Voll unverfallbar
Was ist voll unverfallbar?
Vollständig unverfallbar zu sein bedeutet, dass eine Person Anspruch auf den vollen Betrag einer bestimmten Leistung hat, am häufigsten auf Leistungen an Arbeitnehmer wie Aktienoptionen, Gewinnbeteiligung oder Altersvorsorge. Leistungen, bei denen es sich um voll unverfallbare Leistungen handeln muss, fallen den Mitarbeitern häufig jedes Jahr an, sie werden jedoch erst nach einem Vesting-Zeitplan Eigentum des Mitarbeiters.
Die Zuteilung kann schrittweise erfolgen, z. B. 25 Prozent pro Jahr, oder nach einem „Cliff“ -Plan, bei dem 100 Prozent der Leistungen zu einem festgelegten Zeitpunkt, z. B. vier Jahre nach dem Zuteilungsdatum, unverfallbar sind. Voll unverfallbar kann mit teilweise unverfallbar verglichen werden.
Die zentralen Thesen
- Vollständig unverfallbar tritt ein, wenn von einer anderen Partei eingebrachte Mittel für den Empfänger des Empfängers uneingeschränkt zugänglich sind.
- In der Regel werden Altersversorgungsbeiträge, die von einem Unternehmen abgeglichen werden, oder Pensionsplanzahlungen erst nach einer bestimmten Anzahl von Jahren und nach Erfüllung anderer Kriterien vollständig unverfallbar.
- Vesting-Zeitpläne können entweder benotet (abgestuft) werden oder plötzlich auftreten, nachdem ein Mitarbeiter einen bestimmten Schwellenwert erreicht hat.
Vollständig unverfallbar verstehen
Um uneingeschränkt unverfallbar zu sein, muss ein Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber festgelegten Schwellenwert einhalten. Diese häufigste Schwelle ist die Langlebigkeit der Beschäftigung. Die Freigabe der Leistungen basiert auf der Zeit, die der Mitarbeiter im Unternehmen verbracht hat. Während von Mitarbeitern eingebrachte Mittel für ein Anlageinstrument wie ein 401 (k) Eigentum des Mitarbeiters bleiben, selbst wenn dieser Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, werden von Unternehmen eingezahlte Mittel möglicherweise erst nach einer bestimmten Zeit zum Eigentum des Mitarbeiters hinfällig.
Ein Mitarbeiter gilt als voll unverfallbar, wenn alle vereinbarten Anforderungen, die das Unternehmen festgelegt hat, um der volle Eigentümer der damit verbundenen Leistung zu werden, erfüllt sind. Wenn ein Mitarbeiter vollständig unverfallbar ist, wird er somit offizieller Eigentümer aller Gelder auf seinem 401 (k) -Konto, unabhängig davon, ob der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber sie beigesteuert hat.
Einrichtung eines Vesting-Zeitplans
Um einen Vesting-Zeitplan aufzustellen, muss der Mitarbeiter den festgelegten Bedingungen zustimmen. Oft kann diese Anforderung als Bedingung für den Erhalt der Leistung angesehen werden. Wenn ein Mitarbeiter den Vesting-Zeitplan nicht akzeptiert, gibt er das Recht auf Teilnahme an von Arbeitgebern gesponserten Altersversorgungsleistungen auf, bis er sich bereit erklärt, zuzustimmen. In diesen Fällen haben Mitarbeiter möglicherweise die Möglichkeit, unabhängig in den Ruhestand zu investieren, beispielsweise über ein individuelles Rentenkonto (IRA).
Geschäftsvorteile von Vesting-Zeitplänen
Mit Vesting-Zeitplänen versuchen Unternehmen, Talente zu halten, indem sie lukrative Vorteile bieten, die von der fortgesetzten Beschäftigung der Mitarbeiter während des gesamten Vesting-Zeitraums im Unternehmen abhängen. Ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis verlässt, verliert häufig alle Leistungen, die zum Zeitpunkt der Abreise noch nicht in Anspruch genommen wurden. Diese Art von Anreiz kann in einem solchen Ausmaß erfolgen, dass ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeberwechsel Zehntausende von Dollar verlieren kann. Diese Strategie kann nach hinten losgehen, wenn sie die Bindung verärgerter Mitarbeiter fördert, die möglicherweise die Moral beeinträchtigen und das erforderliche Minimum tun, bis es möglich ist, zuvor unverfallbare Leistungen zu erhalten.
Der am häufigsten verwendete Vesting-Zeitplan ist das abgestufte oder abgestufte Vesting, bei dem ein Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl von Jahren gearbeitet haben muss, um 100% der vom Arbeitgeber finanzierten Leistungen zu erhalten. Jedes Jahr arbeiteten mehr Geldwesten. Dieser Zeitplan für die Sperrfrist unterscheidet sich von der Sperrfrist für Klippen, bei der Mitarbeiter nach einer anfänglichen Dienstzeit sofort zu 100 Prozent unverfallbar werden. und sofortige Ausübbarkeit, bei der die Beiträge dem Arbeitnehmer gehören, sobald er den Job beginnt.