8 Juni 2021 14:08

Wie funktioniert meine Ehegatten-Sozialversicherungsleistung?

Wenn Sie nie gearbeitet oder Sozialversicherungssteuern gezahlt haben (oder diese nicht lange genug bezahlt haben), haben Sie keinen Anspruch auf eigene Rentenleistungen der Sozialversicherung. Möglicherweise können Sie jedoch Ehegattengeld über das Konto Ihres Ehepartners beziehen. Bereits im Alter von 62 Jahren können Sie einen Anspruch auf sein Konto geltend machen, sofern Ihr Ehepartner bereits eigene Leistungen beantragt hat. Sie können auchim Alter von 65 Jahren eine Medicare Krankenversicherungbeantragen.

Die zentralen Thesen

  • Ehegatten, die aufgrund ihrer eigenen Arbeitsakte keinen Anspruch auf Sozialversicherung haben, können Leistungen auf der Grundlage der Akte des anderen Ehepartners beantragen.
  • Die maximale Ehegattenrente beträgt 50 % der Leistung des anderen Ehegatten.
  • Menschen können bereits im Alter von 62 Jahren Ehegattenleistungen beantragen, aber sie erhalten mehr Geld, wenn sie bis zu ihrem vollen Rentenalter warten.

Vorschriften zur sozialen Sicherheit von Ehepartnern [2020]

Bei vielen berufstätigen Paaren haben beide Partner Anspruch auf Einzelleistungen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass eine Person unter dem Konto der anderen Person einzieht. Bei der Beantragung von Leistungen wird auf beiden Konten geprüft, welcher Anspruch zu einem höheren Leistungsbetrag führt.

Wenn Ihr eigener Nutzen höher ist, erhalten Sie diesen Betrag automatisch. Wenn Ihr Ehegattengeld höher ist, erhalten Sie eine Kombination von Leistungen, die diesen Betrag zusammenfassen.

Ehegattengeld können Sie zwar bereits mit 62 Jahren beantragen, Ihre Leistung wird jedoch dauerhaft gekürzt gegenüber dem, was Sie bei Ihremvollen oder „normalen“ Rentenalter erhalten würden. Das Rentenalter für die Sozialversicherung liegt je nach Geburtsjahr zwischen 66 und 67 Jahren.

Eine Ausnahme: Wenn Sie das Kind Ihres Ehepartners pflegen, das unter 16 Jahre alt ist oder Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung bezieht, können Sie Ehegattengeld in jedem Alter ohne Kürzung beziehen.

Wenn Sie sich vor dem Erreichen des vollen Rentenalters für einen Antrag entscheiden, kann sich Ihr Leistungsbetrag außerdem je nach Höhe Ihres Einkommens beiWeiterbeschäftigung verringern.4 Der Anspruch auf staatliche, ausländische oder öffentliche Renten kann sich ebenfalls auf Ihre Zahlungen auswirken.

Wenn Sie bis zum vollen Rentenalter warten, um Leistungen in Anspruch zu nehmen, erhalten Sie den Höchstbetrag, den Sie als Ehepartner sammeln können. Das entspricht 50 % des Leistungsbetrags Ihres Ehepartners.



Die als „File and Suspend“ bekannte Strategie zur Inanspruchnahme von Leistungen wurde vollständig eliminiert.

Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Einige Gesetzesänderungen in den letzten Jahren haben sich darauf ausgewirkt, wie Sie Ehegattengeld beziehen können. Wenn Sie am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurden, haben Sie möglicherweise noch Anspruch auf eine Leistungsantragsstrategie, die als „eingeschränkter Antrag“ bekannt ist, um Ihre Leistungen zu erhöhen.

Jüngere Empfänger können diese Strategie nicht anwenden, die durch das parteiübergreifende Haushaltsgesetz von 2015 beendet wurde.

So funktioniert die Strategie der eingeschränkten Bewerbung für berechtigte Ehepartner

Wenn Sie das volle Rentenalter erreichen und Anspruch auf eigene Leistungen sowie Ehegattenleistungen haben, können Sie jetzt Leistungen auf das Konto Ihres Ehegatten beziehen und Ihre eigenen Leistungen auf später verschieben. Um einen eingeschränkten Antrag zu stellen, müssen sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner das volle Rentenalter erreicht haben und Sie beide müssen Sozialversicherungsleistungen beantragt haben.

Das Einreichen eines eingeschränkten Antrags kann zu einem höheren Leistungsbetrag führen, wenn Sie später unter Ihrem eigenen Konto einen Antrag auf Sozialversicherung stellen. Der Grund dafür ist, dass Sie für jedes Jahr, in dem Sie die Pensionierung aufgeschoben haben, bis zum Alter von 70 Jahren, wenn die Leistungen ausgeschöpft sind, eine verspätete Altersgutschrift angesammelt haben.

Jedes Jahr der verspäteten Pensionierung ist für die zwischen 1943 und 1954 Geborenen eine zusätzliche Leistung von 8 % wert. So erhält beispielsweise eine 1952 geborene Person, die 2021 im Alter von 69 Jahren in den Ruhestand geht, zusätzlich 24 % mehr als sie würde erhalten haben, wenn sie 2018 im vollen Rentenalter mit dem Sammeln begonnen haben. Allerdings kann nur eine Person pro Paar Ehegattengeld beziehen, während auf eigene Rechnung verspätete Altersgutschriften erworben werden.

Und um es noch einmal zu wiederholen: Diese Option steht nicht mehr allen zur Verfügung, die nicht am oder vor dem 1. Januar 1954 geboren wurden.

„Datei und Suspend“ wurde vollständig eliminiert

Möglicherweise hören oder lesen Sie auch eine andere Strategie zur Geltendmachung von Ansprüchen der Sozialversicherung, die als Datei und Aussetzung bekannt ist. Leider ist sie auch aufgrund des parteiübergreifenden Haushaltsgesetzes von 2015 nicht mehr anwendbar. Mit dieser Strategie könnte der besser verdienende Ehegatte im vollen Rentenalter Sozialversicherung beantragen (und damit seinem Ehegatten den Bezug von Ehegattengeld ermöglicht), dann aber seinen Anspruch „aussetzen“ und Leistungen erst später beziehen und zwischenzeitlich verspätete Altersgutschriften anhäufen.

Beantragung von Ehegattenleistungen

Sie können Ehegattenleistungen online auf der Website der Social Security Administration (SSA), telefonisch oder nach Vereinbarung eines Termins bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt beantragen. Auf der SSA-Website finden Sie außerdem Links zu Informationen über den Höchstbetrag, den Sie beim Sammeln von Leistungen verdienen können, sowie einen Online-Rechner, mit dem Sie Ihre potenzielle Ehegattenleistung abschätzen können.