Hypothekenzinsabzug
Was ist ein Hypothekenzinsabzug?
Der Hypothekenzinsabzug ist ein allgemeiner Einzelabzug, der es Hausbesitzern ermöglicht, die Zinsen, die sie für ein Darlehen zahlen, das sie für den Bau, den Kauf oder die Verbesserung ihres Wohnsitzes zahlen, vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Der Hypothekenzinsabzug kann mit gewissen Einschränkungen auch auf Darlehen für Zweit- und Ferienwohnsitze in Anspruch genommen werden. Die Höhe der abzugsfähigen Hypothekenzinsen wird jedes Jahr von der Hypothekenbank auf dem Formular 1098 gemeldet. Dieser Abzug wird als Anreiz für Hausbesitzer angeboten.
Die zentralen Thesen
- Hypothekenabzüge helfen Hausbesitzern, die Steuerschuld zu senken.
- Diese Abzüge werden je nach Art des Abzugs in Anhang A oder Anhang E ausgewiesen.
So funktioniert der Hypothekenzinsabzug
Hypothekenzinsen für Eigenheime werden in Anhang A des Steuerformulars 1040 ausgewiesen. Hypothekenzinsen, die für Mietimmobilien gezahlt werden, sind ebenfalls abzugsfähig, dies wird jedoch in Anhang E ausgewiesen. Die Hypothekenzinsen für Eigenheime sind häufig der einzige gesonderte Abzug, der es vielen Steuerzahlern ermöglicht, aufzuschlüsseln; ohne diesen Abzug würden die verbleibenden Einzelabzüge den Pauschalabzug nicht überschreiten. Zinsen aus Eigenheimdarlehen gelten auch als Hypothekenzinsen.
Voraussetzungen für einen vollständigen Hypothekenzinsabzug
Oftmals können Hauseigentümer die gesamten gezahlten Hypothekenzinsen abziehen, solange sie alle Voraussetzungen erfüllen. Der zulässige Abzugsbetrag hängt vom Zeitpunkt der Hypothek, der Höhe der Hypothek und der Verwendung des Erlöses aus dieser Hypothek ab.
Solange die Hypothek des Eigenheimbesitzers während des ganzen Jahres die folgenden Kriterien erfüllt, können alle Hypothekenzinsen abgezogen werden. Bestandsschulden, d. h. Hypotheken, die bis zu einem vom Internal Revenue Service (IRS) festgelegten Datum aufgenommen wurden, sind für den Abzug qualifiziert.
Berechtigt sind Hypotheken, die der Hausbesitzer oder sein Ehepartner bei gemeinsamer Anmeldung nach dem Datum der „Altvaterschuld“ zum Kauf, Bau oder zur Verbesserung des Eigenheims abgeschlossen hat. Allerdings beliefen sich die Hypotheken während des gesamten Steuerjahres zusammen mit allen Altschulden auf nicht mehr als 1 Million US-Dollar. Für Ehepaare, die getrennt einreichen, beträgt die Grenze 500.000 US-Dollar oder weniger.
Hypothekenabzüge können auch bei Krediten für Zweitwohnungen und Feriendomizilen vorgenommen werden, jedoch mit Einschränkungen.
Für Hypotheken, die ein Hausbesitzer oder sein Ehepartner (wiederum bei gemeinsamer Anmeldung) nach dem Datum der „Grandfathered Debt“ als Eigenheimschuld (aber nicht als Eigenheimschuld) in Höhe von insgesamt nicht mehr als 100.000 US-Dollar übernommen hat – oder bei getrennter Einreichung und Eheschließung 50.000 US-Dollar und unter während des gesamten Steuerjahres – die Hypothekenzinsen können für den Abzug in Frage kommen, wenn die Schulden auch nach bestimmten Anpassungen nicht mehr als den Verkehrswert des Eigenheims betragen.
Der Hypothekenzinsabzug kann nur vorgenommen werden, wenn die Hypothek des Eigenheimbesitzers eine besicherte Schuld ist, das heißt, er hat einen Treuhandvertrag, eine Hypothek oder einen Landvertrag unterzeichnet, der sein Eigentum an einer qualifizierten Haussicherheit zur Zahlung der Schulden und anderer Bestimmungen festlegt.