Leistungen für Angehörige der Sozialversicherung: Ihr Leitfaden - KamilTaylan.blog
25 Juni 2021 13:15

Leistungen für Angehörige der Sozialversicherung: Ihr Leitfaden

Die Sozialversicherung ist vielleicht am besten für die monatlichen Leistungen bekannt, die sie Rentnern gewährt, aber in einigen Fällen bietet sie auch ihren Angehörigen Leistungen. Potenzielle Empfänger sind Ehepartner sowie unterhaltsberechtigte Eltern, Kinder und Enkel. Abhängig von ihrem Verhältnis zum Rentner können die Hinterbliebenen Zahlungen zwischen 50 % und 100 % der qualifizierten Rentnerleistungen erhalten.

Die zentralen Thesen

  • Die Ehegatten und sonstigen Angehörigen der versicherten Arbeitnehmer haben möglicherweise Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, sowohl zu Lebzeiten als auch nach ihrem Tod.
  • Ehemalige Ehegatten von Arbeitnehmern im Ruhestand können Anspruch auf eine Leistung in Höhe der Hälfte des Betrags haben, den der Rentner erhält, sofern die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat.
  • Die Sozialversicherung schreibt eine maximale Familienleistung vor, die die Leistungen für einige Familienangehörige reduzieren kann, wenn die Familie insgesamt diese Grenze überschritten hat.

Wer ist sozialversicherungspflichtig?

Zu den anspruchsberechtigten Angehörigen können für Zwecke der Sozialversicherung gehören:

  • Ehepartner
  • Ex-Ehepartner
  • Unterhaltsberechtigte Kinder oder Enkel
  • Abhängige Eltern

Angehörige können Anspruch auf Leistungen haben, wenn ein berechtigter Sozialversicherungsempfänger in den Ruhestand geht, erwerbsunfähig wird oder stirbt. So funktioniert das Programm, basierend auf der Art der abhängigen.

Leistungen für Ehegatten von Rentnern

Der Ehegatte eines Rentners, der bereits Sozialhilfe bezieht, hat Anspruch auf Beitrags des pensionierten Ehegatten, auch als Erstversicherungsbetrag (PIA) bekannt. Um diese Leistung zu erhalten, muss der Ehegatte, der das Ehegattengeld erhält, mindestens 62 Jahre alt sein oder ein Kind unter 16 Jahren betreuen oder Invalidenleistungen der Sozialversicherung beziehen.

Sie müssen das, was die Sozialversicherung als Ihr normales oder „volles“ Rentenalter bezeichnet, erreicht haben, um die gesamte Hälfte des PIA Ihres pensionierten Ehepartners zu erhalten. Dieses Alter beträgt 66 Jahre und zwei Monate für 1955 Geborene und steigt um zwei Monate pro Geburtsjahr auf 67 Jahre für Geborene 1960 oder später. Wenn Sie sich für den Bezug von Leistungen vor diesem Zeitpunkt entscheiden, werden Sie nach einer Formel bestraft, die der Berechnung der gekürzten Leistungen von Arbeitnehmern ähnelt, dievorzeitig in den Ruhestand treten.2

Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Anspruch auf das Ehegattengeld haben, haben Sie möglicherweise aufgrund Ihrer eigenen Einkommensaufzeichnungen Anspruch auf mehr von der Sozialversicherung als Sie durch die Ihres Ehepartners erhalten würden. Wenn dies der Fall ist, bietet Ihnen die Sozialversicherungsverwaltung automatisch die größere Leistung.

Wenn Sie noch erwerbstätig sind, kann Ihr Ehegattengeld je nach Einkommen gekürzt werden. Die Schwelle ist ziemlich niedrig;für 2021 sind es 18.960 US-Dollar Jahreseinkommen oder 1.580 US-Dollar pro Monat. Wenn Sie mehr als diesen Betrag verdienen, werden Ihre Leistungen um 1 USD pro 2 USD reduziert, die Sie über das Limit hinaus verdienen. In dem Jahr, in dem Sie Ihr volles Rentenalter erreichen, werden Ihre Leistungen um 1 USD pro 3 USD, die Sie über 50.520 USD verdienen, bis zu dem Monat, in dem Sie das volle Rentenalter erreichen, gekürzt. Danach gelten diese Strafen nicht mehr.

