Versicherungsunterbrechung
Was ist ein Versicherungsabschluss?
Ein Versicherungsabschluss ist eine Rückversicherungsvertragsbestimmung, die verhindert, dass der Rückversicherer nach dem Datum der Vertragsbeendigung für Ansprüche haftet. Ein Versicherungsschluss, auch Cutoff-Stornierung genannt, definiert, wie lange der Rückversicherer finanzielle Verpflichtungen aus Versicherungspolicen hat, die während der Laufzeit des Rückversicherungsvertrags in Kraft waren.
Rückversicherungsverträge enthalten oft eine Kündigungsregelung in der Vertragssprache, um festzulegen, wann die finanzielle Verantwortung des Rückversicherers endet. Diese Bestimmung ist ein wichtiges Merkmal, da einige Ansprüche, beispielsweise im Zusammenhang mit Personenschäden, Jahre nach Ablauf des Rückversicherungsvertrags geltend gemacht werden können.
Die zentralen Thesen
- Ein Versicherungsabbruch ist ein Merkmal in einem Rückversicherungsvertrag, das festlegt, wie lange der Rückversicherer nach Beendigung des Vertrags Ansprüche zahlen muss.
- Der Versicherungsschluss, auch Ausschlussfrist genannt, legt fest, wie lange der Rückversicherer gegenüber dem Versicherten haftet.
- Einige Rückversicherungsverträge sind unbefristet, d. h. es gibt kein festes Kündigungsdatum, während andere ein in der Vertragssprache festgelegtes Kündigungsdatum haben.
- Eine Versicherungsabbruchklausel ist wegen der Möglichkeit von Personenschäden oder anderen Ansprüchen, die Monate oder Jahre nach Ablauf des Vertrages geltend gemacht werden können, von Bedeutung.
Wie eine Versicherungsabschaltung funktioniert
Wenn eine der Parteien eines Rückversicherungsvertrags beschließt, die Vereinbarung zu beenden, muss sie dem Kontrahenten des Vertrags in der Regel eine vorläufige Kündigungserklärung vorlegen.
Die auch als Ausschlussklausel bezeichnete Versicherungsausschlusssprache im Vertrag legt fest, wie lange der Rückversicherer noch finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Versicherten hat. Diese Formulierung wird wichtig, wenn ein Anspruch auf einen Personenschaden besteht, der oft lange nach Ablauf eines Rückversicherungsvertrags eintreten kann.
Einige Rückversicherungsverträge sind offene, was bedeutet, dass es keine festgelegte Kündigungstermin, während andere einen haben Kündigungstermin in der Vertragssprache angegeben. Der Vertrag kann vorsehen, dass die Haftung des Rückversicherers auf den natürlichen Ablauf des abgetretenen Vertrages beschränkt ist, so dass der Rückversicherer nach der Verlängerung des Vertrages nicht für Verbindlichkeiten haftet.
Einige Rückversicherungsverträge sind unbefristet und haben kein Kündigungsdatum, während andere ein Kündigungsdatum in den Vertrag geschrieben haben.
Versicherungsschluss und die Abwicklungsregelung
Die Kündigungsklausel eines Rückversicherungsvertrags ist eine Abwicklungsklausel, die die Haftung des Rückversicherers nach Vertragsende bestimmt. Die beiden primären Möglichkeiten bestehen darin, den Rückversicherer für Ansprüche aus Ereignissen, die nach Beendigung des Vertrages eintreten, weiterhin haftbar zu machen oder den Rückversicherer für solche Ansprüche nicht haftbar zu machen. Rückversicherer ziehen es vor, dass ihre Verbindlichkeiten mit Vertragsende enden, weil dadurch ihr Risikopotenzial eliminiert wird.
Einige Rückversicherungsverträge begrenzen die Verbindlichkeiten des Rückversicherers auf zwölf Monate nach Ablauf des Rückversicherungsvertrags, während andere den Rückversicherer so lange haftbar machen, bis alle während des Vertrags geltenden Policen natürlich ausgelaufen, gekündigt oder gekündigt sind.
Die Art des Rückversicherungsvertrags bestimmt letztlich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsabschluss angeboten wird. In einigen Fällen, wie bei mehrjährigen Verträgen, kann der Rückversicherer gestaffelt für die Verbindlichkeiten haften. Die Deckungsgrenze kann jährlich festgelegt werden.