5 Juni 2021 15:00

Vererbte IRA-Verteilungen und Steuern: Richtig machen

Wenn Sie ein individuelles Rentenkonto (IRA) von einem Elternteil oder einem anderen Verwandten geerbt haben, der Sie als Begünstigten des Kontos benannt hat, müssen Sie Ihr IRA-Konto nicht dem Nachlass übergeben, unabhängig davon, was der Wille sagt oder wie der Testamentsvollstrecker interpretiert den Willen.

Wenn das Testament verlangt, dass der Kassenbestand unter den Familienmitgliedern verteilt wird, ist das IRA-Konto nicht enthalten. Unter keinen Umständen wären Sie verpflichtet, dem Testamentsvollstrecker den Erlös aus der IRA zur Verfügung zu stellen.

Die Bezeichnung des Begünstigten ersetzt, sofern sie Sie direkt benennt, jede Bestimmung im Testament. Selbst wenn das Testament besagt, dass ein IRA-Rollover oder eine IRA dem Nachlass überlassen werden sollte, hat die Bezeichnung des Begünstigten Vorrang.

Die zentralen Thesen

  • Die Bestimmung als Begünstigter einer geerbten IRA ersetzt jede Bestimmung im Testament des Verstorbenen.
  • Vermögenswerte, die als Begünstigte ausgewiesen werden, gelten nicht als Nachlassvermögen und sollten nicht in die Verteilung auf Familienmitglieder einbezogen werden, die nicht als Begünstigte ausgewiesen sind.
  • Da es sich bei IRAs um steuerlich latente Vermögenswerte handelt, werden Steuern erst gezahlt, wenn der Begünstigte eine Ausschüttung vom Konto vorgenommen hat.
  • Da IRA-Ausschüttungen als steuerpflichtiges Einkommen gelten, sollten sie bei der Ausführung eines Testaments nicht in den Kassenbestand einbezogen werden.
  • In der Regel sollten geerbte IRAs innerhalb von fünf Jahren verteilt werden, es sei denn, dieser Zeitraum wird offiziell verlängert, damit die Ausschüttungen über die Lebensdauer des Begünstigten eingehen können.

Begünstigte

Die Benennung eines Hauptbegünstigten für eine IRA oder 401 (k) ist sehr wichtig. Unabhängig davon, ob Sie Ihr IRA-Konto Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern überlassen möchten, müssen Sie diese als Begünstigte bestimmen. Sie sollten auch Ihre IRA- und 401 (k) -Begünstigtenliste auf dem neuesten Stand halten, wenn sich Ihre familiären Umstände ändern.

Ein Testament, das die Verteilung des „Kassenbestands“ unter den Familienmitgliedern verlangt, bezieht sich auf das Nachlassvermögen des Nachkommen. „Vermögenswerte, die als Begünstigte ausgewiesen werden, sind keine Nachlassvermögen und unterliegen daher nicht den Bestimmungen des Testaments“, sagte Michael Delgass, Vorstandsvorsitzender von Sontag Advisory in New York. „Ein IRA-Konto ist das häufigste Beispiel für diese Art von Vermögenswerten. Diese Vermögenswerte haben eine vertragliche Vereinbarung mit dem Unternehmen, das sie hält (hier die Depotbank der IRA), wonach dieses Unternehmen sie an den Begünstigten auszahlen muss. “



Die Regeln für die vererbte IRA-Verteilung variieren je nachdem, ob die IRA von einem Ehepartner oder einem Nicht-Ehepartner geerbt wurde oder nicht. Wenn Sie eine IRA von Ihrem Ehepartner erben, kann sie dieselben Verteilungsregeln wie Ihre persönliche IRA haben, aber eine IRA, die von einer anderen Person als Ihrem Ehepartner geerbt wurde, kann andere Verteilungsregeln und -richtlinien haben.

Bar auf die Hand

IRAs und geerbte IRAs sind steuerlich latente Konten. Dies bedeutet, dass Steuern gezahlt werden, wenn der Inhaber eines IRA-Kontos oder der Begünstigte Ausschüttungen vornimmt – im Fall eines geerbten IRA-Kontos. IRA-Ausschüttungen gelten als Erträge und unterliegen als solche den geltenden Steuern. Wenn sich das Testament auf „Kassenbestand“ bezieht, der unter Familienmitgliedern verteilt werden soll, werden IRA-Ausschüttungen nicht als Kassenbestand betrachtet.

„Der Kassenbestand bezieht sich auf leicht zugängliches Kassenbestand, und da IRA-Ausschüttungen steuerpflichtig sind, würde ich diesen Kassenbestand persönlich nicht einbeziehen“, sagte Adam Harding, Finanzberater in Scottsdale, Arizona.

Bei geerbten IRAs hat die Bezeichnung des Hauptbegünstigten Vorrang vor allen Anweisungen im Testament. Wenn der Testamentsvollstrecker den Hauptbegünstigten der IRA auffordert, die IRA an den Nachlass zurückzugeben, ist dies keine angemessene Maßnahme. Als Hauptbegünstigter haben Sie alle Rechte, die IRA Ihres Vorfahren zu erben.

Wenn Sie die geerbte IRA tatsächlich auszahlen und dem Nachlass geben würden, würden Sie Steuern zahlen. „Wenn Sie die IRA einlösen und sie ihrem Nachlass übergeben sollten, müssten Sie zusätzlich zum Verlust Ihrer Erbschaft Steuern zahlen“, sagte Arie Korving, Finanzberaterin bei Korving & Company in Suffolk, Virginia.

Das Fazit

Behalten Sie Ihre geerbte IRA bei und beachten Sie die Verteilungsrichtlinien und Steuern für diese Verteilungen. Vererbte IRAs müssen entweder innerhalb von fünf Jahren nach Erhalt verteilt werden, oder dieser Zeitraum kann verlängert werden, damit geerbte Vermögenswerte über die Lebenserwartung des Begünstigten verteilt werden können. In beiden Fällen wird die Ausschüttung von einer geerbten IRA als Einkommen betrachtet und entsprechend besteuert.