Wenn Sie also beispielsweise 64 Jahre alt sind und 25.000 US-Dollar an sonstigem Einkommen verdienen, werden Ihre Sozialversicherungsleistungen für das Jahr um 3.020 US-Dollar gekürzt.



Ehepaare sollten sich abstimmen, wie und wann sie beginnen, Leistungen zu beziehen. Sie können diese Zahlen selbst ausführen, um zu sehen, wie es funktioniert, indem Sie einen Sozialversicherungsrechner verwenden.

Vorteile für überlebende Ehepartner

Hinterbliebenenleistungen stehen Witwen oder Witwern auf der Grundlage der Einkommensnachweise ihres verstorbenen Ehepartners zu. Um diese Leistungen zu erhalten, muss der überlebende Ehegatte mindestens 60 Jahre alt sein, bei Invalidität 50 Jahre alt sein.(Die Invalidität muss vor oder innerhalb von sieben Jahren nach dem Tod des Arbeitnehmers begonnen haben.)

Eine jüngere Witwe oder ein jüngerer Witwer kann auch Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben, wenn sie ein Kind des verstorbenen Arbeitnehmers pflegen, der jünger als 16 Jahre alt oder behindert ist und abhängige Leistungen auf der Grundlage der Einkommensnachweise des verstorbenen Elternteils erhält.

Hinterbliebene, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, können 100 % der Leistung ihres verstorbenen Ehegatten beziehen. Für Hinterbliebene, die mindestens 60 Jahre alt sind, reicht die Leistung von 71,5% bis 99,6% der Leistung ihres verstorbenen Ehegatten.

Der Überlebende hat einige zusätzliche Optionen. So könnte beispielsweise ein 60-jähriger Ehepartner ab und zu Hinterbliebenenleistungen beantragen und dann im Alter von 62 Jahren (oder später) in eine Altersrente aufgrund der eigenen Erwerbstätigkeit wechseln, wenn dies zu einer höheren monatlichen Zahlung führen würde.

Die Sozialversicherung leistet auch beim Tod eines Ehepartners eine einmalige Pauschalzahlung von 255 US-Dollar, sofern die Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners in derselben Wohnung lebten.

Leistungen für geschiedene Ehegatten

Wenn Sie von einem Arbeitnehmer im Ruhestand geschieden sind, haben Sie Anspruch auf einen Betrag in Höhe der Hälfte desPIA Ihresehemaligen Ehepartners, sofern Sie mindestens 10 Jahre verheiratet waren.

Die Regelungen sind ähnlich wie bei den oben beschriebenen Ehegattenleistungen, mit einer bemerkenswerten Ausnahme: Sie können mit dem Bezug von Leistungen beginnen, noch bevor Ihr ehemaliger Ehegatte damit begonnen hat. Sie müssen jedoch mindestens 62 Jahre alt sein und die Scheidung muss seit mindestens zwei Jahren rechtskräftig sein, wenn Sie Ihr ordentliches Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Geschiedene Ehegatten, die mehr als eine Ehe hatten, die mindestens 10 Jahre dauerte, erhalten keine Mehrfachleistungsschecks oder einen für jede Ehe. Die Sozialversicherungsbehörde wählt jedoch automatisch die frühere Ehe aus, die dem ehemaligen Ehepartner den größten Nutzen bringt.

Leistungen für Kinder und Enkelkinder

Kinder können als Hinterbliebene eines verstorbenen Arbeitnehmers oder als Angehörige eines lebenden Elternteils, der Renten- oder Invaliditätsleistungen der Sozialversicherung bezieht, Anspruch auf Leistungen haben. Kinder müssen eines der folgenden sein:

  • Unverheiratet
  • Unter 18 Jahren (oder 19, wenn sie ein Vollzeitschüler in der Grund- oder Sekundarschule sind)
  • 18 oder älter und behindert durch eine Behinderung, die vor dem 22. Lebensjahr begonnen hat

An ein Kind gezahlte Leistungen mindern nicht die Altersrente eines lebenden Elternteils. Der Wert der Leistungen, die das Kind zusätzlich zu den Leistungen der Eltern erhalten könnte, kann den Eltern bei der Entscheidung helfen, ob eine frühere Inanspruchnahme der eigenen Leistungen vorteilhafter sein könnte.

