Allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS) - KamilTaylan.blog
22 Juni 2021 12:49

Allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS)

Was sind allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS)?

Allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS) sind eine Reihe systematischer Richtlinien, die von Wirtschaftsprüfern bei der Durchführung von Prüfungen der Finanzunterlagen von Unternehmen verwendet werden. GAAS trägt dazu bei, die Genauigkeit, Konsistenz und Überprüfbarkeit der Handlungen und Berichte der Prüfer sicherzustellen. Das Auditing Standards Board (ASB) des American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) hat GAAS geschaffen.

Die allgemein anerkannten Prüfungsstandards verstehen

GAAS sind die Prüfungsstandards, die helfen, die Qualität von Prüfungen zu messen. Wirtschaftsprüfer prüfen und berichten über die Finanzunterlagen von Unternehmen gemäß den allgemein anerkannten Prüfungsstandards.

Wirtschaftsprüfer haben die Aufgabe festzustellen, ob die Abschlüsse von Aktiengesellschaften den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) entsprechen. GAAP ist eine Reihe von Rechnungslegungsstandards, die Unternehmen bei der Berichterstattung ihrer Abschlüsse befolgen müssen. Wirtschaftsprüfer überprüfen die Finanzzahlen und Buchführungspraktiken eines Unternehmens, um sicherzustellen, dass sie konsistent sind und den GAAP entsprechen. Die Securities and Exchange Commission  (SEC) verlangt, dass die Abschlüssebörsennotierter Unternehmen von externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft werden.



Während GAAP die Rechnungslegungsstandards umreißt, die Unternehmen befolgen müssen, bietet GAAS die Prüfungsstandards, die Wirtschaftsprüfer befolgen müssen.

Die zentralen Thesen

  • Allgemein anerkannte Prüfungsstandards (GAAS) sind eine Reihe von Grundsätzen, die Wirtschaftsprüfer bei der Überprüfung der Finanzunterlagen eines Unternehmens befolgen.
  • GAAS trägt dazu bei, die Genauigkeit, Konsistenz und Überprüfbarkeit der Handlungen und Berichte eines Prüfers sicherzustellen.
  • Die allgemein anerkannten Prüfungsstandards (GAAS) sind in drei Abschnitten enthalten, die allgemeine Standards, Feldarbeit und Berichterstattung abdecken.

Voraussetzungen für GAAS

Die allgemein anerkannten Prüfungsstandards (GAAS) umfassen eine Liste von 10 Standards, die in die folgenden drei Abschnitte unterteilt sind:

Allgemeine Normen

  1. Der Auditor muss über eine angemessene technische Ausbildung und Befähigung zur Durchführung des Audits verfügen.
  2. Der Abschlussprüfer muss in allen mit der Abschlussprüfung zusammenhängenden Angelegenheiten die Unabhängigkeit in seiner geistigen Haltung wahren.
  3. Der Abschlussprüfer hat bei der Durchführung der Prüfung und der Erstellung des Abschlussprüfers die gebührende fachliche Sorgfalt walten zu lassen.

Standards der Feldarbeit

  1. Der Auditor hat die Arbeiten angemessen zu planen und etwaige Hilfskräfte ordnungsgemäß zu beaufsichtigen.
  2. Der Abschlussprüfer muss sich ein ausreichendes Verständnis des Unternehmens und seines Umfelds, einschließlich seines internen Kontrollsystems, verschaffen, um das Risiko wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung aufgrund von Fehlern oder Betrug beurteilen zu können und Art, Zeitpunkt und Umfang der weiteren Prüfung zu planen Verfahren.
  3. Der Abschlussprüfer muss durch Durchführung von Prüfungshandlungen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen, um eine angemessene Grundlage für ein Prüfungsurteil zu dem geprüften Jahresabschluss zu schaffen.

Standards der Berichterstattung

  1. Der Abschlussprüfer muss im Bericht des Abschlussprüfers angeben, ob der Abschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt wird.
  2. Der Abschlussprüfer muss im Bericht des Abschlussprüfers die Umstände angeben, unter denen diese Grundsätze in der aktuellen Periode im Vergleich zur vorherigen Periode nicht konsequent eingehalten wurden.
  3. Stellt der Abschlussprüfer fest, dass die informativen Angaben im Abschluss nicht angemessen sind, muss der Abschlussprüfer dies im Bestätigungsvermerk angeben.
  4. Der Bericht des Abschlussprüfers muss entweder ein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss als Ganzes abgeben oder darauf hinweisen, dass ein Prüfungsurteil nicht abgegeben werden kann. Wenn der Abschlussprüfer kein Gesamturteil abgeben kann, sollte der Abschlussprüfer die Gründe im Bericht des Abschlussprüfers angeben. In allen Fällen, in denen der Name eines Abschlussprüfers mit Jahresabschlüssen verbunden ist, sollte der Abschlussprüfer im Bericht des Abschlussprüfers die Art der Tätigkeit des Abschlussprüfers, falls vorhanden, und den Grad der Verantwortung, die der Abschlussprüfer übernimmt, deutlich angeben.