesse (IOI)?

Ein Hinweis auf Interesse (IOI) ist ein Zeichnungsausdruck, der ein bedingtes, unverbindliches Interesse am Kauf eines Wertpapiers zeigt, das sich derzeit in der Registrierung befindet und auf die Genehmigung durch die Securities and Exchange Commission (SEC) wartet. Der Broker des Anlegers muss dem Anleger einen vorläufigen Prospekt vorlegen. IOIs in der Welt der Fusionen und Übernahmen haben jedoch ähnliche Absichten, werden jedoch anders durchgeführt.

Die zentralen Thesen

  • Indikationen von Interesse (IOIs) sind unverbindliche Vereinbarungen zum Kauf eines Wertpapiers, sobald diese verfügbar sind.
  • Diese Wertpapiere werden bei der IPO-Registrierung ausgedrückt.
  • Börsenmakler sind diejenigen, die den IOI einsetzen.
  • Obwohl diese unverbindlich sind, handelt es sich nur um ernsthafte Anfragen.
  • Das Ausdrücken von Interesse an einem IOI bietet keine Garantie für die Sicherheit, sobald der Börsengang erreicht ist.

Wie eine Interessensbekundung (IOI) funktioniert

In der Welt der Wertpapiere und Anleger wird ein Hinweis auf ein Interesse (IOI) in der Regel vor einem Börsengang ( Börsengang ) ausgedrückt. Es zeigt ein bedingtes, unverbindliches Interesse am Kauf eines Wertpapiers, das derzeit auf die behördliche Genehmigung wartet (Wertpapiere in den USA müssen von der SEC freigegeben werden). Das IOI ist unverbindlich, da es illegal ist, ein Wertpapier zu verkaufen, während es sich noch im Registrierungsprozess befindet. Der Börsenmakler des Anlegers muss dem Anleger einen vorläufigen Prospekt vorlegen. Der IOI bleibt unbefristet und ist keine Kaufverpflichtung.

Ein IOI umfasst Handelsinteressenbekundungen, die eines oder mehrere der folgenden Elemente enthalten: den Wertpapiernamen, ob der Teilnehmer kauft oder verkauft, die Anzahl der Aktien, die Kapazität und / oder den Preis des Kaufs oder Verkaufs. Firmen und Broker-Dealer haben die Möglichkeit, proprietäre oder Kundenhandelsinteressen in Form von IOIs elektronisch zu kommunizieren oder auf dem Markt zu bewerben, entweder über ihre eigenen Systeme oder über dedizierte Handelsplattformen.

Interessensbekundungen für Börsengänge werden in der Regel je nach Verfügbarkeit akzeptiert. Da die Nachfrage nach Wertpapieren möglicherweise das für den Vertrieb verfügbare Angebot übersteigt, garantiert die Angabe eines Interessens nicht, dass Sie sich an einem Börsengang beteiligen können.



Ein IOI ist keine gesetzliche Verpflichtung zum Kauf, gibt dem Anleger jedoch eine allgemeine Vorstellung davon, wie es dem Unternehmen finanziell geht. Dies hilft bei der Entscheidung, ob Sie sich einkaufen oder nicht.

Besondere Überlegungen

In der Welt der Fusionen und Übernahmen ähnelt ein Hinweis auf Interesse in der Absicht einem IOI für einen Börsengang, jedoch mit unterschiedlichen Komponenten. Auch hier handelt es sich um eine unverbindliche Vereinbarung, aber diese Art von IOI erfolgt normalerweise in Form eines vorbereiteten Schreibens, das von einem Käufer geschrieben und an den Verkäufer gerichtet wird. Ziel ist es, ein echtes Interesse am Kauf eines Unternehmens zu vermitteln. Ein IOI sollte unter anderem Leitlinien für eine Zielbewertung für das Akquisitionszielunternehmen liefern und die allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Geschäfts darlegen. Zu den Elementen eines typischen IOI für Fusionen und Übernahmen gehören häufig, ohne darauf beschränkt zu sein:

  • Ungefähre Preisspanne; kann in einem Dollar-Wertebereich (z. B. 10 bis 15 Millionen US-Dollar) ausgedrückt oder als Vielfaches des EBITDA (z. B. 3 bis 5-faches EBITDA) angegeben werden. Allgemeine Verfügbarkeit von Mitteln und Finanzierungsquellen des Käufers.
  • Management-Retentionsplan und die Rolle des / der Anteilseigner (s) nach der Transaktion.
  • Notwendige Due-Diligence-Punkte und eine grobe Schätzung des Due-Diligence-Zeitplans.
  • Mögliche vorgeschlagene Elemente der Transaktionsstruktur (Aktiva gegen Eigenkapital, Leveraged Transaction, Barmittel gegen Eigenkapital usw.).
  • Zeitrahmen für den Abschluss der Transaktion.