Großvater Bond
Was ist eine großväterliche Bindung?
Die großväterliche Anleihe war eine Klassifizierung für Anleihen in der Europäischen Union, die die Zahlungen für diese Anleihen von den Einbehaltungssteuern ausschloss. Damit eine Anleihe in diese Klassifizierung fällt, musste sie vor dem 1. März 2001 begeben oder vor diesem Datum beglaubigt worden sein. Darüber hinaus darf die Anleihe zu keinem Zeitpunkt nach dem 28. Februar 2002 erneut emittiert worden sein.
Den Großvater-Bond verstehen
Die Einbehaltungssteuer, die am 1. Juli 2005 mit der Umsetzung der Sparsteuerrichtlinie der Europäischen Union in Kraft trat, ist eine Quellensteuer auf Zinszahlungen. Diese Steuer behält einfach einen Teil der Zinsen für eine Anleihe ein, und der endgültige Betrag, der auf die Zinsen besteuert wird, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich des Gesamteinkommens des Einzelnen. Die Einbehaltungssteuer gilt nur für Einwohner eines EU Mitgliedstaats und gilt auch für Sparkonten, Treuhandgelder und Investmentfonds. Es hat keinen Einfluss auf die Zinszahlungen an Nicht-EU-Bürger, die für eine Art von Anleihe geleistet werden, die als Großvater-Anleihe bezeichnet wird.
Großväterliche Anleihen waren handelbare Schuldverschreibungen, deren Zinserträge von der Einbehaltungssteuer ausgeschlossen waren. Die aus diesen Anleihen abgeleiteten Zinsen, Prämien und Abschläge wurden nicht als Forderungen oder Spareinnahmen betrachtet. Daher wurde die Investition in diese Anleihen bei der Entscheidung, ob die Schwellenwerte, die bestimmen, ob es sich bei den Erträgen aus bestimmten kollektiven Investmentfonds um Ersparnisse handelt, überschritten, nicht berücksichtigt. Eine großväterliche Anleihe wurde als eine Anleihe definiert, die vor dem 1. März 2001 begeben wurde, vor 2012 fällig wurde und am oder nach dem 1. März 2002 nicht mehr begeben wurde. Die Übergangszeit, in der großväterliche Schuldverschreibungen nicht als Schuldenforderungen behandelt wurden, endete am 31. Dezember 2010.
Großväterliche Anleihen waren die bevorzugten Wertpapiere für Steuerhinterzieher : In Ermangelung weiterer Steuern im Wohnsitzland bevorzugen steuerhinterziehende Anleger Anleihen, die von den Quellensteuersätzen befreit sind, gegenüber Anleihen, die besteuert werden, oder Anleihen, die bei Banken in Ländern hinterlegt sind die einen Informationsaustausch ermöglichen.