9 Juni 2021 13:01

Öffentlich machen

Was wird öffentlich?

Der Börsengang ist der Verkauf von Aktien, die sich früher im Privatbesitz befanden und nun erstmals neuen Anlegern zur Verfügung stehen, auch als Initial Public Offering (IPO) bezeichnet.

Die zentralen Thesen

  • Der Prozess des Börsengangs eines Unternehmens umfasst mehrere wichtige und sensible Schritte, die das Unternehmen und potenzielle Investoren schützen.
  • Während des IPO-Prozesses werden viele Facetten des Unternehmens geprüft, vorbereitet und der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) als Teil des Prospektentwurfs vorgelegt. Während des Überprüfungsprozesses wird sich dieses Dokument ändern und erweitern.
  • Die vom Unternehmen ausgewählte ursprüngliche Investmentbank wird ein Konsortium anderer Banken zusammenstellen, bevor sie potenziellen Investoren eine Roadshow präsentiert.
  • Der endgültige, von der SEC genehmigte Prospekt wird an eine erfahrene Finanzdruckerei gesendet, die mit den Vorschriften der SEC vertraut ist.
  • Der Angebotspreis basiert auf mehreren Faktoren und wird vom Investmentbanker am Tag vor Wirksamwerden der Registrierung festgelegt.

Wie öffentliche Arbeiten funktionieren

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, hat die Öffentlichkeit zum ersten Mal die Möglichkeit, Aktien zu kaufen. Der Prozess des Börsengangs stellt einzigartige Herausforderungen und lässt sich am besten mit einem sachkundigen und erfahrenen Team an der Spitze bewerkstelligen. Ein wichtiges Mitglied dieses Teams ist ein erfahrener Wertpapieranwalt. Jedes Mitglied des Teams hat jedoch wichtige Verantwortlichkeiten, um das Unternehmen durch den IPO-Prozess zu führen.



Die obligatorische SEC S-1-Einreichung umfasst nicht unbedingt alle vorherigen Finanzinformationen, weshalb vor einer Investition in einen Börsengang unbedingt zusätzliche Recherchen durchgeführt werden müssen.

Voraussetzungen für den Börsengang

1. Genehmigung durch den Vorstand

Der Börsengang beginnt mit einem Vorschlag der Unternehmensleitung an den Verwaltungsrat der Gesellschaft. Der Vorschlag enthält Details und Diskussionen über die bisherige Leistung, Ziele, den Geschäftsplan und die Finanzprognosen des Unternehmens. Das Management empfiehlt dann den Eintritt in den öffentlichen Markt. Nach sorgfältiger Prüfung entscheidet der Verwaltungsrat, ob er vorankommt.

2. Team zusammenstellen

Nach der Genehmigung beginnt das Management mit der Zusammenstellung des IPO-Teams, das in der Regel mit einem Wertpapieranwalt und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beginnt.

3. Finanzdaten überprüfen und neu darstellen

Nach der Genehmigung werden die Jahresabschlüsse des Unternehmens für die letzten fünf Jahre sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst, um den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) zu entsprechen. Bestimmte Transaktionen, die für private Unternehmen in Ordnung sind, wie beispielsweise einige Sale-Leaseback Vereinbarungen, werden dann eliminiert und die Abschlüsse entsprechend angepasst. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernimmt bei diesem Überprüfungs- und Anpassungsschritt die Führung.

4. Absichtserklärung mit der Investmentbank

Jetzt wählt das Unternehmen eine Investmentbank aus und gibt eine Absichtserklärung aus, um die Beziehung zu formalisieren und die Gebühren der Investmentbank, Angebotsgröße, Preisspannen und andere Parameter zu skizzieren.

5. Prospektentwurf

Mit einer unterzeichneten Absichtserklärung erstellen die Wertpapieranwälte und Wirtschaftsprüfer den Prospekt. Ein Prospekt wird erstellt, um den Anlegern sowohl als Verkaufsdokument als auch als rechtliches Offenlegungsdokument vorgelegt zu werden. Ein Prospekt erfordert:

  • Beschreibung des Geschäfts
  • Erläuterung der Managementstruktur
  • Offenlegung der Managementvergütung
  • Offenlegung von Transaktionen zwischen Unternehmen und Management
  • Namen der Hauptaktionäre und ihrer Beteiligungen an der Gesellschaft
  • Geprüfte Jahresabschlussbilanz
  • Diskussion über die Geschäftstätigkeit und die Finanzlage des Unternehmens
  • Informationen zur beabsichtigten Verwendung der Angebotserlöse
  • Diskussion zum Effekt der Verwässerung auf bestehende Aktien
  • Aufschlüsselung der Dividendenpolitik des Unternehmens
  • Beschreibung der Kapitalisierung des Unternehmens
  • Beschreibung des Übernahmevertrages

6. Due Diligence

Die Investmentbank und die Buchhalter des Unternehmens werden das Management, den Betrieb, die Finanzlage, die Wettbewerbsposition, die Leistung sowie die Geschäftsziele und -pläne des Unternehmens untersuchen. Sie überprüfen auch die Belegschaft, die Lieferanten, die Kunden und die Branche des Unternehmens. Die Ergebnisse der Due Diligence-Prüfung machen häufig Änderungen des Prospekts erforderlich.

7. Vorläufiger Prospekt

Der SEC und den zuständigen Börsenaufsichtsbehörden ist ein vorläufiger Prospekt vorzulegen. Auch staatliche Wertpapieraufsichtsbehörden können zur Unterzeichnung aufgefordert werden. Die SEC kommentiert den Prospekt normalerweise in der Regel in Form von Anforderungen für zusätzliche Offenlegung oder Erläuterung.

8. Syndizierung

Nachdem der vorläufige Prospekt bei der SEC eingereicht wurde, sollte die Investmentbank ein „Syndikat“ anderer Investmentbanken zusammenstellen, das versuchen wird, Teile des Angebots an Anleger zu verkaufen. Die Versammlung des Syndikats generiert oft nützliche Informationen, die helfen, die Kursspanne der Aktie einzugrenzen.

9. Roadshow

Unternehmensleitung und Investmentbanker führen oft eine Reihe von Gesprächen mit potenziellen Investoren und Analysten durch. Diese Roadshow ist eine formelle Präsentation des Managements über die Finanzlage, den Betrieb, die Leistung, die Märkte und die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens. Anschließend stellen die potenziellen Investoren und Analysten Fragen zum Unternehmen.

10. Abschluss des Prospekts

Der Prospekt muss in Übereinstimmung mit den Kommentaren der SEC überarbeitet werden. Wenn die SEC die Registrierung für wirksam erklärt, kann das Unternehmen mit dem Prospekt „drucken“.

11. Festlegung des Angebots

Am Tag vor dem Wirksamwerden der Registrierung und dem Beginn des Verkaufs wird das Angebot bewertet. Der Investmentbanker wird einen Preis für die Zulassung des Unternehmens empfehlen, der die Unternehmensleistung, die Preisgestaltung von Wettbewerbsangeboten, die Ergebnisse der Roadshow sowie die allgemeinen Markt- und Branchenbedingungen berücksichtigt. Der Investmentbanker gibt auch Empfehlungen zum Umfang des Angebots unter Berücksichtigung des erforderlichen Kapitals, der Anlegernachfrage und der Kontrolle über das Unternehmen ab.

12. Drucken

Ein erfahrener Finanzdrucker, der über ausreichende Druckkapazitäten verfügt und mit den Vorschriften der SEC bezüglich der Verwendung von Grafiken vertraut ist, erhält den endgültigen Prospekt für den beschleunigten Druck.