Ein unterhaltsberechtigtes Kind kann bis zur Hälfte der Leistungen eines Elternteils beziehen, der Alters- oder Invaliditätsleistungen bezieht. Wenn der Elternteil verstorben ist, können unterhaltsberechtigte Kinder bis zu 75 % der Leistung des Arbeitnehmers erhalten, berechnet als Prozentsatz der Leistung, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bis zum Renteneintritt weiter gearbeitet hätte. Wenn Sie ein Kind betreuen und Leistungen beziehen, können die Leistungen zu einem anderen Zeitpunkt als Ihrem eigenen enden.

Werden Enkel durch den Tod der eigenen Eltern oder aus anderen Gründen von ihren Großeltern abhängig, können sie aufgrund der Einkommensnachweise eines ihrer Großeltern Anspruch auf Leistungen haben. Urenkel haben jedoch keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen.

Leistungen für behinderte Kinder

Kinder mit Behinderungen können Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung haben, aber die Anforderungen und das Antragsverfahren können mühsam sein. Die Sozialversicherung besagt, dass das Kind einen körperlichen oder geistigen Zustand haben muss, der seine Aktivität stark einschränkt und voraussichtlich länger als ein Jahr andauert oder zum Tod des Kindes führt.

Außerdem muss die Familie, wenn überhaupt, nur wenige andere finanzielle Möglichkeiten für die Pflege haben. Die Sozialversicherung berücksichtigt bei dieser Entscheidung das Haushaltseinkommen der Familie, zusätzliche Ressourcen und andere Faktoren.

Wenn das Kind und seine Familie anspruchsberechtigt sind, kann das Kind bis zur Hälfte der vollen Alters- oderInvalidenrente des Elternteils beziehen. Ein behindertes Kind könnte eine Leistung in Höhe von 75 % der Leistung des Arbeitnehmers erhalten, wenn der Arbeitnehmer gestorben ist. Anspruchsberechtigt ist auch ein Kind ab 18 Jahren, wenn es an einer Behinderung leidet, die spätestens im Alter von 22 Jahren begonnen hat.12

Für Familien, die sich in dieser Situation befinden, ist es erwähnenswert, dass es andere staatliche Programme wie Medicaid gibt, die Vorkehrungen zur Unterstützung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen treffen.

Leistungen für unterhaltsberechtigte Eltern

Einige Eltern sind aufgrund wirtschaftlicher Umstände oder einer Behinderung rechtlich auf ein Kind angewiesen. Die unterhaltsberechtigten Eltern eines verstorbenen Arbeitnehmers, der 62 Jahre oder älter ist, können 82,5 % der Arbeitnehmerrente für einen Elternteil oder jeweils 75 % für zwei Elternteile erhalten.

Familienleistungsmaximum

Leistungen an unterhaltsberechtigte Personen unterliegen einer maximalen monatlichen Renten- und Hinterbliebenenauszahlung von der Sozialversicherung an die gesamte Familie. Diese Gesamtzahl basiert auf der eigenen monatlichen Zahlung des Arbeitnehmers. Die Gesamtauszahlung an die Familie variiert, aber abhängige Leistungen liegen in der Regel zwischen 150 % und 180 % der Zahlung des Arbeitnehmers.



Leistungen an ehemalige Ehegatten zählen nicht zu Ihrer Familienhöchstleistung und haben keinen Einfluss auf diese Höchstleistung.

Die Sozialversicherungsverwaltung verwendet eine komplexe Formel, um den Höchstbetrag der Familienbeihilfe zu berechnen. Für die Familien von behinderten Arbeitnehmern gilt eine andere Formel, die den Höchstbetrag typischerweise zwischen 100 % und 150 % des Arbeitnehmerentgelts festlegt.