In welchem Format werden die Anträge auf Gesundheitsleistungen übermittelt?
Was ist das Formular e121?
Mit dem Formular E 121 können Rentner und ihre Familienangehörigen die Gesundheitsversorgung an ihrem Wohnort im EU-Ausland in Anspruch nehmen, selbst wenn sich ihre Krankenkasse in einem anderen EU-Staat befindet. Im Gesundheitssystem des Wohnorts sind sie Einheimischen gleichgestellt.
Wer füllt das Formular E 121 aus?
Die Eintragung im Wohnort erfolgt mit der Bescheinigung E 121. Dieses Formular muss auf Antrag des Rentners von der Rentenkasse und der zuständigen Krankenkasse ausgefüllt werden. Der Rentner erhält das Formular in zweifacher Ausführung zurück und muss es dem Wohnortträger vorlegen.
Was ist ein S2 Formular?
Der Vordruck S2
Mithilfe des Vordrucks S2 kann eine Person, die in einem EU- Land(1) versichert ist, ihren Anspruch auf eine geplante me- dizinische Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen.
Was ist Formular E 104?
Formular E104: Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten. In diesem Dokument werden die Versicherungszeiten auf dem Gebiet eines Staates zusammengefasst.
Wer füllt das Formular S1 aus?
Ist man im Heimatland gesetzlich krankenversichert, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 (früher: E 106) aus. Mit dem Vordruck S1 kann man sich und seine Familienangehörigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Was ist ein Wohnortträger?
Der Wohnortträger bestätigt dem zuständigen Krankenversicherer die Eintragung oder teilt ihm mit, warum eine Eintragung nicht erfolgt ist. Nun können die in Anspruch genommenen Leistungen vom Träger des Wohnortes auf Rechnung des zuständigen Trägers gewährt werden.
Wer füllt das Formular E 104 aus?
Der zuständige Träger füllt Teil A des Formulars E 104 aus und übersendet zwei Ausfertigungen an den Träger des Staates, dessen Sozialgesetze zuletzt für den Versicherten gegolten haben. Dieser Träger füllt Teil B aus und reicht den Vordruck an den Träger zurück, der ihn übersandte.