Inländische und ausländische Zinssätze; Dividenden?
Was sind inländische Kapitalerträge?
Inländische Kapitalerträge und Erlöse aus der Veräußerung von Wertpapieren und anderen Börsengeschäften, für die Ihre Bank Steuern einbehalten hat, können hier angegeben werden. Hier einzutragen sind steuerpflichtige Zinserträge für die keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% einbehalten wurden.
Wie werden ausländische Zinsen versteuert?
Ausländische Kapitalerträge und Kursgewinne werden aber dann wie inländische im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Kirchensteuer besteuert.
Wie hoch ist die ausländische Quellensteuer?
Quellensteuer wird auf Abgeltungssteuer angerechnet
In der Regel sind das 15 Prozent des Dividendenertrags.
Was sind ausländische Kapitalerträge?
Die ausländischen Kapitalerträge, die einem Anleger in Deutschland zufließen, unterliegen grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer und somit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Oft werden im Ausland Steuern auf die Kapitalerträge einbehalten, also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bei Wertpapieren.
Was zählt zu den Kapitalerträgen?
Kapitalerträge sind Gewinne, die aus der Nutzung des eigenen (Geld-)Kapitals erreicht worden sind. Klassischerweise handelt es sich beispielsweise um Zinsen. Steuerrechtlich werden sie auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen laut § 20 EStG der Steuerpflicht.
Wo trägt man Kapitalerträge in der Steuererklärung ein?
Dafür musst Du in Zeile 7 die Kapitalerträge angeben. Gewinne aus Aktienverkäufen müssen zusätzlich noch in Zeile 8 eingetragen werden. Ab Zeile 37 trägst Du die einbehaltene Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ein.
Wann muss ich Zinsen in der Steuererklärung angeben?
Generell gilt, dass Zinsen in der Steuererklärung nur angegeben werden müssen, wenn sie über dem gesetzlichen Freibetrag liegen. Für ledige Personen liegt dieser Sparerpauschbetrag bei 801 € und für Verheiratete bei 1.602 €.
Wie wird Dividende versteuert?
Aber: Aktiengewinne und Dividenden müssen grundsätzlich versteuert werden – und zwar mit der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deutsche Anleger zahlen bei Aktiengewinnen und Dividenden üblicherweise zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent Steuern.
Wie werden ausländische Aktiengewinne versteuert?
Bei einem Investment in ausländische Aktien wird in dem jeweiligen Heimatland des Unternehmens häufig eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen fällig. Die Höhe variiert von Land zu Land. So erhebt die Schweiz beispielsweise 35 Prozent Quellensteuer, in Italien gilt ein Steuersatz von 20 Prozent.
Was sind ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Ausländische Zins- und Dividendeneinkünfte sowie Kursgewinne werden grundsätzlich in Deutschland besteuert (Besteuerung im Wohnsitzstaat). Gehören die Wertpapiere und Anteile zu Ihrem inländischen Privatvermögen, werden die ausländischen Erträge im Inland als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) besteuert.
Werden Kapitalerträge dem Finanzamt gemeldet?
Das Finanzamt kennt Ihre gesamten Kapitalerträge nicht. Die Banken müssen allerdings die vom Steuerabzug freigestellten Zinsen an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Wo finde ich meine Kapitalerträge?
In der Jahressteuerbescheinigung sind alle steuerpflichtigen Kapitalerträge aufgelistet, die Sie innerhalb eines Jahres durch Konten und Depots erzielt haben. Mithilfe dieses Dokuments können Sie Ihre Einkommensteuererklärung und die Anlage KAP ausfüllen.
Sollten Kapitalerträge in der Steuererklärung stehen?
Die Pflicht, den Kapitalertrag gesondert in der Steuererklärung anzugeben, besteht lediglich, wenn kein pauschaler Steuerabzug erfolgt ist. Dies ist oft bei Auslandsgewinnen oder Zinsen aus privaten Darlehen der Fall.
Wann kommt die Jahressteuerbescheinigung?
Die Jahressteuerbescheinigung für das aktuelle Kalenderjahr wird Ihnen bis spätestens April des nachfolgenden Kalenderjahres zur Verfügung gestellt. Sollten bei Ihnen keine steuerpflichtigen Erträge angefallen sein, wird Ihnen keine Steuerbescheinigung zugesendet.