Ich habe den Wasserverbrauch meiner Mieter bezahlt, ohne es zu merken – wie kann ich das Geld zurückholen?
Wie kann ich meine Wasserkosten berechnen?
Wasserverbrauch berechnen: Wie viel Wasser brauche ich? Du kannst deinen Wasserverbrauch berechnen, indem du den Wert auf deiner Wasseruhr abliest und davon den Wert der letzten Ablesung abziehst. Das Ergebnis ist dein Verbrauch vom Zeitpunkt der letzten Ablesung bis heute.
Was muss ich als Mieter bezahlen?
In der Betriebskostenabrechnung, auch Nebenkostenabrechnung genannt, kann der Vermieter folgende Kostenpunkte auflisten:
- Grundsteuer. …
- Abwassergebühr. …
- Gesplittete Abwassergebühr: Schmutz- und Niederschlagswasser. …
- Aufzug. …
- Straßenreinigung und Müllabfuhr. …
- Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung. …
- Gartenpflege.
Was gehört zu den Nebenkosten bei der Miete?
Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst).
Was darf der Vermieter Nebenkosten abrechnen?
Der Vermieter darf den Verbrauch nach Zählerstand abrechnen sowie Grundgebühr, Wartungskosten, Betriebsstrom für den Wasserzähler und die Kosten der Abrechnung umlegen. Kosten für die Erwärmung des Wassers werden unter „Warmwasser“ abgerechnet.
Wie berechnet man Wasser und Abwasser?
Schmutzwassergebühren werden pro m³ Trinkwasser berechnet. In den meisten Fällen können Sie von Kosten im Bereich von 1 EUR – 2 EUR je m³ bezogenem Trinkwasser ausgehen, gegebenenfalls kann das im Einzelfall aber auch noch teurer sein. Der m³ Schmutzwasser kostet also häufig mehr als der m³ Trinkwasser.
Wie wird Wasser in Mietwohnungen berechnet?
Gemäß § 2 Nr. 5 BetrKV sind Warmwasserkosten grundsätzlich umlagefähig. Das bedeutet: Der Vermieter muss diese zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem Verbrauch des Mieters abrechnen.
Was darf in der Nebenkostenabrechnung nicht abgerechnet werden?
Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.